Rechtsschutzversicherung deckt auch den Fahrzeugkauf ab – BGH stärkt Verbraucherrechte

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Rechtsschutzversicherung deckt auch den Fahrzeugkauf ab – BGH stärkt Verbraucherrechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs abdeckt, selbst wenn dieses zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen war. Diese wegweisende Entscheidung stärkt die Rechte von Autokäufern, insbesondere im Kontext des Dieselskandals.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung erstreckt sich auch auf Rechtsstreitigkeiten beim Kauf eines Fahrzeugs.
  • Unklare Klauseln in Versicherungsbedingungen gehen zulasten des Versicherers.
  • Die Entscheidung betrifft insbesondere Fälle, in denen Fahrzeuge mit manipulierten Abgassystemen erworben wurden.

Streitfall Dieselskandal und Rechtsschutz

Der Dieselskandal hat seit seiner Aufdeckung vor rund zehn Jahren zahlreiche Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen. Ein zentraler Punkt war dabei oft die Frage, ob die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch für den Kauf eines Fahrzeugs greift, das später als mangelhaft (z.B. wegen illegaler Abschalteinrichtungen) entpuppt. Eine Klägerin, die 2017 einen Gebrauchtwagen mit Dieselmotor erwarb, sah sich mit dieser Problematik konfrontiert, als ihr Versicherer, die ADAC Versicherung AG, die Deckungszusage für eine Klage gegen den Autobauer verweigerte.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH gab der Klägerin nun Recht. Der IV. Zivilsenat urteilte, dass die Klauseln in den Verkehrsrechtsschutz-Versicherungsbedingungen (VRB) 1994 nicht klar genug formuliert sind, um den Versicherungsschutz auf Fahrzeuge zu beschränken, die bereits bei Vertragsabschluss auf den Versicherungsnehmer zugelassen waren. Insbesondere eine Passage, die besagt, dass bei einem Hinzuerwerb eines Fahrzeugs, das in die Gruppe eines versicherten Fahrzeugs fällt, auch für Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit dem Erwerbsvertrag Versicherungsschutz besteht, wurde vom Senat als entscheidend angesehen.

Auslegung von Versicherungsbedingungen

Der Senat wandte die Regelung des § 305c Abs. 2 BGB an, die besagt, dass Auslegungszweifel bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Lasten des Verwenders gehen. Da die Klauseln für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht eindeutig waren, musste die Auslegung zugunsten der Klägerin erfolgen. Der BGH hob damit das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an dieses zurück. Diese Entscheidung dürfte weitreichende Folgen für viele vom Dieselskandal betroffene Autokäufer haben, die auf ihre Rechtsschutzversicherung hoffen.

Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für Kranken- & Berufsunfähigkeitsversicherungen

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