Was ist eine Incoming-Versicherung?
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Eine Incoming-Versicherung ist eine spezielle Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland und im Schengen-Raum. Sie schützt dich während eines vorübergehenden Aufenthalts vor Kosten, die durch Krankheit oder Unfall entstehen können. Typische Zielgruppen sind Touristen, private Besucher, Geschäftsreisende, Au-pairs, Austauschschüler, Gastwissenschaftler und andere Personen aus dem Ausland.
Für viele visumpflichtige Reisende ist der Nachweis einer solchen Versicherung Voraussetzung für ein Schengen-Visum. Die Police muss dabei bestimmte Anforderungen erfüllen. Ob ein konkreter Tarif akzeptiert wird, solltest du vor dem Antrag bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Versicherer prüfen.
Wer benötigt die Versicherung?
Eine Incoming-Versicherung richtet sich vor allem an Personen, die aus einem Drittstaat nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Land einreisen. Bei visumpflichtigen Reisenden gehört eine ausreichende Reisekrankenversicherung in der Regel zu den Antragsunterlagen. Auch für visumfreie Gäste kann der Schutz sinnvoll sein, weil medizinische Behandlungskosten im Ausland selbst zu tragen sein können.
Die Police ist für einen vorübergehenden Aufenthalt gedacht. Sie ersetzt keine langfristige Krankenversicherung für Personen, die dauerhaft in Deutschland oder einem anderen EU- oder Schengen-Land leben. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können je nach Tarif ebenfalls versicherbar sein.
Welche Leistungen sind versichert?
Der Kernschutz umfasst medizinisch notwendige Behandlungen während der versicherten Reise. Je nach Tarif gehören dazu insbesondere:
- ambulante ärztliche Behandlung bei Krankheit oder Unfall,
- stationäre Behandlung und Krankenhausaufenthalte,
- medizinisch notwendige Transporte, etwa in ein Krankenhaus,
- Arzneimittel und in bestimmten Tarifen notwendige zahnärztliche Behandlung,
- medizinisch notwendiger Rücktransport in das Heimatland.
Bei einem schweren Krankheitsfall oder Unfall kann die Rückführung besonders wichtig sein. Welche Transportart übernommen wird, hängt von der medizinischen Notwendigkeit und den Vertragsbedingungen ab. Möglich sind je nach Situation beispielsweise ein Linienflug oder ein spezieller medizinischer Transport. Auch die Überführung im Todesfall kann Bestandteil des Versicherungsschutzes sein.
Optionale Zusatzbausteine
Viele Anbieter ergänzen den Krankenschutz um weitere Bausteine. Eine Reise-Haftpflichtversicherung kann Personen- und Sachschäden abdecken, die du anderen während des Aufenthalts unbeabsichtigt zufügst. Sie prüft außerdem, ob gegen dich gerichtete Forderungen berechtigt sind, und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Die Deckungssumme und die konkreten Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Tarif.
Eine Reise-Unfallversicherung leistet typischerweise bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem Unfall. Die Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Manche Tarife sehen zusätzlich eine Todesfallleistung vor. Auch eine Gepäckversicherung oder ein weiteres Sachpaket kann angeboten werden, ist aber nicht Teil jeder Incoming-Versicherung.
Anforderungen für ein Schengen-Visum
Wenn du für den Schengen-Raum ein Visum benötigst, sollte deine Versicherung die geforderten Kriterien ausdrücklich erfüllen. Zu den zentralen Anforderungen gehören in der Regel:
- eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für medizinische Kosten,
- Gültigkeit in allen Schengen-Ländern,
- Versicherungsschutz für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer,
- die Übernahme medizinisch notwendiger Rückführungskosten.
Häufig wird außerdem auf eine Police ohne Selbstbeteiligung geachtet. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Auslandsvertretung und der genaue Versicherungsvertrag. Für den Visumantrag benötigst du normalerweise eine Versicherungsbestätigung mit Namen, Gültigkeitszeitraum, Geltungsbereich und Deckungssumme. Bewahre die Unterlagen auch während der Reise griffbereit auf.
Geltungsbereich und Laufzeit
Der Standardschutz gilt meist in Deutschland und im gesamten Schengen-Raum. Ob zusätzlich EU-Länder außerhalb des Schengen-Raums, die Schweiz, Liechtenstein oder weitere Staaten eingeschlossen sind, hängt vom Tarif ab. Prüfe den Geltungsbereich deshalb anhand deiner vollständigen Reiseroute.
