Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung schützt dich, wenn du deine Beschäftigung verlierst. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I zahlen und unterstützt dich außerdem bei der Suche nach einer neuen Arbeit. Weitere Leistungen helfen Beschäftigten und Unternehmen etwa bei Kurzarbeit, Weiterbildung oder beruflicher Eingliederung.
Was ist die Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung. Ihre rechtliche Grundlage steht vor allem im Sozialgesetzbuch III (SGB III). Finanziert wird sie überwiegend durch Beiträge aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge grundsätzlich gemeinsam. Die Höhe des Beitragssatzes und die Beitragsbemessungsgrenze werden gesetzlich festgelegt und können sich ändern.
Die Bundesagentur für Arbeit verwaltet die Arbeitslosenversicherung. Sie entscheidet über Anträge, zahlt Leistungen aus und bietet Beratung, Vermittlung sowie Fördermaßnahmen an.
Wer ist versichert?
In der Regel bist du pflichtversichert, wenn du als Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeitest. Auch Auszubildende gehören grundsätzlich dazu. Ob Versicherungspflicht besteht, hängt jedoch von der konkreten Tätigkeit und den gesetzlichen Ausnahmen ab.
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Arbeitnehmer: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen unterliegen normalerweise der Versicherungspflicht.
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Auszubildende: Während einer versicherungspflichtigen Berufsausbildung werden Beiträge abgeführt.
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Bestimmte weitere Personengruppen: Für einzelne Tätigkeiten und Zeiten, etwa bestimmte geförderte Maßnahmen, gelten besondere gesetzliche Regelungen.
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Minijobs: Geringfügige Beschäftigungen sind grundsätzlich nicht arbeitslosenversicherungspflichtig.
Beamte, viele Selbstständige, Studierende und Rentner sind normalerweise nicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Ob eine Ausnahme greift, lässt sich nur anhand der persönlichen und beruflichen Situation beurteilen.
Freiwillige Versicherung für Selbstständige
Selbstständige und bestimmte andere Personen können sich unter Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern. Dafür müssen unter anderem die Vorversicherung und der Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt werden. Der Antrag muss innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Informiere dich deshalb frühzeitig, bevor du die selbstständige Tätigkeit aufnimmst oder kurz danach.
Welche Leistungen umfasst die Arbeitslosenversicherung?
Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung. Ob du Anspruch hast, hängt insbesondere von deiner vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung, der Anwartschaftszeit und deiner Arbeitslosmeldung ab. In der Regel musst du innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausreichend lange versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Die Höhe orientiert sich am versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt und wird unter anderem davon beeinflusst, ob du ein Kind hast. Die Bezugsdauer richtet sich vor allem nach der Dauer deiner Versicherung und deinem Alter.
Während des Leistungsbezugs musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dich um eine Beschäftigung bemühen und Termine sowie zumutbare Anforderungen der Agentur für Arbeit beachten. Pflichtverletzungen können eine Sperrzeit oder andere Leistungseinschränkungen auslösen.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld unterstützt Beschäftigte, wenn ein Betrieb die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren muss. Es soll Arbeitsplätze sichern, obwohl zeitweise weniger Arbeit vorhanden ist. Die Leistung wird in der Regel über den Arbeitgeber beantragt. Voraussetzungen und Bezugsdauer hängen von den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab.
Beratung, Vermittlung und Förderung
Die Agentur für Arbeit berät dich bei der beruflichen Neuorientierung und vermittelt offene Stellen. Je nach Situation kommen Bewerbungshilfen, berufliche Weiterbildung, Umschulung, Qualifizierung oder andere Maßnahmen zur Eingliederung in Betracht. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die Agentur anhand deiner persönlichen Voraussetzungen und der Aussichten auf eine Eingliederung.
