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Bürgergeld und Zahnersatz: Das müssen Betroffene zur Kostenübernahme wissen

Bürgergeld und Zahnersatz: Das müssen Betroffene zur Kostenübernahme wissen

Die Frage, wie viel Zahnersatz in Deutschland von Bürgergeld-Empfängern übernommen wird, sorgt immer wieder für Diskussionen. Während Regelungen für Arbeitnehmer klar sind, bietet das System für Empfänger von Sozialleistungen einige Besonderheiten – insbesondere durch die sogenannte Härtefallregelung.

Key takeaways

  • Bürgergeld-Empfänger erhalten Zahnersatz-Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung.
  • Die Kostenübernahme kann durch die Härtefallregelung bis zu 100 Prozent betragen.
  • Hochwertige, kosmetische Lösungen wie Goldkronen oder Inlays werden nicht übernommen.

Zahnarztversorgung für Bürgergeld-Empfänger: Was ist abgedeckt?

Für Empfänger von Bürgergeld übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung sämtliche Basisleistungen der Zahnmedizin. Dazu gehören:

  • Entfernung von Zahnstein
  • Standard-Zahnfüllungen
  • Wurzelkanalbehandlungen
  • Chirurgische und parodontologische Behandlungen
  • Behandlung von Erkrankungen der Mundschleimhaut

Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten zusätzlich Korrekturen bei Zahn- und Kieferfehlstellungen. Dennoch ist zu beachten, dass Leistungen wie Zahnersatz nur im Rahmen der sogenannten Regelversorgung abgedeckt werden.

Zahnersatz: Welche Varianten übernimmt die Kasse?

Als notwendiger Zahnersatz gelten in Deutschland vor allem Kronen, Brücken und Prothesen. Diese können sowohl fest als auch herausnehmbar sein. Aufwändige Versorgungen wie Implantate sind meist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind medizinisch zwingend notwendig (z. B. im Frontzahnbereich).

Zahnersatz Übernahme durch Kasse Bedingungen
Kronen/Brücken Ja Regelversorgung
Teil- oder Vollprothesen Ja Regelversorgung
Implantate Nur in Ausnahmefällen Ärztliche Begründung
Hochwertige Keramiken Nein Eigenleistung

Härtefallregelung: Wann werden 100 Prozent übernommen?

Bürgergeld-Empfänger gelten automatisch als Härtefall und können im Rahmen des §55 SGB V Leistungen beantragen, ohne dass eine zusätzliche Einkommensprüfung notwendig ist. Dafür müssen sie bei ihrer Krankenkasse einen Härtefallantrag stellen und einige Unterlagen einreichen:

  1. Einen aktuellen Leistungsbescheid
  2. Einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt
  3. Das Bonusheft, wenn vorhanden

Wird der Antrag bewilligt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den günstigsten Zahnersatz vollständig. Hochwertige Extras fallen jedoch weiterhin nicht unter die Kostenübernahme.

Bonusheft und Festzuschuss: Was zahlt die Kasse bei regulärem Antrag?

Für Bürger, die nicht als Härtefall gelten, liegt der gesetzliche Festzuschuss bei 60 Prozent der Regelversorgung. Mit einem vollständigen, fünf Jahre geführten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent; mit zehn Jahren sogar auf 75 Prozent. Der Rest muss aus eigener Tasche gezahlt werden.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Härtefallregelung: Bis zu 100 Prozent Übernahme
  • Regelzuschuss: 60 – 75 Prozent, abhängig vom Bonusheft
  • Kosmetischer Zahnersatz bleibt Eigenleistung

Fazit: Bürgergeld sorgt für solide Grundversorgung

Bürgergeld-Empfänger sind bei Zahnersatz relativ gut abgesichert — zumindest, solange sie sich mit der Regelversorgung zufrieden geben. Wer hochwertige, kosmetische Zahnlösungen bevorzugt, muss Zusatzkosten einkalkulieren oder private Zusatzversicherungen abschließen.

Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für Kranken- & Berufsunfähigkeitsversicherungen

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