Wenn du deine BU-Beiträge vorübergehend nicht zahlen kannst, musst du nicht automatisch kündigen. Eine Beitragsstundung kann dir ermöglichen, die Zahlungen für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen. Die Beiträge werden dabei später nachgezahlt. Ob dein Versicherungsschutz währenddessen vollständig bestehen bleibt und wie sich eine mögliche Leistung auswirkt, hängt von deinem Vertrag ab.
Was bedeutet eine Stundung der BU-Beiträge?
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Bei einer Beitragsstundung vereinbarst du mit deinem Versicherer, dass du die laufenden Beiträge für eine bestimmte Zeit nicht zahlst. Anders als bei einer Kündigung gibst du den Vertrag nicht sofort auf. Die ausgesetzten Beiträge bleiben jedoch offen und müssen nach den Bedingungen deines Vertrags nachgezahlt werden.
Eine Stundung ist deshalb vor allem für einen vorübergehenden finanziellen Engpass gedacht. Wenn du nur einige Monate weniger Geld zur Verfügung hast, kann sie eine Möglichkeit sein, den bestehenden Vertrag zunächst zu erhalten. Ist absehbar, dass deine finanzielle Belastung länger anhält, solltest du auch andere Anpassungen prüfen.
Stundung, Beitragsfreistellung und Kündigung im Vergleich
Beitragsstundung
Bei der Stundung setzt du die Beitragszahlung vorübergehend aus. Die offenen Beiträge musst du später nachzahlen. Der Versicherungsschutz kann während dieser Zeit grundsätzlich bestehen bleiben, allerdings können besondere Regelungen für den Leistungsfall gelten. Entscheidend sind die Vereinbarungen mit deinem Versicherer.
Beitragsfreistellung
Bei einer Beitragsfreistellung zahlst du ebenfalls keine laufenden Beiträge. Die ausgesetzten Beträge werden normalerweise nicht nachgefordert. Dafür kann der Versicherungsschutz ruhen, eingeschränkt sein oder sich die versicherte BU-Rente deutlich verringern. Manche Verträge sehen für eine Beitragsfreistellung Mindestwerte oder weitere Voraussetzungen vor.
Kündigung
Mit einer Kündigung endet dein bestehender Versicherungsschutz. Einen späteren Neuabschluss musst du in der Regel unter den dann geltenden Bedingungen beantragen. Dein Alter und eine zwischenzeitliche Verschlechterung deines Gesundheitszustands können dabei eine Rolle spielen. Auch Nachversicherungsmöglichkeiten aus dem bisherigen Vertrag gehen verloren. Deshalb solltest du eine Kündigung nicht als erste Lösung wählen, sondern vorher mit dem Versicherer über eine Stundung oder Vertragsanpassung sprechen.
Wie funktioniert die Beitragsstundung?
Zuerst prüfst du, ob dein Vertrag eine Beitragsstundung vorsieht. In den Versicherungsbedingungen findest du meist Angaben zu den Voraussetzungen, zur möglichen Dauer, zur Nachzahlung und zu den Folgen im Leistungsfall. Anschließend beantragst du die Stundung beim Versicherer und lässt dir die Vereinbarung schriftlich bestätigen.
Wie lange die Pause möglich ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Manche Verträge erlauben nur wenige Monate, andere längere Zeiträume. Auch die Frist für die Nachzahlung und die Art der Rückzahlung können unterschiedlich geregelt sein. Kläre daher vor Beginn der Stundung insbesondere diese Punkte:
- Für welchen Zeitraum werden die Beiträge ausgesetzt?
- Wann beginnt die Nachzahlung und bis wann musst du sie abschließen?
- Werden die offenen Beiträge auf einmal oder in Raten fällig?
- Wie wirkt sich die Stundung auf den Versicherungsschutz und die BU-Rente aus?
- Ist für die Wiederaufnahme eine erneute Gesundheitsprüfung vorgesehen?
Was passiert, wenn du während der Stundung berufsunfähig wirst?
Ob und in welcher Höhe du während einer Beitragsstundung Leistungen erhältst, richtet sich nach deinem Vertrag. Der Versicherungsschutz bleibt nicht automatisch in jedem Tarif unter denselben Bedingungen bestehen. Einige Regelungen sehen vor, dass die BU-Rente während eines Zahlungsrückstands reduziert wird oder dass offene Beiträge mit Leistungen verrechnet werden.
Eine pauschale Aussage zur Höhe der möglichen Rentenkürzung ist deshalb nicht möglich. Lies die entsprechende Klausel in deinen Versicherungsbedingungen und frage deinen Versicherer nach einem konkreten Beispiel für deinen Vertrag. Wichtig ist außerdem, die Nachzahlung nicht aufzuschieben. Erst wenn die gestundeten Beiträge nach den vereinbarten Regeln beglichen sind, kann der ursprüngliche Leistungsumfang wieder gelten.
