Für Fluggesellschaften umfasst der betriebliche Versicherungsschutz weit mehr als die Absicherung eines Flugzeugs. Versichert werden müssen die Flotte, Passagiere, Dritte, Fracht und zahlreiche Abläufe am Boden. Auch ausgelagerte Leistungen, neue Technologien und Kooperationen wie ACMI oder Wet Leasing beeinflussen die Risikoverteilung.
Welche Versicherungen eine Airline braucht
Die wichtigsten Bausteine sind die Kaskoversicherung für die Flugzeuge und verschiedene Haftpflichtversicherungen. Die Kaskodeckung schützt die Flotte vor Schäden am eigenen oder geleasten Fluggerät. Dazu können beispielsweise Unfälle, Schäden beim Rollen und Vogelschlag gehören. Je nach Vertrag lassen sich weitere Risiken einbeziehen. Für Einsätze in Regionen mit erhöhten Kriegsrisiken können zusätzliche Zuschläge oder besondere Vereinbarungen erforderlich sein.
Die Prämie der Kaskoversicherung richtet sich unter anderem nach dem Versicherungswert der Flotte, dem Flugzeugtyp, dem Einsatzgebiet und dem individuellen Risikoprofil. Die Konditionen werden in der Regel zwischen Airline und Versicherer ausgehandelt und können sich abhängig von Schadenverlauf und Marktbedingungen verändern.
Haftpflicht für Passagiere und Dritte
Die Haftpflichtversicherung schützt die Fluggesellschaft vor finanziellen Folgen, wenn durch den Betrieb Personen- oder Sachschäden entstehen. Eine zentrale Rolle spielt die Passagierhaftpflicht. Sie betrifft Schäden von Fluggästen während der Beförderung und muss mit den jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen abgestimmt werden. Im Ausgangstext wird außerdem eine verschuldensunabhängige beziehungsweise verschuldensneutrale Haftung für bestimmte Passagierschäden beschrieben. Welche Haftungsregeln konkret gelten, hängt jedoch von der anwendbaren Rechtsordnung und dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Daneben steht die Dritthaftpflicht. Sie kann Schäden an Gebäuden, Flughafeneinrichtungen, anderen Flugzeugen oder Personen am Boden abdecken. Als Grundlagen für die Prämienberechnung werden im Ausgangstext unter anderem Passagierkilometer und Tonnenkilometer genannt. Entscheidend sind außerdem die Flottengröße, die Beförderungsleistung, die Strecken, die eingesetzten Flugzeugtypen und die gewählten Deckungssummen.
Neue Technologien und zusätzliche Risiken
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Drohnen, autonome Systeme und neue Luftfahrzeuge bringen Risiken mit sich, die in klassischen Policen nicht immer vollständig abgebildet sind. Dafür können spezielle oder modulare Versicherungslösungen erforderlich sein. Denkbar sind zusätzliche Deckungen für Cyberangriffe, autonome Steuerungssysteme, die beförderten Personen oder transportierte Fracht.
Bei autonomen Fluggeräten stellt sich insbesondere die Frage, wie Verantwortlichkeiten zwischen Betreiber, Hersteller, Softwareanbieter und weiteren Beteiligten verteilt werden. Die Versicherung sollte deshalb genau zum Gerät, Einsatzgebiet und Betriebsmodell passen. Telematik- und Wartungsdaten können Versicherern helfen, das individuelle Risiko genauer einzuschätzen. Ob sich eine bestimmte Präventionsmaßnahme auf die Prämie auswirkt, hängt vom Versicherer und vom Vertrag ab.
Risikoanalyse und Prävention
Versicherung ist ein Bestandteil des Risikomanagements, ersetzt aber keine Sicherheits- und Kontrollprozesse. Für die Risikobewertung können unter anderem Flugrouten, Wartungsabläufe, technische Ausstattung, Schulungen und bisherige Schadensverläufe relevant sein. Sensorik, Kollisionswarnsysteme und andere technische Sicherheitsmaßnahmen können dazu beitragen, Risiken früher zu erkennen oder zu vermeiden.
