Krankenkasse Neugeborenes: Anmeldung und Versicherung

Eltern halten Neugeborenes in heller, moderner Umgebung

Krankenkasse Neugeborenes: Anmeldung und Versicherung

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Nach der Geburt solltest du klären, bei welcher Krankenkasse dein Baby versichert wird und welche Unterlagen die Kasse benötigt. Der Ablauf hängt davon ab, ob du und der andere Elternteil gesetzlich, privat oder unterschiedlich versichert seid.

Das Wichtigste zur Anmeldung deines Babys

  • Bei zwei gesetzlich versicherten Eltern ist die beitragsfreie Familienversicherung in der Regel möglich.
  • Bei einer privaten Versicherung braucht dein Kind einen eigenen Versicherungsvertrag und einen eigenen Beitrag.
  • Bei gemischten Versicherungsverhältnissen hängt die Wahl der Versicherung unter anderem vom Einkommen des privat versicherten Elternteils ab.
  • Eine frühzeitige Anmeldung hilft, Rückfragen und mögliche Lücken zu vermeiden.
  • Typische Unterlagen sind die Geburtsurkunde und das Formular der Krankenkasse; manchmal wird zusätzlich die Versichertenkarte eines Elternteils verlangt.
  • Ob das Standesamt die Geburt automatisch an die Versicherung meldet, hängt vom konkreten Verfahren und Versicherer ab.

Welche Versicherung kommt für dein Neugeborenes infrage?

Beide Eltern gesetzlich versichert

Sind beide Eltern gesetzlich versichert, kann das Baby in der Regel beitragsfrei über die Familienversicherung eines Elternteils mitversichert werden. Dafür musst du das Formular der Krankenkasse ausfüllen und meist eine Kopie der Geburtsurkunde einreichen. Die Kasse informiert dich häufig über die nächsten Schritte. Verlass dich trotzdem nicht ausschließlich auf eine automatische Nachricht, sondern frage nach, wenn du keine Unterlagen erhältst.

Beide Eltern privat versichert

Wenn beide Eltern privat versichert sind, musst du den Versicherer über die Geburt informieren. Im Ausgangstext wird dafür eine Frist von in der Regel zwei Monaten nach der Geburt genannt. Bei rechtzeitiger Anmeldung wird das Kind laut Ausgangstext ohne zusätzliche Risikoprüfung und ohne Wartezeiten aufgenommen. Anders als bei der gesetzlichen Familienversicherung fällt für das Kind ein eigener Beitrag an. Die Höhe richtet sich nach dem gewählten Tarif.

Ein Elternteil gesetzlich, der andere privat versichert

Bei gemischten Versicherungsverhältnissen bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten: Dein Baby kann gesetzlich mitversichert werden oder eine eigene private Versicherung erhalten. Ob die gesetzliche Familienversicherung beitragsfrei möglich ist, hängt insbesondere von den Einkommensverhältnissen und weiteren Voraussetzungen ab. Ist der privat versicherte Elternteil nicht nur privat versichert, sondern verdient auch wesentlich mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, kann ein eigener Beitrag für das Kind erforderlich sein.

Die konkreten Voraussetzungen und aktuellen Einkommensgrenzen solltest du direkt mit der Krankenkasse klären. Der Ausgangstext enthält hierzu Angaben, die nicht ohne Weiteres auf jedes Versicherungsland übertragbar sind.

Fristen und notwendige Unterlagen

Kümmere dich möglichst schon während der Schwangerschaft oder unmittelbar nach der Geburt um die Anmeldung. Im Ausgangstext wird für die allgemeine Anmeldung eine Frist von spätestens drei Monaten nach der Geburt genannt. Für die private Versicherung wird eine Frist von in der Regel zwei Monaten genannt. Welche Frist tatsächlich gilt, ergibt sich aus dem zuständigen Versicherungsrecht und deinem Vertrag. Lass dir die Anmeldung daher schriftlich bestätigen.

Für die Anmeldung brauchst du meist:

  • die Geburtsurkunde deines Kindes,
  • das ausgefüllte Formular der Krankenkasse oder des Versicherers,
  • gegebenenfalls die Versichertenkarte oder Versicherungsnummer eines Elternteils.

Prüfe die Formulare sorgfältig und reiche die Unterlagen vollständig ein. Viele Versicherungen bieten neben dem Postweg auch ein Online-Portal an. Bei Unklarheiten solltest du direkt bei der Krankenkasse nachfragen.

Welche Rolle spielt das Standesamt?

