Wann zahlt die Krankenkasse den Ultraschall?
Ob die gesetzliche Krankenkasse den Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken bezahlt, hängt vor allem von der medizinischen Fragestellung ab. Geht es darum, konkrete Beschwerden abzuklären oder einen Krankheitsverdacht zu untersuchen, ist der Ultraschall in der Regel eine Kassenleistung. Wird er dagegen ohne Beschwerden und ohne auffälligen Befund allein zur zusätzlichen Vorsorge angeboten, gilt er häufig als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Dann musst du die Kosten normalerweise selbst tragen.
Die genaue Abrechnung hängt vom Einzelfall ab. Frag deshalb vor der Untersuchung, warum sie medizinisch notwendig ist, ob sie über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet wird und welche Kosten entstehen, falls sie als IGeL gilt.
Ultraschall bei Beschwerden oder Krankheitsverdacht
Ein gynäkologischer Ultraschall kann sinnvoll sein, wenn du zum Beispiel anhaltende Unterleibsschmerzen, ungewöhnliche oder sehr starke Blutungen, ein Druckgefühl oder ein anhaltendes Völlegefühl hast. Auch ein auffälliger Tastbefund oder eine andere medizinische Auffälligkeit kann Anlass für die Untersuchung sein. Dann soll der Ultraschall eine mögliche Erkrankung feststellen oder ausschließen – und nicht lediglich zusätzliche Sicherheit ohne konkreten Anlass schaffen.
Meist wird dafür ein transvaginaler Ultraschall eingesetzt. Dabei führt die Ärztin oder der Arzt eine schmale Sonde vorsichtig in die Scheide ein. So lassen sich Gebärmutter, Gebärmutterschleimhaut und Eierstöcke meist detaillierter beurteilen als bei einer Untersuchung über die Bauchdecke. Erkennbar sein können unter anderem Myome, Zysten, Veränderungen der Schleimhaut oder andere Auffälligkeiten. Je nach Befund können weitere Untersuchungen wie MRT, CT oder eine Gewebeprobe folgen.
Bei der Abklärung von Beschwerden ist der Ultraschall daher nicht mit einem routinemäßigen Screening gleichzusetzen. Entscheidend ist, ob ein konkreter medizinischer Anlass besteht.
Ultraschall als IGeL: Wann musst du selbst zahlen?
Eine IGeL gehört nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu kann ein Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken gehören, wenn du beschwerdefrei bist und die Untersuchung ausschließlich auf deinen Wunsch oder als zusätzliche Vorsorge erfolgt. Ein solcher Ultraschall wird in gynäkologischen Praxen häufig angeboten.
Für einen Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung werden im Ausgangstext Kosten von etwa 25 bis 53 Euro genannt. Die Preise können je nach Praxis und Untersuchungsumfang abweichen. Werden zusätzlich Blutuntersuchungen wie Tumormarker angeboten, kommen weitere Kosten hinzu. Lass dir vorab erklären, welche Leistung genau vorgesehen ist und wie hoch der Gesamtpreis ausfällt.
Du bist nicht verpflichtet, eine IGeL anzunehmen. Eine seriöse Beratung sollte dir ausreichend Zeit für die Entscheidung lassen und verständlich über Nutzen, Grenzen, Risiken und Kosten informieren.
Warum der Vorsorge-Ultraschall der Eierstöcke kritisch bewertet wird
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Der Wunsch, Eierstockkrebs möglichst früh zu erkennen, ist nachvollziehbar. Bei Frauen ohne Beschwerden und ohne besonderen Risikohinweis ist jedoch nicht belegt, dass regelmäßige Ultraschalluntersuchungen die Sterblichkeit an Eierstockkrebs senken. Der IGeL-Monitor bewertet den Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung deshalb als negativ beziehungsweise als nicht nützlich.
Ein Grund sind falsch positive Befunde. Dabei sieht der Ultraschall auffällig aus, obwohl keine Krebserkrankung vorliegt. Solche Ergebnisse können Angst und weitere Untersuchungen auslösen. Unter Umständen folgen invasive Eingriffe oder Operationen, obwohl sich die Veränderung später als harmlos erweist. Eine Entfernung eines oder beider Eierstöcke kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und bei beidseitiger Entfernung zu einem vorzeitigen Eintritt der Wechseljahre führen.
