In das Register werden eingetragen 1.strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 7),2.(weggefallen)3.Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),4.gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11),5.gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,6.nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).
§ 3 BZRG – Inhalt des Registers
Bundeszentralregistergesetz
§ 3 BZRG – Inhalt des Registers
Stand: 27.01.2026
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