Ein Elternteil GKV, einer PKV: Prüfe, ob Eure Kinder noch beitragsfrei mitversichert sind – nach dem echten Drei-Bedingungen-Test des § 10 Abs. 3 SGB V.
Der Ausschlusstatbestand gilt nur für verheiratete Paare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften – bei unverheirateten Eltern ist dieser Punkt für die Familienversicherung ohne Bedeutung.
Gesamteinkommen im steuerrechtlichen Sinn (§ 16 SGB IV) – bei Angestellten in der Regel das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten-Pauschale, nicht einfach das Nettogehalt.
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Wichtig für Beamten-Familien
Familienzuschläge und Kindergeld, die in der Bezügemitteilung enthalten sind, dürfen laut den
Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes nicht in das für diesen Vergleich
maßgebliche Gesamteinkommen eingerechnet werden. Krankenkassen berücksichtigen diese Posten in der
Praxis manchmal fälschlicherweise trotzdem – das lohnt sich, im Zweifel genau nachzurechnen und ggf.
zu widersprechen.
Was das für Euch bedeutet
Die Kinder müssen eigenständig krankenversichert werden – in aller Regel über eine private
Kinder-Krankenversicherung. Eine gute Nachricht dabei: Ist ein Elternteil bereits vollprivat
versichert, greift die gesetzliche Kindernachversicherungspflicht nach § 198 VVG –
der Versicherer muss das Kind bei fristgerechter Anmeldung (in der Regel innerhalb von zwei Monaten
nach der Geburt) ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Realistisch bewegen sich die Beiträge für einen
leistungsstarken Kindertarif häufig zwischen
120 und 250 € monatlich – je nach Leistungsniveau und Versicherer. In
Kinder-Tarifen werden in der Regel keine nennenswerten Alterungsrückstellungen aufgebaut, der Beitrag
bildet im Wesentlichen das aktuelle Risiko ab.
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Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 3 SGB V. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026: 77.400 €/Jahr bzw.
6.450 €/Monat (allgemeine JAEG nach § 6 Abs. 1 SGB V – für Bestandsfälle vor 2003 kann abweichend die
besondere JAEG gelten, das wird hier nicht separat abgebildet). Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV.
Kindernachversicherung: § 198 VVG. Die genannte Kinder-PKV-Beitragsspanne ist eine grobe Orientierung,
keine tarifgenaue Berechnung. Diese Prüfung ersetzt keine individuelle Beratung durch Deine Krankenkasse.