Versicherungslexikon

Welche Schadenabwendungskosten zahlt die Versicherung?

Welche Schadenabwendungskosten zahlt die Versicherung?

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Schadenabwendungskosten sind Ausgaben, die dir entstehen, wenn ein versicherter Schaden unmittelbar droht und du ihn verhindern oder begrenzen willst. Die Versicherung kann solche Aufwendungen auch dann ersetzen, wenn die Maßnahme erfolglos bleibt. Entscheidend ist, dass sie zur Abwendung des drohenden Schadens sinnvoll, notwendig und verhältnismäßig war.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Typische Schadenabwendungskosten können etwa für Sandsäcke bei drohendem Hochwasser, eine provisorische Sicherung beschädigter Fenster oder einen Wachdienst nach einem Einbruch anfallen. Auch das Abdichten von Öffnungen oder andere kurzfristige Notmaßnahmen kommen infrage. Ob die Versicherung zahlt, richtet sich jedoch immer nach dem jeweiligen Vertrag und dem konkreten Versicherungsfall.

Bei Hochwasser können beispielsweise Sandsäcke oder eine Wasserpumpe erforderlich sein. Nach einem Hochwasser können Pumpen und Abdichtungen allerdings bereits der Schadenminderung dienen, wenn das Wasser schon eingedrungen ist. Nach einem Einbruch kann ein Wachdienst notwendig sein, bis eine beschädigte Tür repariert wurde. Bei einem Brand können provisorische Sicherungen an Fenstern oder Türen weitere Schäden verhindern.

Schadenabwendungskosten und Schadenminderungskosten

Der Zeitpunkt unterscheidet beide Kostenarten:

  • Schadenabwendungskosten: Du handelst, bevor der befürchtete Schaden eingetreten ist.

  • Schadenminderungskosten: Der Schaden ist bereits eingetreten, und du versuchst, seine Ausbreitung oder Folgen zu begrenzen.

Das Abdecken eines bereits beschädigten Daches ist deshalb typischerweise eine Schadenminderungsmaßnahme. Beide Kostenarten können versichert sein, unterliegen aber den Bedingungen und Grenzen der jeweiligen Police.

Gesetzliche Pflicht und Grenzen der Erstattung

Der Ausgangstext verweist auf § 82 VVG. Danach musst du zumutbare Maßnahmen ergreifen, um einen drohenden Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern. Unterlässt du notwendige Schritte oder verursachst du unnötig hohe Kosten, kann das Auswirkungen auf die Leistung haben. Informiere deinen Versicherer deshalb möglichst sofort und frage vor kostspieligen Maßnahmen nach seinen Weisungen. Bei akuter Gefahr musst du zuerst handeln, um weitere Schäden zu verhindern.

Die Erstattung ist nicht unbegrenzt. Maßgeblich sind unter anderem Versicherungssumme, Selbstbehalt, vereinbarte Höchstbeträge und Ausschlüsse. Im Ausgangstext werden folgende Beträge als Beispiele genannt; sie gelten nicht automatisch für deinen Vertrag:

Kostenart Beispielhafte Grenze
Wachdienst bis zu 500 €
Sandsäcke bei Hochwasser bis zu 300 €
Notfallreparaturen bis zu 1.000 €

Was in der Regel nicht zu den Schadenabwendungskosten gehört

Zerbrochenes Fenster mit Glassplittern auf dem Boden.

Nicht jede Maßnahme zum Schutz deines Eigentums ist eine versicherte Rettungsmaßnahme. Schadenverhütungskosten entstehen, bevor eine konkrete Gefahr oder ein Versicherungsfall vorliegt. Dazu zählen beispielsweise der Einbau einer Alarmanlage, regelmäßige Wartung, allgemeine Brandschutzmittel oder dauerhaft installierte Hochwasserschutzanlagen. Auch normale Instandhaltung wie Dachreparaturen, Renovierung und Gartenpflege fällt grundsätzlich nicht darunter.

Je nach Versicherung gelten unterschiedliche Regeln

In der Hausratversicherung können Kosten für die Sicherung des Hausrats oder für eine beschädigte Wohnungstür relevant sein. Die Wohngebäudeversicherung betrifft dagegen vor allem Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes. Bei einem drohenden Sturm können vorübergehende Sicherungen erforderlich sein. Gewerbeversicherungen können Rettungsmaßnahmen für Betriebsräume einschließen. Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

So sicherst du deinen Erstattungsanspruch

Nahaufnahme einer Hand mit einem Schraubenschlüssel.

  • Melde die drohende Gefahr oder den Schaden unverzüglich.

  • Handle bei akuter Gefahr sofort, aber wähle eine angemessene und möglichst kostensparende Maßnahme.

  • Hole, soweit es die Situation zulässt, Weisungen des Versicherers ein und halte sie schriftlich fest.

  • Fotografiere die Ausgangslage und bewahre Rechnungen, Quittungen und Einsatzberichte auf.

  • Dokumentiere auch erfolglose Maßnahmen und begründe, warum sie aus deiner Sicht erforderlich waren.

Bei Schäden durch Sturm kannst du dich ergänzend über einen Versicherungsschaden durch Sturm informieren. Nach einem Einbruch können Sicherungsmaßnahmen gegen weiteren Vandalismus relevant sein.

Kurz gesagt

Insurance officer at desk managing claims.

Die Versicherung übernimmt Schadenabwendungskosten grundsätzlich dann, wenn eine konkrete Gefahr besteht und die ergriffene Maßnahme sinnvoll sowie erforderlich war. Ob und in welcher Höhe sie zahlt, hängt von deiner Police ab. Allgemeine Vorsorge und Instandhaltung sind davon zu unterscheiden. Im Zweifel solltest du den Versicherer frühzeitig kontaktieren, Maßnahmen dokumentieren und sämtliche Belege aufbewahren. Weitere Informationen zur Abstimmung mit dem Versicherer findest du auch im Zusammenhang mit einer Beratung zu Versicherungsbedingungen.

Wenn du deine Pflichten nicht beachtest, kann die Versicherung die Erstattung kürzen oder ablehnen. Bei Streit über die Leistung können außerdem Fragen zum Schadenersatz entstehen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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