Wendewerk GKV Tools
Kündigungsassistent
Erstelle in wenigen Minuten ein rechtssicheres Kündigungsschreiben für Deine Krankenkasse – mit korrekt berechnetem Wirksamkeitsdatum.
Das Sonderkündigungsrecht hebt nur die 12-Monats-Bindung auf – die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten zum Monatsende gilt in beiden Fällen gleich.
Steht im Erhöhungsschreiben Deiner Krankenkasse. Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende dieses Monats erklärt werden, sonst verfällt das Sonderkündigungsrecht für diese Erhöhung (außer die Kasse hat zu spät informiert).
Regulär kündbar bist Du erst nach 12 Monaten ununterbrochener Mitgliedschaft.
Steht auf Deiner Krankenversicherungskarte. Beschleunigt die Zuordnung bei der Kasse, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Findest Du auf Deiner letzten Post der Kasse oder auf deren Website. Ohne Angabe bleibt die Zeile im Brief leer zum Selbst-Ausfüllen.
Wenn angegeben, weist der Brief darauf hin, dass Du die nötige Mitgliedsbescheinigung fristgerecht nachreichst – ohne diesen Nachweis wird die Kündigung sonst nicht wirksam.
Die hier bereitgestellten Tools dienen Dir zur allgemeinen Information und unverbindlichen Orientierung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung zu konkreten Versicherungsverträgen oder Deiner persönlichen Situation.
Die Daten zu Beiträgen, Leistungen und Konditionen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 09.07.2026). Trotz größtmöglicher Sorgfalt können wir keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Drittinformationen übernehmen.
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