Das Standesamt meldet Geburten in vielen Fällen automatisch an die zuständige Sozialversicherung oder Krankenkasse. Das gilt jedoch nicht für jeden Versicherer und ersetzt nicht immer deine eigene Anmeldung. Nach dem Ausgangstext übernehmen in Österreich beispielsweise große Träger wie ÖGK, BVAEB oder SVS die Meldung häufig. Wenn du privat versichert bist, eine zusätzliche Versicherung abschließt oder keine Nachricht erhältst, musst du wahrscheinlich selbst aktiv werden.

Versicherungsschutz ab der Geburt

Eltern mit Neugeborenem in hellem, modernem Zuhause

Nach den Angaben des Ausgangstextes besteht der Versicherungsschutz deines Babys ab dem Zeitpunkt der Geburt. Das gilt auch dann, wenn die Anmeldung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Eine vorgeburtliche Anmeldung kann den Ablauf erleichtern und dazu beitragen, dass die erforderlichen Daten bereits vorliegen.

Auch bei einer Frühgeburt oder einer angeborenen Erkrankung solltest du die Anmeldung nicht aufschieben. Der Ausgangstext weist darauf hin, dass der Versicherungsschutz unabhängig davon ab Geburt gelten soll. Welche Leistungen übernommen werden und welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich jedoch nach der zuständigen Versicherung.

Was tun, wenn die E-Card noch fehlt?

Neugeborenes Baby mit Eltern und E-Card

Nach der Meldung erhält dein Baby normalerweise eine eigene E-Card. Sie wird üblicherweise per Post zugestellt und dient beim Arztbesuch als Nachweis des Versicherungsschutzes. Wenn sie etwa 14 Tage nach der Geburt noch nicht angekommen ist, solltest du dich bei der Krankenkasse melden und den Status prüfen lassen.

Benötigt dein Baby vorher ärztliche Hilfe, musst du nicht automatisch auf die Karte warten. Je nach Land, Kasse und Arztpraxis können folgende Nachweise ausreichen:

  1. Eltern-Kind-Pass vorlegen: In Österreich wird der ausgefüllte Eltern-Kind-Pass laut Ausgangstext häufig als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
  2. Ersatzbescheinigung anfordern: Die Krankenkasse kann dir eine vorläufige Versicherungsbestätigung ausstellen.
  3. Versicherung glaubhaft machen: Manche Praxen akzeptieren zunächst andere Unterlagen, etwa den Nachweis über die Versicherung eines Elternteils. Kläre das am besten vor dem Termin telefonisch.

Kannst du die E-Card oder einen anderen Versicherungsnachweis nicht vorlegen, kann die Arztpraxis in bestimmten Fällen einen Vorschuss verlangen. Wird die Versicherung anschließend bestätigt und die E-Card nachgereicht, ist der Vorschuss laut Ausgangstext zurückzuzahlen. Frage die Praxis und deine Krankenkasse nach dem konkreten Verfahren.

Familienversicherung: Änderungen rechtzeitig melden

Die Familienversicherung setzt voraus, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Bedingungen weiterhin erfüllt sind. Änderungen solltest du der Krankenkasse zeitnah mitteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • ein Wechsel der Versicherung eines Elternteils,
  • Änderungen beim Einkommen,
  • Trennung, Scheidung oder eine Änderung des gemeinsamen Haushalts,
  • eine eigene Beschäftigung, Ausbildung oder ein Studium des Kindes in späteren Jahren.

Die Kasse kann regelmäßig Fragebögen und Nachweise anfordern. Beantworte diese vollständig und bewahre relevante Unterlagen auf. Werden Änderungen nicht gemeldet, können Nachforderungen entstehen oder die Voraussetzungen der Familienversicherung entfallen. Die genauen Prüfintervalle und Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Rechtslage und sollten bei der Krankenkasse erfragt werden.

Sind Zusatzversicherungen notwendig?

Zusatzversicherungen sind für die Anmeldung nicht erforderlich. Je nach Bedarf kommen beispielsweise eine Auslandskrankenversicherung, eine Krankenhauszusatzversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung infrage. Prüfe vor einem Abschluss, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, ob Wartezeiten oder Gesundheitsfragen gelten und welche Höchstbeträge der Vertrag vorsieht. Die gesetzliche oder private Grundversicherung deines Kindes sollte zuerst geklärt sein.

Am sichersten ist es, die Krankenkasse oder den privaten Versicherer frühzeitig zu kontaktieren, die Geburt fristgerecht zu melden und dir den Versicherungsschutz sowie die nächsten Schritte bestätigen zu lassen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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