Eine Gesetzeslücke im Schweizer Unfallversicherungsgesetz (UVG) führt dazu, dass Opfer von Vergewaltigungen, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wie K.-o.-Tropfen standen, nicht wie andere Opfer entschädigt werden. Der Bundesrat plant nun eine Gesetzesänderung, um diese Lücke zu schliessen und sicherzustellen, dass alle gesundheitlichen Folgen sexueller Übergriffe als Unfall anerkannt werden.
Schlüsselpunkte
- Opfer von Vergewaltigungen, die durch K.-o.-Tropfen handlungsunfähig gemacht wurden, erhielten bisher keine Entschädigung durch die Unfallversicherung.
- Der Bundesrat hat einen Vorschlag zur Gesetzesänderung vorgelegt, um diese Lücke zu schliessen.
- Jährlich sind schätzungsweise Dutzende bis über hundert Fälle betroffen.
- Die geschätzten Mehrkosten für die Unfallversicherung sind relativ gering und könnten zu einer marginalen Prämienerhöhung führen.
Die Gesetzeslücke und ihre Folgen
Das Schweizer Unfallversicherungsgesetz (UVG) definiert einen Unfall als "plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper". Diese Definition hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Opfer von Vergewaltigungen, die durch K.-o.-Tropfen oder ähnliche Substanzen betäubt und somit nicht mehr urteilsfähig waren, von der Entschädigung ausgeschlossen wurden. Das Bundesgericht hatte in einem Fall entschieden, dass das Fehlen eines "unmittelbar erlebten Schreckereignisses" und die fehlende Urteilsfähigkeit die Anerkennung als Unfall verunmöglichen.
Dies hat zur Folge, dass Opfer, die sich nicht erinnern können, was passiert ist, oder die keinen Widerstand leisten konnten, leer ausgehen. Dies betrifft jährlich schätzungsweise 40 bis 150 Fälle, wie der Bundesrat schätzt. Die grüne Nationalrätin Léonore Porchet bezeichnete diese Situation als "schockierend und inakzeptabel".
Geplante Gesetzesänderung
Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, hat der Bundesrat einen Vorschlag zur Anpassung des Unfallversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die geplante Änderung sieht vor, dass alle gesundheitlichen Folgen eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung systematisch als Unfall anerkannt werden. Dies soll auch dann gelten, wenn das Opfer nicht urteilsfähig war oder keinen Widerstand leisten konnte. Damit sollen die Kosten für medizinische Untersuchungen, Therapien und Taggelder von der Unfallversicherung übernommen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Der Bundesrat rechnet mit zusätzlichen Kosten für die Unfallversicherung von jährlich rund 300’000 bis zu einer Million Franken. Dies könnte zu einer marginalen Erhöhung der Prämien um etwa 0,03 Prozent führen. Die Suva begrüsst die geplante Gesetzeslücke, da sie eine faire und gleiche Behandlung aller Fälle anstrebt.
Die Vernehmlassung zur Gesetzesreform läuft bis zum 27. Juni, und anschliessend muss sich auch das Parlament mit der Vorlage befassen.

