Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: Jeder ist willkommen!

Egal ob Berufseinsteiger, Familie, Selbstständige oder Rentner – bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau findet jeder einen umfangreichen Versicherungsschutz. Profitiere von attraktiven Bonusprogrammen, exklusiven Zuschussleistungen und bedarfsgerechten Gesundheitsangeboten.

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Mitgliederentwicklung

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Aktueller Stand 382.292 04/2026
Erster Wert 514.890 2016
Aktueller Wert 382.292 04/2026
Veränderung −132.598 -25,8 %
Zeitpunkte 12 in der Historie

Entwicklung der Mitgliederzahlen

Die Grafik zeigt die im Krankenkassenprofil hinterlegte Mitgliederhistorie über die Zeit.

Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)

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Hauptniederlassung

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
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Zusatzbeitrag

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Gesamtbeitrag

Arbeitnehmer + Arbeitgeber

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: Leistungsübersicht

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Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Mit rund 504.000 Versicherten gehört sie zu den 25 größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Für landwirtschaftliche Unternehmer ist die Mitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse ab einer bestimmten Mindestbetriebsgröße verpflichtend. Landwirtschaftliche Unternehmer, deren Betriebe diese Größe unterschreiten, können der LKK freiwillig beitreten. Auch Selbstständige sind in der LKK versicherungspflichtig.

Landwirtschaftliche Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige sind in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Eine Befreiung ist in bestimmten Fällen möglich.

Die Höhe des Beitragssatzes wird anhand des Flächenwertes eines Betriebes bemessen: Es gibt insgesamt 20 Beitragsklassen. Der niedrigste Beitragssatz liegt in Beitragsklasse eins bei um die 90 Euro, der höchste Beitragssatz in Beitragsklasse 20 beträgt rund 600 Euro (Stand: 2017). Für Studenten gibt es einen eigenen Beitragssatz. Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und sonstige Angehörige sind im Rahmen einer Familienversicherung abgesichert. Ab dem 15. Lebensjahr sind Familienangehörige versicherungspflichtig, wenn sie mehr als 20 Stunden im Familienbetrieb mitarbeiten oder Einnahmen in Höhe von mehr als 450 Euro erwirtschaften.

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung wurde in den 1970er Jahren gegründet. Viele Landwirte hatten zuvor einen schlechten Gesundheitszustand, da eine freiwillige Absicherung wirtschaftlich für sie nicht möglich war. Mit der Einführung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde ein Krankenversicherungsschutz für alle Landwirte sichergestellt. Ein Betrieb gilt als landwirtschaftlich, wenn Bodenbewirtschaftung durch planmäßige Aufzucht von Bodengewächsen betrieben wird: Betriebe der reinen Viehzucht fallen nicht unter diese Definition

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.

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