BU Versicherung Übergangsregelung – Wie kannst du wechseln?

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

BU Versicherung Übergangsregelung – Wie kannst du wechseln?

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Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Für Angestellte ist vor allem entscheidend, ob ihr regelmäßiges Bruttojahresentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt. Auch Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Studium oder andere Änderungen deiner Lebenssituation können die Versicherungspflicht beeinflussen.

Die JAEG entscheidet über die Versicherungspflicht

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem regelmäßigen Einkommen Angestellte grundsätzlich versicherungsfrei in der GKV sind. Liegt dein regelmäßiges Bruttojahreseinkommen über der geltenden JAEG, kannst du in der PKV bleiben. Sinkt es darunter, kann wieder Versicherungspflicht in der GKV eintreten.

Die Grenze wird regelmäßig angepasst. Im Ausgangstext werden für 2025 ein Wert von 73.800 Euro und für 2026 ein Wert von 77.400 Euro genannt. Für Menschen, die bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert waren, wird außerdem eine niedrigere Sondergrenze von 66.150 Euro genannt. Da sich die Werte ändern können, solltest du immer die für das konkrete Jahr geltende JAEG prüfen.

Entscheidend ist nicht nur, was du in einem einzelnen Monat verdienst. Betrachtet wird dein regelmäßiges und voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt. Eine kurzfristige oder nur scheinbare Unterschreitung reicht daher nicht automatisch aus. Im Ausgangstext werden mindestens drei Monate als Orientierung für eine relevante Einkommensminderung genannt. Ob dadurch tatsächlich Versicherungspflicht entsteht, beurteilt die zuständige Krankenkasse anhand deiner konkreten Situation.

Durch Einkommensreduzierung zurück in die GKV

Verdienst du dauerhaft oder für einen ausreichend langen Zeitraum weniger als die JAEG, kann Versicherungspflicht in der GKV eintreten. Dafür kommen insbesondere vertraglich vereinbarte Veränderungen deiner Arbeitszeit oder längere berufliche Auszeiten infrage.

Brückenteilzeit

Bei der Brückenteilzeit reduzierst du deine Arbeitszeit für einen vorher festgelegten Zeitraum. Dadurch sinkt dein Gehalt. Liegt das auf das Jahr hochgerechnete regelmäßige Einkommen unter der JAEG, kann dies den Zugang zur GKV eröffnen. Nach dem Ende der Brückenteilzeit kehrst du in der Regel zu deiner vorherigen Arbeitszeit zurück. Ob du anschließend in der GKV bleiben kannst, hängt vom dann geltenden Versicherungsstatus und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Sabbatical oder Elternzeit

Auch ein Sabbatical oder Elternzeit können zu einem niedrigeren Einkommen führen. Beim Sabbatical kann das Gehalt je nach Vereinbarung deutlich sinken oder zeitweise entfallen. Während der Elternzeit kann eine Teilzeitbeschäftigung das regelmäßige Einkommen reduzieren. Entscheidend ist, dass die Änderung tatsächlich vereinbart und nicht nur kurzfristig geplant wird. Lass vorab prüfen, ob die konkrete Gestaltung Versicherungspflicht auslöst.

Was passiert bei einer späteren Gehaltserhöhung?

Steigt dein Einkommen nach dem Wechsel wieder über die JAEG, fällst du nicht automatisch zurück in die PKV. Nach den Angaben des Ausgangstextes kannst du in der GKV bleiben und dort als freiwilliges Mitglied versichert sein. Für die freiwillige Versicherung gelten andere Beitragsregeln als für die Pflichtversicherung. Unter anderem kann das gesamte beitragspflichtige Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden.

Arbeitslosigkeit als weiterer Weg

Wenn du arbeitslos wirst und Arbeitslosengeld 1 beziehst, tritt in der Regel Versicherungspflicht in der GKV ein. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann grundsätzlich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für zuvor privat Versicherte gelten dabei besondere Voraussetzungen. Deshalb solltest du dich unmittelbar bei der Agentur für Arbeit und einer Krankenkasse informieren.

Nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses kann für zuvor gesetzlich Pflichtversicherte außerdem eine nachgehende Absicherung von bis zu einem Monat bestehen. Diese beitragsfreie Nachversicherung gilt nicht in gleicher Weise für Personen, die zuvor wegen eines hohen Einkommens privat versichert waren. Wenn du nach dem Ende deiner Beschäftigung keine neue Absicherung hast, können Beiträge rückwirkend entstehen. Eine rechtzeitige Arbeitslosmeldung und die Klärung deines Versicherungsstatus verhindern Lücken.

Fristen beim Wechsel

Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen wählen

Sobald Versicherungspflicht in der GKV eintritt, hast du nach den Angaben des Ausgangstextes zwei Wochen Zeit, eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Meldest du dich nicht rechtzeitig, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse für dich auswählen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind weitgehend gesetzlich festgelegt. Unterschiede gibt es unter anderem bei Zusatzleistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und dem Service. Vergleiche die Kassen deshalb vor dem Eintritt der Versicherungspflicht und reiche deine Wahl fristgerecht beim Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle ein.

PKV rückwirkend kündigen

Nach Eintritt der Versicherungspflicht kannst du deine private Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend kündigen. Im Ausgangstext wird dafür eine Frist von bis zu drei Monaten genannt. Der Nachweis der neuen Versicherungspflicht ist regelmäßig entscheidend. Kläre mit deiner PKV, welche Unterlagen benötigt werden und zu welchem Datum der Vertrag endet. So vermeidest du unnötige Doppelbeiträge.

Weitere Übergänge im Lebenslauf

Nicht nur eine Gehaltsreduzierung kann den Versicherungsstatus verändern. Nach dem Schulabschluss gelten je nach nächstem Schritt eigene Regeln:

  • Ausbildung: Beginnt deine Ausbildung, kann Versicherungspflicht in der GKV eintreten. Der Ausgangstext nennt hierfür ein Einkommen von mehr als 450 Euro monatlich als typische Schwelle. Diese Angabe ist zeitgebunden und sollte anhand der aktuellen Regeln geprüft werden.
  • Studium: Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen in der Familienversicherung bleiben oder sich selbst gesetzlich versichern. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht zugunsten der PKV wirkt in der Regel für die gesamte Studienzeit und sollte deshalb gut abgewogen werden.
  • Gap Year: Je nachdem, ob du arbeitest, studierst, eine Ausbildung absolvierst oder ins Ausland gehst, gelten unterschiedliche Regelungen. Prüfe vor Beginn, ob deine bisherige Versicherung fortbesteht und ob du zusätzlichen Auslandsschutz benötigst.

So gehst du beim Wechsel am besten vor

  1. Ermittle dein regelmäßiges voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt und vergleiche es mit der aktuellen JAEG.
  2. Besprich eine mögliche Arbeitszeitreduzierung, Elternzeit oder ein Sabbatical mit deinem Arbeitgeber.
  3. Lass vor Beginn der Änderung von der Krankenkasse prüfen, ob Versicherungspflicht entstehen kann.
  4. Wähle nach Eintritt der Versicherungspflicht innerhalb der vorgesehenen Frist eine Krankenkasse.
  5. Übermittle deiner PKV den Nachweis und kläre die rückwirkende Kündigung sowie den Beendigungszeitpunkt.
  6. Prüfe bei einem späteren Einkommensanstieg, ob du als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben kannst.

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Der Rückweg von der PKV in die GKV führt für Angestellte meist über den Eintritt von Versicherungspflicht, insbesondere durch ein regelmäßiges Einkommen unterhalb der JAEG. Brückenteilzeit, Elternzeit, ein Sabbatical oder Arbeitslosengeld 1 können dabei eine Rolle spielen. Weil Fristen und Einzelfallregeln entscheidend sind, solltest du deinen geplanten Wechsel vorab mit der zuständigen Krankenkasse und deiner privaten Versicherung klären.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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