Das ist keine Berechnung Deiner tatsächlichen privaten Pflegepflicht-Prämie. Die einkommensbezogenen Sätze des § 55 SGB XI gelten unmittelbar für die soziale Pflegeversicherung; in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) wirken sie insbesondere über gesetzliche Höchstbeträge und den Arbeitgeberzuschuss. Maßgeblich ist Deine Beitragsmitteilung.
Deinen Pflegebeitrag korrekt einordnen
Lass Dir unverbindlich zeigen, wie sich das auf Deine private Pflegepflichtversicherung auswirkt.