Gesetzliche Unfallversicherung: Definition, Umfang und versicherte Leistungen

Gesetzliche Unfallversicherung: Definition, Umfang und versicherte Leistungen

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt dich vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Sie übernimmt nicht nur Behandlungskosten, sondern unterstützt dich auch bei der Rehabilitation, der Rückkehr in den Beruf und bei einer dauerhaften Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. Außerdem gehört die Prävention zu ihren zentralen Aufgaben: Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sollen möglichst verhindert werden.

Die rechtliche Grundlage bildet vor allem das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren grundsätzlich die Unternehmen die Beiträge für Beschäftigte. Arbeitnehmer zahlen dafür keinen eigenen Beitrag.

Wer ist versichert?

Automatisch versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte und Minijobber, wenn sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Die Höhe des Einkommens oder die Zahl der Arbeitsstunden entscheidet dabei nicht allein über den Versicherungsschutz.

Auch Schüler und Studierende können während schulischer oder universitärer Veranstaltungen versichert sein. Das gilt außerdem für bestimmte Praktika, verpflichtende Veranstaltungen sowie den direkten Weg zur Bildungsstätte und zurück. Bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Katastrophenschutz oder als Wahlhelfer, sind ebenfalls einbezogen. Die genauen Voraussetzungen können je nach Tätigkeit und Zuständigkeit unterschiedlich sein.

Selbstständige und Unternehmer gehören nicht automatisch in jedem Fall zum versicherten Personenkreis. Je nach Branche kann eine Pflichtversicherung bestehen; teilweise ist auch eine freiwillige Versicherung möglich. Ob und unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz besteht, solltest du beim zuständigen Unfallversicherungsträger klären.

Welche Versicherungsfälle sind abgedeckt?

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit. Dazu können neben der eigentlichen Arbeit auch Dienstwege, bestimmte betriebliche Veranstaltungen oder Tätigkeiten zur Instandhaltung von Arbeitsgeräten gehören. Entscheidend ist, ob der erforderliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit besteht.

Wegeunfall

Wegeunfälle ereignen sich auf dem Weg zur Arbeit oder zurück. Auch Schüler und Studierende können auf den entsprechenden Wegen geschützt sein. Ob ein Umweg noch vom Versicherungsschutz umfasst ist, hängt von den Umständen ab. Das gilt beispielsweise für Wege, die wegen einer Fahrgemeinschaft oder zur Betreuung von Kindern zurückgelegt werden. Der konkrete Sachverhalt wird im Einzelfall geprüft.

Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde und die Voraussetzungen der Berufskrankheiten-Verordnung erfüllt. Die Verordnung enthält eine Liste anerkannter Berufskrankheiten. Eine Anerkennung erfolgt nicht automatisch, sondern wird durch den zuständigen Unfallversicherungsträger geprüft. Dabei kommt es unter anderem auf den beruflichen Einfluss und den ursächlichen Zusammenhang mit der Erkrankung an.

Welche Leistungen erhältst du?

Gesetzliche Unfallversicherung: Leistungen

Nach einem anerkannten Versicherungsfall soll die gesetzliche Unfallversicherung deine Gesundheit und deine berufliche Teilhabe möglichst umfassend wiederherstellen. Zu den Leistungen gehören insbesondere:

  • Heilbehandlung: Dazu zählen die Erstversorgung, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie erforderliche Hilfsmittel.
  • Medizinische Rehabilitation: Je nach Bedarf kommen ambulante oder stationäre Reha, Physiotherapie, Ergotherapie, Arbeitstherapie und psychologische Unterstützung infrage.
  • Teilhabe am Arbeitsleben: Die Unfallversicherung kann bei der Anpassung des Arbeitsplatzes, bei Trainingsmaßnahmen sowie bei Aus- und Weiterbildungen oder einer Umschulung unterstützen.
  • Geldleistungen: Dazu gehören Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Übergangsgeld während bestimmter beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen und bei dauerhaften Folgen eine Verletztenrente.
  • Leistungen für Hinterbliebene: Nach einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlichen Berufskrankheit können unter anderem Sterbegeld, Überführungskosten sowie Witwen- und Waisenrenten vorgesehen sein.

