Unwetter-Schäden: Welche Versicherung zahlt bei Starkregen, Sturm und Co.?

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Überschwemmte Straße mit beschädigtem Haus bei Unwetter.
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Unwetter-Schäden: Welche Versicherung zahlt bei Starkregen, Sturm und Co.?

Angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse durch den Klimawandel rückt die Frage nach dem Versicherungsschutz bei Unwetterschäden immer stärker in den Fokus. Starkregen, Überschwemmungen und Stürme können erhebliche Schäden an Gebäuden und Hausrat verursachen. Doch welche Versicherung kommt für die Kosten auf und welche Policen sind unerlässlich?

Key Takeaways

  • Die Hausrat- und Gebäudeversicherung deckt in der Regel keine Schäden durch Starkregen oder Hochwasser ab.
  • Eine Elementarschadenversicherung ist unerlässlich, um sich gegen Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen und Starkregen abzusichern.
  • Bei Sturmschäden (ab Windstärke 8) greifen die Wohngebäude- und Hausratversicherung.
  • Die Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung deckt Schäden am Auto durch Unwetter ab.

Elementarschadenversicherung: Der Schutz vor Naturgefahren

Die herkömmliche Hausrat- oder Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Starkregen meist nicht ab. Umso wichtiger ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Diese ist als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung erhältlich und schützt vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutschen, Erdsenkungen, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Elementarschadenversicherung nicht immer automatisch in älteren Verträgen enthalten ist. Manche Versicherer bieten mittlerweile jedoch Hausrat- und Gebäudeversicherungen inklusive Elementarschadenabsicherung an, die dann aktiv abgewählt werden muss. Die Kosten und Leistungen können je nach Versicherer und Risikogebiet variieren. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Gefährdungsklasse des Standorts, die die Häufigkeit von Überschwemmungen widerspiegelt.

Wohngebäude- und Hausratversicherung: Was ist abgedeckt?

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst sowie fest eingebaute Gegenstände. Sie greift bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Leitungswasser und Überspannung. Bei Sturmschäden ist es ratsam, Beweise wie Windmessungen von Wetterämtern oder Zeitungsausschnitte zu sichern, um die Stärke des Unwetters zu belegen.

Die Hausratversicherung deckt Schäden an der Einrichtung und dem beweglichen Eigentum ab, wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte. Sie leistet ebenfalls bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Einbruch, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Leitungswasser und Überspannung. Für Mieter ist die Hausratversicherung besonders wichtig, während Immobilienbesitzer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung benötigen.

Kfz-Versicherung bei Unwetterschäden

Unwetterschäden an Autos und Motorrädern werden in der Regel von der Teilkasko oder Vollkaskoversicherung übernommen. Bei Stürmen ist oft eine Windstärke von mindestens 8 erforderlich, damit die Teilkasko greift. Die Vollkasko bietet oft auch bei geringerer Windstärke Schutz. Schäden durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste sowie durch Überschwemmungen sind ebenfalls mitversichert. Wer sein Fahrzeug jedoch in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und Warnungen ignoriert, riskiert eine Kürzung der Leistung wegen grober Fahrlässigkeit.

Wichtige Hinweise im Schadensfall

Im Schadensfall ist eine schnelle und umfassende Dokumentation entscheidend. Machen Sie Fotos vom Schadenhergang und bewahren Sie Kaufbelege auf. Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung. Beachten Sie Ihre Schadenminderungspflicht, das heißt, Sie müssen versuchen, weitere Schäden zu verhindern, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Verändern Sie nichts am Schadenbild, bevor Sie Rücksprache mit Ihrem Versicherer gehalten haben.

Key Takeaways

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.

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