News & Aktuelles

Nachweispflicht für Berufshaftpflichtversicherung: Was Ärzte jetzt wissen müssen

Doctor reviewing documents in a bright medical practice.

Nachweispflicht für Berufshaftpflichtversicherung: Was Ärzte jetzt wissen müssen

Eine gesetzliche Neuerung verpflichtet Ärzte, Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und ermächtigte Ärzte dazu, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Diese Pflicht ist seit Mitte 2021 in Kraft und soll Patienten besser vor den finanziellen Folgen von Behandlungsfehlern schützen. Die Nachweispflicht gilt für alle, die an der vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen.

Wichtige Eckpunkte

  • Gesetzliche Grundlage: § 95e Abs. 6 S. 1 SGB V.
  • Fristen: Aufforderungen zum Nachweis wurden versendet, mit einer Frist von drei Monaten zur Einreichung der Versicherungsbescheinigung.
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Andernfalls droht das Ruhen der Zulassung, der Widerruf der Ermächtigung oder die Aufhebung der Anstellungsgenehmigung.
  • Mindestversicherungssummen: Festgelegt für Einzelpraxen, MVZs und Berufsausübungsgemeinschaften.
  • Nachweisdokument: Eine "Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG" ist erforderlich.

Hintergrund der Neuregelung

Die Änderung des Sozialgesetzbuches wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingeführt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Patienten im Falle von Behandlungsfehlern, die zu lebenslangen und kostenintensiven Behandlungen sowie weiteren Ansprüchen wie Schmerzensgeld oder Verdienstausfall führen können, angemessen entschädigt werden.

Konkrete Anforderungen und Fristen

Zugelassene Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, MVZs sowie ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten wurden aufgefordert, einen Nachweis über ihre Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Frist für die Einreichung der Versicherungsbescheinigung beträgt in der Regel drei Monate ab Erhalt des Schreibens der Zulassungsausschüsse. Ein Nichtbeachten dieser Frist kann gravierende Folgen haben, bis hin zum sofortigen Ruhen der Zulassung, was die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit untersagt.

Mindestversicherungssummen und Nachweisdokument

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Versicherungssummen variieren: Für Einzelzulassungen und ermächtigte Ärzte beträgt die Mindestversicherungssumme drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall, mit einer jährlichen Begrenzung auf das Doppelte. Für Medizinische Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften mit Angestellten liegt die Summe bei fünf Millionen Euro, begrenzt auf das Dreifache pro Jahr. Als Nachweis dient eine spezifische "Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG", die vom Versicherer ausgestellt wird.

Was Praxen jetzt tun sollten

Es ist essenziell, dass sich betroffene Praxen umgehend mit ihrem Haftpflichtversicherer in Verbindung setzen, um die erforderliche Versicherungsbescheinigung anzufordern. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsbedingungen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen genügen, insbesondere wenn neue Mitarbeiter hinzukommen oder sich die Praxisstruktur ändert. Die Bescheinigung muss fristgerecht bei der Geschäftsstelle des zuständigen Zulassungsausschusses eingereicht werden.

Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für Kranken- & Berufsunfähigkeitsversicherungen

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.

Gesetzliche Krankenkasse

Du könntest bessere Leistungen erhalten

Tipp: Tarife ohne Gesundheitsfragen

Schnell abgesichert – auch mit Vorerkrankungen. Erfahre, welche Lösungen wirklich Sinn machen.

Befristete Aktionen

Sichere dir Mega-Rabatte, Sonderdeals und vieles mehr. Jetzt zuschlagen

Kostenlose Finanz-App

Starte jetzt mit der Finanzapp und behalte einen Überblick über deine Verträge.

Wendewerk Support

Schreibe uns!

Bei Fragen kontaktiere unseren kostenlosen Support.

Steven

Wendewerk Support

Hallo und willkommen 👋 Ich bin Steven. Wenn du eine Frage hast oder Unterstützung brauchst, schreib mir. Ich melde mich bei dir und helfe dir gern weiter 🙂