Ein ungewöhnlicher Vorfall in Kärnten wirft die Frage auf, wer für Schäden haftet, wenn Haustiere Brände auslösen. In diesem Fall war es eine Katze, die durch das Umstoßen einer Stehlampe einen Wohnungsbrand verursachte. Glücklicherweise zahlt in solchen Situationen die Haushaltsversicherung, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Schlüsselbotschaften
- Haushaltsversicherungen decken in der Regel Brandschäden ab, auch wenn Haustiere diese verursachen.
- Grobe Fahrlässigkeit ist der Hauptgrund für Ablehnung von Versicherungsleistungen.
- Moderne Akku-Geräte stellen ein generelles Brandrisiko dar, unabhängig von Haustieren.
Wenn die Katze zum Brandstifter wird
Der Fall, bei dem eine Katze durch eine umgestoßene Stehlampe einen Wohnungsbrand auslöste, verdeutlicht eine wichtige Regelung im Versicherungsrecht. Laut Experten sind Feuerschäden grundsätzlich durch die Haushalts- oder Gebäudeversicherung gedeckt. Dies gilt auch, wenn ein Haustier wie eine Katze den Brand verursacht. "Katzen sind keine versicherungspflichtigen Tiere, sondern in der normalen Haushaltsversicherung enthalten. Wenn eine Katze einen Schaden verursacht, werde das anstandslos bezahlt", erklärt Gerhard Schöffmann, Sprecher der Kärntner Versicherungen.
Die Versicherungspraxis geht davon aus, dass Tiere ortsüblich verwahrt werden müssen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Katzen während der Abwesenheit ihrer Besitzer eingesperrt werden müssten. Im vorliegenden Fall wurde keine grobe Fahrlässigkeit festgestellt, was den Vorgang als "ganz unkompliziert" einstufte – vergleichbar mit einem Brand, der durch eine Maus verursacht wird, die ein Kabel durchbeißt.
Wann Versicherungen die Zahlung verweigern
Der häufigste Grund, warum Versicherungen im Schadensfall die Leistung verweigern, ist der Nachweis von grober Fahrlässigkeit. Hierbei werden zwei Hauptbereiche unterschieden:
- Unbeaufsichtigte Flammen: Das Zurücklassen von offenen Flammen wie Kerzen oder brennenden Christbäumen ohne Aufsicht kann zu Problemen mit der Versicherung führen.
- Fettbrand auf dem Herd: Werden Speisen auf dem Herd unbeaufsichtigt gekocht oder erwärmt und verursachen dadurch einen Brand, kann der Versicherungsschutz teilweise oder ganz entfallen.
Die Gefahr durch Akkus
Versicherungsexperten sehen eine wachsende Brandgefahr nicht primär in modernen Elektrogeräten, die sich leicht einschalten lassen, sondern generell in der Verbreitung von Geräten mit Akkus. Diese Akkus können überhitzen, was ein erhöhtes Brandrisiko darstellt. Die Empfehlung lautet daher, Akkus nicht unbeaufsichtigt aufzuladen. Diese Gefahr hat jedoch keinen direkten Einfluss auf den Versicherungsschutz, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Quellen
- Brand durch Katze: Versicherung zahlt, kaernten.ORF.at.

