Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte von Versicherungsnehmern in Bezug auf Berufsunfähigkeitsversicherungen gestärkt. Die Entscheidung betrifft die Anforderungen an die Begründung von Leistungseinstellungen durch Versicherungen und könnte weitreichende Folgen für zukünftige Fälle haben.
Wichtige Erkenntnisse
- Versicherungen müssen die Einstellung von Leistungen nachvollziehbar und detailliert begründen.
- Eine rückwirkende Befristung von Leistungen ist unzulässig.
- Pauschale Behauptungen über eine Verbesserung des Gesundheitszustands reichen nicht aus.
Hintergrund des Urteils
Im konkreten Fall hatte ein ehemaliger Berufssportler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nach einer schweren Verletzung beantragte er Leistungen aus dieser Versicherung. Die Versicherung erkannte die Leistung zunächst an, stellte jedoch die Zahlungen mit der Begründung ein, der Sportler habe wieder mit dem Training begonnen.
Der Kläger war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte auf weitere Zahlungen bis Januar 2022. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Klage in erster Instanz weitgehend statt und verurteilte die Versicherung zur Zahlung von über 57.000 Euro.
Entscheidung des OLG Nürnberg
Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte das Urteil des Landgerichts und wies die Berufung der Versicherung zurück. Die entscheidenden Punkte der Urteilsbegründung sind:
- Unzulässige rückwirkende Befristung: Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung mit ihrem Schreiben eine unbefristete Leistungszusage abgegeben hatte. Eine rückwirkende Befristung sei grundsätzlich unzulässig.
- Unzureichende Begründung für Leistungseinstellung: Eine pauschale Behauptung einer gesundheitlichen Besserung reicht nicht aus, um Leistungen einzustellen. Es ist eine fundierte Vergleichsbetrachtung erforderlich, die konkret darlegt, wie sich der Gesundheitszustand des Versicherten verbessert hat.
- Formale Anforderungen an die Entscheidung: Die Entscheidung zur Leistungseinstellung muss bereits im ursprünglichen Schreiben nachvollziehbar und schlüssig dargelegt werden. Das bloße Verweisen auf telefonische Angaben des Versicherten ist nicht ausreichend.
Auswirkungen auf Versicherungsnehmer
Mit dieser Entscheidung stärkt das OLG Nürnberg die Rechte der Versicherungsnehmer erheblich. Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte betont, dass die Anforderungen an die Begründung der Leistungseinstellung durch Berufsunfähigkeitsversicherungen nun klarer definiert sind. Versicherungsnehmer und Vermittler sollten die Begründungen der Versicherungen genau prüfen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen.
Diese Entscheidung könnte dazu führen, dass Versicherungen in Zukunft sorgfältiger mit der Begründung von Leistungseinstellungen umgehen müssen, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Die Rechte der Versicherungsnehmer werden somit gestärkt, was zu mehr Transparenz und Fairness im Umgang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen führen könnte.