Der Spezial-Straf-Rechtsschutz übernimmt je nach Tarif Kosten, die dir durch ein strafrechtliches Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren entstehen. Dazu können neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch Kosten aus Honorarvereinbarungen sowie Ausgaben für Sachverständige und Gutachter gehören. Entscheidend sind immer die Bedingungen deines konkreten Vertrags.
Was zahlt der Spezial-Straf-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz geht häufig über eine normale Rechtsschutzversicherung hinaus. Typischerweise können folgende Kosten abgesichert sein:
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Anwaltskosten: Übernommen werden können die Kosten der strafrechtlichen Verteidigung. Je nach Tarif gilt das nicht nur für die gesetzlichen Gebühren, sondern auch für eine vereinbarte höhere Vergütung.
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Honorarvereinbarungen: Bei komplexen Verfahren rechnen spezialisierte Anwälte häufig auf Stundenbasis ab. Im Original werden Stundensätze von 300 bis 700 Euro genannt. Bei längeren Verfahren können dadurch fünfstellige Rechnungen entstehen.
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Sachverständigen- und Gutachterkosten: Benötigst du fachliche Unterstützung zur Klärung komplexer Sachverhalte, kann der Tarif die Kosten notwendiger Gutachten übernehmen.
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Weitere Verfahrenskosten: Je nach Vertrag können zusätzliche Kostenbestandteile, etwa im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren, eingeschlossen sein.
Ob eine konkrete Maßnahme als notwendig gilt, welche Höchstbeträge gelten und ob der Versicherer vorab zustimmen muss, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
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Unterschied zur normalen Rechtsschutzversicherung
Eine normale Rechtsschutzversicherung deckt vor allem bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten ab, etwa aus dem Miet- oder Vertragsrecht. Strafrechtliche Vorwürfe sind dort häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist auf die strafrechtliche Verteidigung ausgerichtet.
Auch zwischen einem Basis-Straf-Rechtsschutz und einem Spezialtarif können Unterschiede bestehen:
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Leistung |
Basis-Straf-Rechtsschutz |
Spezial-Straf-Rechtsschutz |
|---|---|---|
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Kostenübernahme für Anwalt |
Ja |
Ja, möglicherweise auch bei Honorarvereinbarungen |
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Sachverständigenkosten |
Nicht zwingend |
Je nach Tarif möglich |
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Disziplinarverfahren |
Nicht zwingend |
Je nach Tarif möglich |
Welche Fälle können versichert sein?
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann berufliche und private Risiken abdecken. Im Original werden unter anderem Vorwürfe wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und bestimmter Ordnungswidrigkeiten genannt. Ob ein solcher Fall tatsächlich versichert ist, hängt jedoch von der Definition des Versicherungsfalls und den Ausschlüssen im Vertrag ab.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Vorwürfe vorsätzlicher Straftaten. Manche Spezialtarife leisten zunächst bis zur Urteilsverkündung. Wird eine vorsätzliche Straftat rechtskräftig festgestellt, kann der Versicherer bereits gezahlte Leistungen abhängig vom Vertragskonzept zurückfordern. Das solltest du vor Abschluss ausdrücklich prüfen.
Für wen ist die Versicherung sinnvoll?
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Unternehmen und Selbstständige: Strafrechtliche Ermittlungen können hohe Verteidigungskosten verursachen und die laufende Geschäftstätigkeit belasten.
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Geschäftsführer, Manager und Führungskräfte: Verantwortungsvolle Positionen können mit persönlichen strafrechtlichen oder disziplinarischen Risiken verbunden sein.
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Privatpersonen mit erhöhtem Risiko: Auch im privaten Bereich kann ein Ermittlungsverfahren erhebliche Anwalts- und Gutachterkosten auslösen.
Ob der Schutz für dich wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von deiner Tätigkeit, deinem persönlichen Risiko, der gewünschten Deckungssumme und der Selbstbeteiligung ab.
Wichtige Einschränkungen vor dem Abschluss
Eine Versicherung schützt grundsätzlich nicht rückwirkend vor einem bereits eingetretenen Versicherungsfall. Für bereits begangene Straftaten oder laufende Verfahren besteht daher in der Regel kein nachträglicher Schutz. Auch Wartezeiten sind möglich; im Original werden je nach Anbieter und Vertrag drei bis sechs Monate genannt.
Prüfe vor dem Abschluss insbesondere:
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Welche Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Verfahrensarten eingeschlossen sind
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Ob Honorarvereinbarungen sowie Gutachter- und Sachverständigenkosten übernommen werden
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Welche Deckungssumme, Selbstbeteiligung und gegebenenfalls Kostenobergrenzen gelten
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Ob der Versicherer vor der Beauftragung eines Anwalts oder Gutachters zustimmen muss
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Welche Wartezeit und welcher geografische Geltungsbereich vorgesehen sind
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Ob Leistungen bei vorsätzlichen Straftaten zurückgefordert werden können
Ergänzende Versicherungen
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ersetzt keine Haftpflichtversicherung. Je nach Tätigkeit können eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung, eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer oder ein Manager-Rechtsschutz sinnvoll sein. Diese Versicherungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und sollten deshalb nicht als gleichwertiger Ersatz für den Straf-Rechtsschutz betrachtet werden.
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Fazit
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann vor hohen Kosten der strafrechtlichen Verteidigung schützen. Dazu gehören je nach Tarif Anwaltskosten aus Honorarvereinbarungen sowie Sachverständigen- und Gutachterkosten. Ob und in welchem Umfang gezahlt wird, entscheidet der konkrete Vertrag. Achte deshalb besonders auf Deckungssummen, Ausschlüsse, Wartezeiten, Selbstbeteiligung und mögliche Rückforderungen bei vorsätzlichen Straftaten.