Auch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation können möglich sein, wenn gesundheitliche Einschränkungen die Arbeitsaufnahme erschweren. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Weitere Leistungen
Zum Leistungssystem der Arbeitsförderung gehören außerdem unter anderem Insolvenzgeld und bestimmte Hilfen für Arbeitgeber oder Beschäftigte. Diese Leistungen sind an eigene Voraussetzungen gebunden und werden nicht automatisch mit Arbeitslosengeld I gewährt.
Das frühere Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, wurde durch das Bürgergeld ersetzt. Bürgergeld ist keine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung, sondern eine steuerfinanzierte Grundsicherung. Zuständig ist in der Regel das Jobcenter. Entscheidend sind dort unter anderem Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit, Einkommen, Vermögen und die Wohnsituation.
Beiträge und Finanzierung
Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung berechnet der Arbeitgeber die Beiträge auf Grundlage des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und führt sie ab. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag grundsätzlich anteilig. Einkommen oberhalb der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze wird für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.
Die Beiträge finanzieren vor allem Versicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld sowie Aufgaben der Arbeitsförderung. Beitragssätze und Bemessungsgrenzen solltest du für das jeweilige Jahr bei einer offiziellen Stelle prüfen, da sie angepasst werden können.
Arbeitslos melden: Diese Fristen sind wichtig
Wenn du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet, musst du dich frühzeitig arbeitssuchend melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und dem Ende des Arbeitsverhältnisses mindestens drei Monate, gilt grundsätzlich die Meldung spätestens drei Monate vorher. Erfährst du kurzfristiger vom Ende, musst du dich in der Regel innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden.
Zusätzlich musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Die Arbeitssuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht. Den Antrag auf Arbeitslosengeld I solltest du vollständig und möglichst früh einreichen. Typische Unterlagen sind persönliche Nachweise, Angaben zum bisherigen Beschäftigungsverhältnis und die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.
Pflichten während des Leistungsbezugs
Du musst Änderungen, die für deinen Anspruch wichtig sind, unverzüglich mitteilen. Dazu zählen etwa eine Arbeitsaufnahme, Nebeneinkünfte, Krankheit oder Änderungen deiner Erreichbarkeit. Außerdem musst du an Gesprächen und vereinbarten Maßnahmen teilnehmen und dich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen. Wenn du ohne wichtigen Grund eine zumutbare Arbeit ablehnst oder Termine versäumst, kann eine Sperrzeit oder eine andere Konsequenz folgen.
Ausnahmen und Sonderfälle
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Ob Versicherungspflicht und Leistungsanspruch bestehen, hängt bei Sonderfällen von mehreren Faktoren ab. Das gilt beispielsweise für kurzfristige Beschäftigungen, Tätigkeiten während des Studiums, Beschäftigungen im Ausland, Elternzeit oder parallele selbstständige Tätigkeiten. Auch bei Beamten, Soldaten und Personen mit Rentenbezug gelten besondere Regeln. Prüfe deshalb nicht nur die Berufsbezeichnung, sondern die konkrete Beschäftigungsform und den jeweiligen Versicherungsverlauf.
Das Wichtigste im Überblick
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Die Arbeitslosenversicherung bietet bei erfüllten Voraussetzungen vor allem Arbeitslosengeld I und Leistungen der Arbeitsförderung.
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Arbeitnehmer in versicherungspflichtigen Beschäftigungen und Auszubildende sind grundsätzlich versichert; für andere Gruppen gelten Ausnahmen.
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Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern, müssen dafür aber Fristen beachten.
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Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung sind unterschiedliche Schritte. Versäumte Fristen können Nachteile verursachen.
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Bürgergeld wird vom Jobcenter als steuerfinanzierte Grundsicherung gewährt und ist vom Arbeitslosengeld I zu unterscheiden.
Für eine verbindliche Auskunft zu deinem Versicherungsschutz, einem Leistungsanspruch oder einer Frist wendest du dich an die Agentur für Arbeit. Maßgeblich sind die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen und deine persönlichen Unterlagen.