Welche Leistung in Betracht kommt, hängt von der Art des Versicherungsfalls, den gesundheitlichen Folgen und dem Verlauf der Rehabilitation ab.

Wer ist zuständig und wie wird die Versicherung finanziert?

Zuständig ist je nach Tätigkeit und Betrieb eine Berufsgenossenschaft, eine Unfallkasse oder in der Landwirtschaft die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die gewerblichen Berufsgenossenschaften betreuen Unternehmen verschiedener Branchen. Unfallkassen sind unter anderem für Bereiche der öffentlichen Hand zuständig. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger und koordiniert deren Zusammenarbeit.

Die Beiträge für Beschäftigte trägt grundsätzlich das Unternehmen. Ihre Höhe richtet sich unter anderem nach dem Arbeitsentgelt und der Gefahrenklasse des Betriebs. In der Landwirtschaft gelten besondere Beitragsmaßstäbe. Selbstständige, die sich freiwillig versichern, tragen die Beiträge selbst.

Prävention und Pflichten im Betrieb

Die Unfallversicherungsträger beraten Unternehmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, führen Kontrollen durch und unterstützen Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen, geeignete Schutzausrüstung und technische Schutzvorkehrungen. Unfallverhütungsvorschriften sind für die jeweiligen Mitgliedsunternehmen verbindlich.

Auch du musst zu einem sicheren Arbeitsplatz beitragen. Dazu gehört, Sicherheitsvorschriften zu beachten, Schutzkleidung zu verwenden und an erforderlichen Unterweisungen teilzunehmen. Im Versicherungsfall wird außerdem erwartet, dass du bei der medizinischen und beruflichen Rehabilitation mitwirkst.

Was musst du nach einem Unfall tun?

  1. Melde den Unfall unverzüglich deinem Arbeitgeber und schildere, wann, wo und bei welcher Tätigkeit er passiert ist.
  2. Lass Verletzungen ärztlich behandeln. Bei Arbeitsunfällen kann je nach Fall ein Durchgangsarzt zuständig sein.
  3. Der Arbeitgeber informiert den zuständigen Unfallversicherungsträger. Bei schweren Unfällen oder bestimmten Berufskrankheiten ist eine Unfallanzeige erforderlich.
  4. Bewahre Arztberichte, Unfallunterlagen und weitere Nachweise sorgfältig auf.

Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ermittelt den Unfallhergang und prüft, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Dabei können Zeugenaussagen, betriebliche Unterlagen und ärztliche Gutachten berücksichtigt werden. Gegen eine Entscheidung kannst du grundsätzlich Widerspruch einlegen. Die geltende Frist und das weitere Verfahren ergeben sich aus dem Bescheid.

Gesetzliche oder private Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung greift grundsätzlich bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Die private Unfallversicherung kann dagegen – abhängig vom Vertrag – auch Unfälle in der Freizeit abdecken und zusätzliche Kapital- oder Invaliditätsleistungen vorsehen. Ihre Beiträge zahlst du selbst; Leistungsumfang und Höhe richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Beide Versicherungen können nebeneinander bestehen: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt den gesetzlichen Schutzbereich ab, die private Versicherung kann ihn ergänzen.

Das Wichtigste zusammengefasst

Die gesetzliche Unfallversicherung verbindet Prävention, medizinische Behandlung, Rehabilitation und finanzielle Unterstützung. Wenn du beschäftigt, in Ausbildung oder Schule bist oder einer bestimmten versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehst, kannst du geschützt sein. Ob ein konkreter Unfall oder eine Erkrankung als Versicherungsfall anerkannt wird, hängt vom Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

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Steven

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