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Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Mit rund 504.000 Versicherten gehört sie zu den 25 größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Für landwirtschaftliche Unternehmer ist die Mitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse ab einer bestimmten Mindestbetriebsgröße verpflichtend. Landwirtschaftliche Unternehmer, deren Betriebe diese Größe unterschreiten, können der LKK freiwillig beitreten. Auch Selbstständige sind in der LKK versicherungspflichtig.

Landwirtschaftliche Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige sind in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Eine Befreiung ist in bestimmten Fällen möglich.

Die Höhe des Beitragssatzes wird anhand des Flächenwertes eines Betriebes bemessen: Es gibt insgesamt 20 Beitragsklassen. Der niedrigste Beitragssatz liegt in Beitragsklasse eins bei um die 90 Euro, der höchste Beitragssatz in Beitragsklasse 20 beträgt rund 600 Euro (Stand: 2017). Für Studenten gibt es einen eigenen Beitragssatz. Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und sonstige Angehörige sind im Rahmen einer Familienversicherung abgesichert. Ab dem 15. Lebensjahr sind Familienangehörige versicherungspflichtig, wenn sie mehr als 20 Stunden im Familienbetrieb mitarbeiten oder Einnahmen in Höhe von mehr als 450 Euro erwirtschaften.

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung wurde in den 1970er Jahren gegründet. Viele Landwirte hatten zuvor einen schlechten Gesundheitszustand, da eine freiwillige Absicherung wirtschaftlich für sie nicht möglich war. Mit der Einführung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde ein Krankenversicherungsschutz für alle Landwirte sichergestellt. Ein Betrieb gilt als landwirtschaftlich, wenn Bodenbewirtschaftung durch planmäßige Aufzucht von Bodengewächsen betrieben wird: Betriebe der reinen Viehzucht fallen nicht unter diese Definition

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Hinweise

Diese Übersicht gibt dir nur einen groben Überblick über das Leistungsspektrum. Solltest du weitere Fragen zur Kostenübernahme von speziellen Behandlungen/Therapien haben, wende dich bitte direkt an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Servicemitarbeiter werden all deine Fragen beantworten. Manche Leistungen werden nur unter speziellen Voraussetzungen angeboten. Frag am besten direkt bei deiner Krankenkasse nach, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um bestimmte Leistungen nutzen zu können. Beachte außerdem, dass sich Satzungsleistungen jederzeit ändern können. Informiere dich daher immer vorab bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen.

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