Die Versicherung sollte vom Einreisetag bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gelten. Viele Tarife können für maximal 365 Tage abgeschlossen werden. Eine Verlängerung ist teilweise möglich, muss aber rechtzeitig beantragt und vom Versicherer bestätigt werden. Bei bestimmten Angeboten ist ein Abschluss noch bis zu 31 Tage nach der Einreise möglich. Diese Frist gilt nicht automatisch für jeden Tarif. Für ein erforderliches Visum solltest du die Police grundsätzlich vor der Einreise abschließen.
Was kostet eine Incoming-Versicherung?
Die Kosten hängen unter anderem von Alter, Aufenthaltsdauer, Geltungsbereich, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang ab. Ein reiner Krankenschutz ist meist günstiger als ein Paket mit Haftpflicht-, Unfall- oder Gepäckversicherung. Anbieter berechnen Beiträge häufig pro Woche oder Monat; deshalb solltest du den Gesamtpreis für den gesamten Aufenthalt vergleichen.
Ein konkretes Preisbeispiel lässt sich nicht auf alle Tarife übertragen. Auch bei bekannten Angeboten wie AXA-Tarifen oder der VisumPlus Incoming Versicherung der HanseMerkur können Beiträge und Bedingungen variieren. Nach den Angaben im Ausgangstext erfüllt VisumPlus die Schengen-Anforderungen, bietet eine Krankenversicherungsdeckung von 50.000 Euro und ist für Aufenthalte bis zu 365 Tagen sowie Gäste bis zum 75. Geburtstag vorgesehen. Vor dem Abschluss solltest du das aktuelle Produktinformationsblatt prüfen.
Worauf solltest du bei der Auswahl achten?
- Visumskonformität: Deckt der Tarif mindestens 30.000 Euro ab und gilt er in allen benötigten Schengen-Ländern?
- Leistungsumfang: Sind ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente, Zahnbehandlung und Rücktransport eingeschlossen?
- Selbstbeteiligung: Musst du im Versicherungsfall einen Eigenanteil zahlen?
- Gültigkeit: Deckt die Police den gesamten Aufenthalt und alle geplanten Länder ab?
- Ausschlüsse: Welche Regelungen gelten für Vorerkrankungen, gefährliche Sportarten, Unruhen oder nicht medizinisch notwendige Behandlungen?
- Service: Gibt es einen erreichbaren Notrufservice und Unterstützung bei Sprach- oder Organisationsproblemen?
Vergleiche nicht nur den Beitrag, sondern auch die Versicherungsbedingungen und die Erreichbarkeit im Notfall. Ein seriöser Anbieter sollte die für das Visum erforderlichen Nachweise verständlich bereitstellen.
Ausschlüsse und Versicherungsbedingungen
Nicht jede Behandlung und jedes Ereignis ist automatisch versichert. Vorerkrankungen können ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Auch gefährliche Sportarten, kriegerische Auseinandersetzungen, innere Unruhen, selbstverschuldete Straftaten und medizinisch nicht notwendige Behandlungen können vom Schutz ausgenommen sein.
Lies deshalb vor dem Abschluss die vollständigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), nicht nur die Produktübersicht. Dort findest du Regelungen zu Wartezeiten, Ausschlüssen, Meldefristen, Selbstbeteiligung und zur Organisation des Rücktransports.
Familien und Gruppen
Klassische Familientarife gibt es bei Incoming-Versicherungen häufig nicht. Dann benötigt jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Das ermöglicht eine individuelle Auswahl nach Alter und Bedarf. Als Alternative bieten manche Versicherer Gruppenversicherungen an, oft ab drei Personen. Sie können die Verwaltung vereinfachen und unter Umständen günstiger sein als mehrere Einzelverträge.
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Das solltest du vor der Einreise prüfen
Schließe die Incoming-Versicherung möglichst vor der Einreise ab und kontrolliere, ob der Versicherungsschein alle geforderten Angaben enthält. Achte auf den korrekten Einreise- und Endtermin, den räumlichen Geltungsbereich, die Deckungssumme und die Rückführungsleistung. Je nach Anbieter sind SEPA-Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte möglich. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Zahlungs- und Vertragsbedingungen.
Damit die Police ihren Zweck erfüllt, müssen die Angaben zur Reise und zur versicherten Person korrekt sein. Bei längeren Aufenthalten oder einer geplanten Verlängerung solltest du dich frühzeitig an den Versicherer wenden.