Welche Voraussetzungen kann es geben?
Nicht jeder BU-Vertrag bietet automatisch eine Stundung an. Mögliche Voraussetzungen sind:
- eine bestimmte Mindestlaufzeit des Vertrags,
- ein Antrag innerhalb festgelegter Fristen,
- eine Begrenzung des Stundungszeitraums,
- die vollständige Nachzahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder
- besondere Regeln für die Wiederaufnahme des Vertrags.
Bei einer längeren Unterbrechung oder einer verspäteten Wiederaufnahme kann der Versicherer unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Das kann relevant sein, wenn sich dein Gesundheitszustand seit dem Abschluss verändert hat. Ob eine solche Prüfung erforderlich ist, steht in deinem Vertrag oder wird dir vom Versicherer mitgeteilt. Verlasse dich daher nicht auf allgemeine Aussagen, sondern kläre die Regelung vor dem Antrag.
Welche Alternativen zur Stundung gibt es?
BU-Rente und Beitrag reduzieren
Wenn der finanzielle Engpass länger dauert, kannst du prüfen, ob sich die versicherte BU-Rente und damit der Beitrag reduzieren lassen. Dein Versicherungsschutz bleibt dann grundsätzlich bestehen, fällt im Leistungsfall aber niedriger aus. Ob und unter welchen Bedingungen eine solche Änderung möglich ist, hängt vom Tarif ab.
Beitragsdynamik aussetzen
Eine Beitragsdynamik erhöht regelmäßig den Beitrag und meist auch die versicherte Rente. Viele Verträge erlauben, einzelne Erhöhungen abzulehnen oder die Dynamik vorübergehend auszusetzen. Das kann den laufenden Beitrag kurzfristig entlasten. Gleichzeitig wächst deine versicherte Rente in dieser Zeit nicht mit. Prüfe außerdem, wie oft du die Dynamik aussetzen darfst und ob sie danach automatisch weiterläuft.
Beitragsfreistellung
Die Beitragsfreistellung kann eine weitere Möglichkeit sein, wenn du keine andere Lösung findest. Du solltest sie nur nach einer Prüfung der Folgen wählen, weil der Schutz ruhen oder die BU-Rente sinken kann. Frage den Versicherer vorab, welche Leistung im Fall einer Berufsunfähigkeit während der Freistellung vorgesehen ist und ob dein Vertrag bei zu niedrigen Werten möglicherweise nicht beitragsfrei gestellt werden kann.
So beantragst du eine Stundung
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- Vertragsbedingungen prüfen: Suche nach Regelungen zur Beitragsstundung, zur Dauer, zur Nachzahlung und zum Leistungsfall.
- Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Melde dich beim Versicherer, bevor Beiträge ausfallen oder Mahnungen entstehen.
- Antrag stellen: Je nach Anbieter genügt ein formloses Schreiben oder es ist ein Formular erforderlich. Gib deine Vertragsnummer, den gewünschten Zeitraum und die gewünschte Maßnahme an.
- Schriftliche Bestätigung abwarten: Lass dir bestätigen, ab wann die Stundung gilt, welche Beiträge offen bleiben und wann die Nachzahlung beginnt.
- Fristen notieren: Plane die Wiederaufnahme und Rückzahlung rechtzeitig ein. Bei Änderungen deiner finanziellen Situation solltest du erneut mit dem Versicherer sprechen.
Was solltest du vor der Entscheidung beachten?
Eine Stundung kann eine kurzfristige Entlastung schaffen, ist aber kein Erlass der Beiträge. Du brauchst später ausreichend finanzielle Mittel für die Nachzahlung. Außerdem solltest du genau wissen, welche Leistung dir zusteht, wenn du während der Stundungsphase berufsunfähig wirst.
Wenn du nur vorübergehend weniger Geld hast, kann eine Stundung sinnvoller sein als eine Kündigung. Bei einer dauerhaften Belastung kommen eher eine Reduzierung der BU-Rente, eine Anpassung der Dynamik oder eine andere Vertragslösung infrage. Vergleiche die Folgen schriftlich und entscheide erst, wenn du die konkrete Auswirkung auf deinen Versicherungsschutz kennst.
Prüfe zunächst deine Versicherungsbedingungen und besprich die Optionen direkt mit deinem Versicherer. So vermeidest du, dass eine nicht abgestimmte Zahlungspause zu einem Leistungs- oder Vertragsproblem führt.

