Krankenkassen in Deutschland, darunter die AOK und die Techniker Krankenkasse, setzen sich für eine Stärkung der Patientenrechte im Falle von Behandlungsfehlern ein. Angesichts steigender Verdachtsfälle und der Schwierigkeit, Fehler nachzuweisen, fordern sie eine Vereinfachung der Beweislast und eine klarere gesetzliche Regelung.
Kassen melden steigende Verdachtsfälle
Die AOK NordWest verzeichnete im Jahr 2024 einen leichten Anstieg der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler auf 262, was einer Zunahme von 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Etwa 25 Prozent dieser Verdachtsfälle bestätigen sich laut AOK als tatsächliche Behandlungsfehler. Die Techniker Krankenkasse (TK) in Schleswig-Holstein hingegen meldete einen leichten Rückgang der Verdachtsfälle auf 312 im Jahr 2024, elf Prozent weniger als im Vorjahr. Die Barmer verzeichnete einen Anstieg von 133 auf 143 Fälle im selben Zeitraum.
Forderungen zur Stärkung der Patientenrechte
- Vereinfachung der Beweislast: Die Krankenkassen fordern, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent als Beweis für den Zusammenhang zwischen einem Behandlungsfehler und einem entstandenen Schaden ausreichen sollte.
- Meldepflicht für Behandlungsfehler: Die TK plädiert für eine verpflichtende Meldung von Behandlungsfehlern durch alle medizinischen Einrichtungen, um eine systematische Auswertung von Fehlerquellen zu ermöglichen.
- Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes: Die Kassen drängen die Bundesregierung, das Patientenrechtegesetz von 2013 konsequent im Sinne der Patienten weiterzuentwickeln.
- Umfassende Akteneinsicht: Die AOK fordert eine umfassende Akteneinsicht für Patienten, die auch Metadaten elektronisch geführter Patientenakten einschließen soll.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt gegen bewährte fachliche Regeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat. Dies kann zivilrechtliche Folgen wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Medizinische Dienst (MD) Nord bestätigte im Jahr 2023 insgesamt 200 Behandlungsfehler, die ihm von den gesetzlichen Krankenkassen gemeldet worden waren.
Unterstützung durch Krankenkassen
Die AOK Hessen unterstützt ihre Versicherten im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers umfassend. Dies beinhaltet die kostenfreie Überprüfung des Falls durch den medizinischen Dienst und Beratung bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Allein im letzten Jahr konnte die AOK Hessen über 3,3 Millionen Euro von Leistungserbringern erfolgreich zurückfordern, die fehlerhafte Leistungen erbracht hatten. Der Service der AOK erstreckt sich dabei nicht nur auf Fehler im Krankenhaus oder in der Praxis, sondern auch auf Fehler in der Pflege oder bei Heilmittelerbringern sowie auf Produktfehler.