Rollstuhl: Was übernimmt die Krankenkasse?
Ein Rollstuhl zählt zu den Hilfsmitteln. Lesen Sie, wie Verordnung, mögliche Genehmigung, Zuzahlung und eine mögliche Ablehnung zusammenhängen.
Ein Rollstuhl zählt zu den Hilfsmitteln. Lesen Sie, wie Verordnung, mögliche Genehmigung, Zuzahlung und eine mögliche Ablehnung zusammenhängen.
Ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe können als Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Entscheidend sind die konkrete Versorgung und mögliche Genehmigungsschritte vor der Anschaffung.
Ein Rollator kann als Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden, wenn er ärztlich verordnet ist und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob vor der Anschaffung eine Genehmigung nötig ist, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.
Orthopädische Einlagen können als ärztlich verordnetes Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenkasse infrage kommen. Entscheidend sind die konkrete Versorgung, mögliche Mehrkosten und die Frage, ob vorab eine Genehmigung nötig ist.
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands bietet eine Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln. Hier erfahren Sie, was es bedeutet und worauf Sie vor der Anschaffung achten sollten.
Die Krankenkasse kann die Kosten für ein ärztlich verordnetes Hörgerät im Rahmen der gesetzlichen Hilfsmittelversorgung übernehmen. Entscheidend sind die Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und die Vorgaben Ihrer Krankenkasse.
Hörgeräte, Rollatoren und andere Hilfsmittel können zum Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkasse gehören. Entscheidend sind die ärztliche Verordnung, mögliche Genehmigungsschritte und die Regeln zu Zuzahlungen oder Festbeträgen.