Auch Tumormarker wie CA-125 sind für ein Screening allein nicht zuverlässig genug. Der Wert kann etwa bei gutartigen Erkrankungen oder Entzündungen erhöht sein. Umgekehrt kann ein unauffälliger Wert eine Krebserkrankung nicht sicher ausschließen. Deshalb sollten Tumormarker nicht als einfache zusätzliche Sicherheitsprüfung verstanden werden.
Ultraschall der Gebärmutter: Vorsorge oder Diagnostik?
Mit dem Ultraschall lassen sich die Gebärmutter, die Muskelschicht und die Gebärmutterschleimhaut beurteilen. Myome oder Polypen können sichtbar werden. Auch bei Blutungsstörungen, Schmerzen oder einem auffälligen Tastbefund kann die Untersuchung wichtige Informationen liefern und dann in der Regel zulasten der Krankenkasse erfolgen.
Ein allgemeiner Ultraschall zur Krebsfrüherkennung bei beschwerdefreien Frauen ist davon zu unterscheiden. Für zusätzliche Untersuchungen ohne konkreten Anlass ist die Kostenübernahme durch die GKV nicht automatisch gegeben. Ob eine Leistung medizinisch notwendig ist, hängt von deiner Situation und der konkreten Fragestellung ab.
Welche Rolle spielen Risiko und familiäre Belastung?
Das persönliche Risiko für Eierstockkrebs kann unter anderem vom Alter, der eigenen Krankengeschichte und familiären Krebserkrankungen abhängen. Eine genetische Veranlagung, beispielsweise durch eine BRCA1- oder BRCA2-Mutation, kann das Risiko erhöhen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass du erkranken wirst.
Wenn Brust- oder Eierstockkrebs in deiner Familie gehäuft vorkommt oder du selbst bereits an bestimmten Krebsarten erkrankt bist, solltest du das mit deiner Ärztin oder deinem Arzt besprechen. Je nach Familiengeschichte kann eine genetische Beratung sinnvoll sein. Für Frauen mit erhöhtem Risiko gelten möglicherweise andere Empfehlungen als für Frauen ohne besondere Risikofaktoren. Ein pauschaler Vorsorge-Ultraschall ersetzt auch in dieser Gruppe keine individuelle Beratung.
Was zur gynäkologischen Vorsorge gehört
Die Anamnese, also das Gespräch über Beschwerden, Vorerkrankungen und familiäre Risiken, bildet die Grundlage jeder Untersuchung. Auch die gynäkologische Tastuntersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge. Sie kann Hinweise auf Veränderungen geben und hilft dabei, die weitere Diagnostik gezielt zu planen. Der Ultraschall ergänzt diese Untersuchung, ersetzt sie aber nicht grundsätzlich.
Wenn Beschwerden auftreten oder sich ein Befund verändert, solltest du nicht auf eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung warten, sondern zeitnah eine gynäkologische Praxis kontaktieren.
Was du vor einer IGeL fragen solltest
- Welchen konkreten medizinischen Nutzen hat die Untersuchung in meiner Situation?
- Liegt ein Krankheitsverdacht oder ein auffälliger Befund vor?
- Welche falsch positiven oder falsch negativen Ergebnisse sind möglich?
- Welche weiteren Untersuchungen könnten einem auffälligen Ergebnis folgen?
- Wie hoch sind die Kosten für den Ultraschall und mögliche Zusatztests?
- Gibt es eine Kassenleistung, die für meine Fragestellung ausreicht?
Du kannst eine IGeL ablehnen und bei Unsicherheit eine zweite ärztliche Meinung einholen. Bei Fragen zur Erstattung hilft dir außerdem deine Krankenkasse. Eine informierte Entscheidung sollte auf deiner individuellen Situation beruhen – nicht auf Zeitdruck oder dem Versprechen, durch eine zusätzliche Untersuchung automatisch mehr Sicherheit zu bekommen.
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Kurz gesagt: Bei Beschwerden, einem auffälligen Befund oder einem konkreten Krankheitsverdacht ist der Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken meist eine Kassenleistung. Ohne medizinischen Anlass wird er häufig als IGeL angeboten. Gerade der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung wird wegen des nicht belegten Nutzens und möglicher Fehlalarme kritisch bewertet.