Vor dem Abschluss solltest du deshalb nicht nur die Deckungssumme prüfen. Ebenso wichtig sind Ausschlüsse, Selbstbehalte, geografische Geltungsbereiche, Meldepflichten, Obliegenheiten und die Behandlung von Schäden durch beauftragte Unternehmen. Eine transparente Risikoanalyse erleichtert es, den Versicherungsschutz auf den tatsächlichen Flugbetrieb abzustimmen.
Bodenbetrieb und ausgelagerte Leistungen
Zum Airline-Betrieb gehören auch zahlreiche Leistungen vor dem Start und nach der Landung. Dazu zählen unter anderem:
- Check-in, Boarding und Gepäckabfertigung
- Pushback, Betankung und Enteisung
- Frachtabfertigung und Verladung
- Reinigung und technische Arbeiten am Boden
- Betreuung von Passagieren und Stationskoordination
Viele Airlines vergeben diese Aufgaben an externe Handling-Agenturen, Cateringunternehmen oder technische Dienstleister. Dadurch entstehen zusätzliche Schnittstellen und Haftungsrisiken. Ein Gepäckwagen kann ein Flugzeug beschädigen, bei der Verladung kann Fracht beschädigt werden oder ein Passagier kann bei der Abfertigung zu Schaden kommen. Für solche Fälle ist eine passende Haftpflichtdeckung erforderlich.
In den Verträgen mit Dienstleistern sollte geregelt sein, welche Versicherung der Auftragnehmer vorhalten muss, welche Deckungssummen gelten und wer im Schadenfall informiert wird. Du solltest dich jedoch nicht allein auf die Police des Dienstleisters verlassen. Prüfe, ob deren Umfang tatsächlich zu deinem eigenen Risiko passt und ob deine Unternehmensversicherung Lücken bei Auswahl, Steuerung oder Überwachung externer Leistungen schließt.
ACMI und Wet Leasing
Beim ACMI-Modell stellt ein Anbieter typischerweise Aircraft, Crew, Maintenance and Insurance bereit: Flugzeug, Besatzung, Wartung und Versicherung. Die beauftragende Airline kauft damit operative Kapazität ein, ohne für den betreffenden Einsatz eigenes Fluggerät, eigenes Personal und eine eigene Wartungsstruktur vorhalten zu müssen.
Wet Leasing wird häufig als Bezeichnung für ein vergleichbares Modell verwendet. Für die Versicherung ist entscheidend, welche Partei den Flugbetrieb durchführt, welche Gesellschaft über die erforderlichen Genehmigungen verfügt und wer für Passagier- und Drittschäden haftet. Im Ausgangstext wird die Verantwortung bei einem Wet Lease grundsätzlich dem Leasinggeber zugeordnet. Maßgeblich sind jedoch die konkreten Vertragsbedingungen und die geltenden rechtlichen Vorgaben.
Vor Vertragsabschluss sollten daher mindestens Versicherungsnehmer, mitversicherte Unternehmen, Haftungsgrenzen, Selbstbehalte, Ausschlüsse, Geltungsbereiche und Nachweispflichten eindeutig festgelegt werden. Das gilt auch für Codesharing und andere Kooperationen, bei denen eine Airline Tickets verkauft, während eine Partnergesellschaft den Flug tatsächlich durchführt.
Rechtliche Anforderungen prüfen
Fluggesellschaften müssen den erforderlichen Versicherungsschutz und die jeweiligen Nachweise an den Vorgaben der zuständigen Behörden und der anwendbaren Rechtsordnung ausrichten. Der Ausgangstext verweist auf eine Luftfahrtgesetzgebung für 2025, nennt aber keine konkreten Normen. Deshalb solltest du Mindestdeckungssummen, Genehmigungsvoraussetzungen, Informationspflichten und Haftungsregeln vor Veröffentlichung oder Vertragsabschluss fachlich und länderspezifisch prüfen.
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Ein belastbares Versicherungskonzept verbindet damit Flottenkasko, Passagier- und Dritthaftpflicht mit dem Schutz des Bodenbetriebs. Ergänzend können Deckungen für Cyberrisiken, neue Luftfahrzeuge, Fracht und ausgelagerte Leistungen erforderlich sein. Entscheidend ist, dass die Police zum tatsächlichen Betrieb, zu den eingesetzten Partnern und zur vertraglich übernommenen Verantwortung passt.
