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Zahnersatz wird günstiger: So sichern Sie sich höhere Zuschüsse durch das Bonusheft

Zahnersatz wird günstiger: So sichern Sie sich höhere Zuschüsse durch das Bonusheft

Gesetzlich Versicherte können sich über höhere Zuschüsse für Zahnersatz freuen. Seit Oktober 2020 sind die Festzuschüsse der Krankenkassen gestiegen, und regelmäßige Zahnarztbesuche werden nun noch stärker belohnt. Das Bonusheft spielt dabei eine zentrale Rolle, um die Eigenbeteiligung bei Kronen, Brücken oder Prothesen spürbar zu reduzieren.

Was ist Zahnersatz und wie hoch sind die Kosten?

Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen kann schnell Kosten im vierstelligen Bereich verursachen. Anders als bei vielen anderen medizinischen Leistungen müssen Patienten hierbei einen erheblichen Eigenanteil tragen. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten jedoch einen Festzuschuss, der seit Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht wurde. Die Regelversorgung umfasst die notwendige Basisversorgung, während zusätzliche ästhetische Extras wie Keramikverblendungen oder hochwertigere Materialien weiterhin privat bezahlt werden müssen.

Der Bonus für regelmäßige Vorsorge

Das Bonusheft ist der Schlüssel zu höheren Zuschüssen. Wer seine zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen regelmäßig wahrnimmt und dies im Bonusheft dokumentieren lässt, profitiert von einer Erhöhung des Kassenzuschusses. Bei einem über fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft steigt der Zuschuss von 60 auf 70 Prozent der Regelversorgung. Wer sogar über zehn Jahre hinweg alle Vorsorgetermine wahrgenommen hat, erhält einen Zuschuss von 75 Prozent.

  • Fünf Jahre lückenlose Vorsorge: Zuschuss steigt auf 70 Prozent.
  • Zehn Jahre lückenlose Vorsorge: Zuschuss steigt auf 75 Prozent.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse auch bei einmaligem Versäumnis innerhalb von zehn Jahren eine Erhöhung des Zuschusses gewähren. Die Verantwortung für ein lückenlos geführtes Bonusheft liegt jedoch beim Versicherten selbst.

Härtefallregelung und digitale Bonushefte

Für Geringverdiener gibt es die Härtefallregelung, die unter bestimmten Einkommensgrenzen eine Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent für die Regelversorgung ermöglicht. Seit diesem Jahr wird das Bonusheft auch digital in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert. Dies erleichtert die Nachweisführung und kann durch Erinnerungsfunktionen in Apps unterstützen.

Wichtige Hinweise für Patienten

Bevor eine Behandlung beginnt, sollten Patienten sich genau über die Regelversorgung und die anfallenden Kosten informieren. Ein Heil- und Kostenplan, der alle Details zu Befund, Therapieplanung und Eigenanteil auflistet, ist Pflicht. Bei Unsicherheiten kann eine zweite Meinung eingeholt werden. Der Heil- und Kostenplan ist in der Regel sechs Monate gültig und muss bei Verzögerungen verlängert werden.

Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für Kranken- & Berufsunfähigkeitsversicherungen

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

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