Das deutsche Gesundheitssystem hat eine neue anerkannte Alternative zu den etablierten privaten (PKV) und gesetzlichen (GKV) Krankenversicherungen. Der Bundesrat hat einer Regelung zugestimmt, die sogenannten Solidargemeinschaften erlaubt, und diese somit offiziell in das System integriert. Diese Neuerung ist Teil des „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes“.
Wichtige Eckpunkte
- Solidargemeinschaften sind nun eine anerkannte Alternative zu PKV und GKV.
- Mitglieder erfüllen durch die Zugehörigkeit die Krankenversicherungspflicht.
- Die Gemeinschaften basieren auf dem Prinzip der Subsidiarität und Eigenverantwortung.
- Teure Risiken werden durch Rück- oder Restkostenversicherungen abgedeckt.
Was sind Solidargemeinschaften?
Solidargemeinschaften existieren in Deutschland bereits seit Jahrzehnten und organisieren sich meist als eingetragene Vereine. Sie basieren auf dem Prinzip der gegenseitigen persönlichen und finanziellen Unterstützung ihrer Mitglieder. Ein bekanntes Beispiel ist die „Samarita“. Die Wurzeln dieser Gemeinschaften reichen bis in die 1920er und 1930er Jahre zurück, als berufsständische Unterstützungskassen gegründet wurden.
Funktionsweise und Finanzierung
Die Mitglieder zahlen monatliche Beiträge, deren Höhe von Faktoren wie Einkommen und Kinderzahl abhängt. Ein Teil dieser Beiträge fließt auf ein individuelles Gesundheitskonto des Mitglieds, während der andere Teil in einen Solidarfonds für aufwendigere Behandlungen eingezahlt wird. Dieses Modell fördert Eigenverantwortung: Jedes Mitglied kümmert sich zunächst um seine eigenen Gesundheitskosten aus seinem individuellen Konto. Bei höheren Kosten tritt die Gemeinschaft ein.
Absicherung von Risiken
Angesichts der potenziell hohen Kosten für medizinische Behandlungen, insbesondere bei schweren Erkrankungen wie Krebs, haben Solidargemeinschaften Vorkehrungen getroffen. Teure Gesundheitsrisiken werden durch externe Rückversicherungen oder Restkostenversicherungen abgesichert. Dies gewährleistet, dass auch für die Gemeinschaft finanzielle Belastungen bei außergewöhnlich hohen Behandlungskosten tragbar bleiben.
Gesetzliche Vorgaben und Leistungen
Eine zentrale Frage war die Anerkennung der Solidargemeinschaften zur Erfüllung der Krankenversicherungspflicht. Um diese Hürde zu überwinden, hat der Gesetzgeber Vorgaben gemacht: Die Vereine müssen ihre „dauerhafte Leistungsfähigkeit“ durch Gutachten nachweisen und ihren Mitgliedern Leistungen „in Art, Umfang und Höhe“ gewähren, die mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sind. Dies adressiert frühere Kritikpunkte, dass ein fester Leistungskatalog fehle.
Mitgliederzahlen und Ausblick
Die Zahl der Mitglieder in Solidargemeinschaften ist derzeit noch überschaubar. Der Dachverband der Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen (BASSG) vertritt etwas mehr als 7.000 Menschen, während die Gesamtzahl in Deutschland auf rund 22.000 geschätzt wird. Die Anerkennung durch den Bundesrat könnte jedoch dazu führen, dass diese alternativen Modelle zukünftig mehr Zuspruch finden und wachsen.
