Ab 2027 werden höhere Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) für Gutverdiener erschweren. Diese Maßnahmen sollen die Finanzierung der GKV stabilisieren, führen aber zu höheren Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und schränken die Wahlfreiheit ein.
Wichtige Punkte im Überblick
- Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 voraussichtlich auf rund 84.800 Euro pro Jahr.
- Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf etwa 77.100 Euro pro Jahr.
- Diese Anhebungen verteuern die Arbeitskosten für Arbeitgeber und reduzieren das Nettoeinkommen von Fachkräften.
- Kritiker sehen darin eine Einschränkung der Wahlfreiheit und eine Schwächung des Wettbewerbs zwischen GKV und PKV.
Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Ab 2027 wird diese Grenze außerordentlich um 3.600 Euro angehoben. Zusammen mit der regulären jährlichen Anpassung könnte sie voraussichtlich 84.800 Euro erreichen. Dies entspricht einem Anstieg von fast zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr und macht den Wechsel in die PKV für viele Gutverdiener schwieriger als bisher.
Steigende Beitragsbemessungsgrenze verteuert GKV-Beiträge
Parallel dazu steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV, bis zu welcher Höhe das Einkommen für die Beitragsberechnung herangezogen wird. Ab 2027 wird diese Grenze voraussichtlich auf 77.100 Euro pro Jahr (6.425 Euro monatlich) ansteigen. Dies bedeutet, dass gesetzlich Versicherte mit höherem Einkommen und ihre Arbeitgeber höhere Beiträge zahlen müssen. Für Personen an der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von etwa 133 Euro.
Kritik und Auswirkungen
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) kritisiert die Maßnahmen scharf und bezeichnet sie als "faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte", die die Wahlfreiheit einschränke und den Wettbewerb zwischen GKV und PKV beschädige. Auch Arbeitgeberverbände äußern Bedenken hinsichtlich steigender Lohnnebenkosten und Wettbewerbsnachteile. Kritiker wie der Bund der Steuerzahler sehen darin eine "verkappte Steuererhöhung" für die Mittelschicht und Fachkräfte, während die Bundesregierung die Maßnahmen als notwendig zur Stabilisierung der GKV-Finanzen darstellt.
Zeitfenster für den Wechsel schließt sich
Für Arbeitnehmer, die aktuell knapp über der alten Grenze von 77.400 Euro brutto im Jahr verdienen und einen Wechsel in die PKV erwägen, schließt sich das Zeitfenster. Ein Wechsel wäre noch bis spätestens 1. Dezember 2026 möglich. Experten gehen davon aus, dass viele Versicherte noch vor der Anhebung der Grenze wechseln könnten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Wechsel in die PKV langfristige Folgen hat, da Beiträge mit dem Alter und Gesundheitszustand steigen und eine Rückkehr in die GKV für über 55-Jährige kaum noch möglich ist.
Quellen
- Versicherungspflichtgrenze bald bei 85.000 Euro?, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V..
- GKV-Reform der Merz-Regierung erschwert Wechsel in private Krankenversicherung enorm, Frankfurter Rundschau.
- So teuer wird es 2027, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V..
- Gesundheitsreform: Gutverdiener zahlen mehr, Wechsel in PKV wird schwerer, Handelsblatt.
- GKV-Rückkehr: Bund will Schlupfloch für ältere PKV-Versicherte schließen, procontra.
