1-/2 Bettzimmer im Krankenhaus ohne Gesundheitsfragen: Ratgeber

Beratung im modernen Büro über Krankenhauszimmer.

1-/2 Bettzimmer im Krankenhaus ohne Gesundheitsfragen: Ratgeber

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Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen kann dir als gesetzlich versicherte Person mehr Auswahl bei der Unterbringung ermöglichen. Je nach Tarif ist ein Ein- oder Zweibettzimmer versichert. Wichtig ist aber: Der Verzicht auf Gesundheitsfragen bedeutet nicht, dass automatisch alle Wahlleistungen eingeschlossen sind oder der Schutz sofort beginnt.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich die medizinisch notwendige allgemeine Krankenhausbehandlung. Bei der Unterbringung gilt in der Regel das Mehrbettzimmer als Regelleistung. Ein- oder Zweibettzimmer zählen zu den Wahlleistungen und verursachen zusätzliche Kosten. Auch eine Behandlung durch den Chefarzt oder einen anderen Wahlarzt ist nicht automatisch Bestandteil der GKV-Leistung.

Wenn du ein Komfortzimmer möchtest, brauchst du daher entweder einen passenden Zusatzversicherungstarif oder musst die Mehrkosten selbst tragen. Lass dir vor der Wahlleistung vom Krankenhaus erklären, welche Kosten entstehen. Du kannst außerdem Einsicht in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verlangen und dir die Abrechnung anhand eines Beispiels erläutern lassen.

Was bedeutet „ohne Gesundheitsfragen“?

Bei einem Tarif ohne Gesundheitsfragen musst du beim Antrag in der Regel keine Angaben zu bestehenden oder früheren Erkrankungen machen. Dadurch kann der Abschluss einfacher sein, insbesondere wenn Vorerkrankungen bei einem Tarif mit Gesundheitsprüfung zu einem Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder einer Ablehnung führen könnten.

Der vereinfachte Zugang hat häufig Grenzen. Tarife ohne Gesundheitsprüfung konzentrieren sich oft auf die Unterbringung und schließen wahlärztliche Leistungen aus. Außerdem handelt es sich meist um reine Risikobeiträge: Wenn du die Versicherung nicht nutzt, erhältst du normalerweise keine Beitragsrückerstattung.

Einbettzimmer, Zweibettzimmer und Krankenhaustagegeld

Ein Einbettzimmer bietet dir mehr Ruhe und Privatsphäre. Im Zweibettzimmer teilst du den Raum mit einer weiteren Person und zahlst meist weniger als für ein Einzelzimmer. Welche Zimmerkategorie versichert ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Prüfe auch, ob nur der Zimmerzuschlag oder zusätzlich eine wahlärztliche Behandlung eingeschlossen ist.

Kann das Krankenhaus kein versichertes Komfortzimmer anbieten, sehen manche Tarife ein Ersatz-Krankenhaustagegeld vor. Die Auszahlung kann davon abhängen, ob das gewünschte Zimmer tatsächlich nicht verfügbar war oder ob du freiwillig darauf verzichtet hast. Bei einigen Tarifen ist eine Bestätigung des Krankenhauses erforderlich.

Ein eigenständiges Krankenhaustagegeld funktioniert anders: Du erhältst den vereinbarten Betrag pro Krankenhaustag unabhängig von der Zimmerkategorie. Das Geld ist grundsätzlich frei verwendbar, etwa für Zuzahlungen, zusätzliche Ausgaben oder zur Finanzierung eines Komfortzimmers. Die genaue Höhe und die Voraussetzungen stehen im Vertrag.

Tarifbeispiele von DKV und AXA

Beratung über Krankenhauszimmeroptionen im Büro

DKV UZ1 und UZ2

Die DKV-Tarife UZ1 und UZ2 werden im Ausgangstext als Optionen für gesetzlich Versicherte ohne Gesundheitsfragen genannt. UZ1 steht dabei für die Unterbringung im Einbettzimmer, UZ2 für das Zweibettzimmer. Die Tarife sichern nach den beschriebenen Bedingungen vor allem die Komfortzuschläge ab, nicht die medizinische Behandlung selbst. Für die Leistung kann vorausgesetzt werden, dass die GKV die allgemeine Krankenhausbehandlung übernimmt.

Als mögliche Ersatzleistung wird ein Krankenhaustagegeld genannt, wenn die gewünschte Zimmerkategorie nicht verfügbar ist. Dafür kann eine Bestätigung des Krankenhauses notwendig sein. Die DKV-Tarife haben laut Ausgangstext kein Höchsteintrittsalter. Der Beitrag richtet sich jedoch unter anderem nach dem Alter und kann im höheren Alter deutlich steigen.

AXA KH EASY

Auch der Tarif AXA KH EASY wird als Möglichkeit für Ein- oder Zweibettzimmer ohne Gesundheitsprüfung beschrieben. Eine Besonderheit kann darin liegen, dass ein Ersatz-Tagegeld auch gezahlt wird, wenn du ein verfügbares Komfortzimmer nicht nutzt. Ob das tatsächlich gilt, hängt von den aktuellen Tarifbedingungen ab.

Im Ausgangstext werden außerdem die AXA-Tarife Krankenhaus easy (Tarif S), Krankenhaus Premium (Tarif M) und Krankenhaus Premium Plus (Tarif L) unterschieden. Für Tarif S werden als Richtwert ab etwa 10,17 Euro monatlich genannt, für Tarif M ab etwa 15,77 Euro und für Tarif L ab etwa 26,13 Euro. Diese Beiträge sind nicht als allgemeingültige Preise zu verstehen. Sie können sich nach Alter, Tarifstand und weiteren Faktoren unterscheiden.

  • Tarif S: Ein- oder Zweibettzimmer, Erstattung der gesetzlichen Krankenhauszuzahlung sowie bestimmte Leistungen für Rooming-in und Familienzimmer nach der Entbindung.
  • Tarif M: Zusätzlich privatärztliche Behandlung, Leistungen über die GOÄ hinaus, bestimmte Krankentransporte und ein Tagegeld bei Verzicht auf wahlärztliche Behandlung.
  • Tarif L: Die Leistungen des Tarifs M sowie Alterungsrückstellungen und höhere Leistungen bei bestimmten Entbindungs- oder Hebammenleistungen.

Die Angaben zu Beiträgen und Leistungen solltest du vor dem Abschluss anhand der aktuellen Bedingungen prüfen.

Chefarztbehandlung ist nicht automatisch enthalten

Ein Tarif für ein Ein- oder Zweibettzimmer muss keine wahlärztliche Behandlung einschließen. Wenn dir die Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten wichtig ist, brauchst du dafür einen Tarif mit entsprechenden Wahlleistungen. Die medizinisch notwendige Versorgung erhältst du als GKV-versicherte Person unabhängig davon, ob du eine Chefarztversicherung abgeschlossen hast.

Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen kann daher bewusst auf die Zimmerwahl beschränkt sein. Das hält den Leistungsumfang und häufig auch den Beitrag niedriger. Vergleiche deshalb nicht nur die Zimmerkategorie, sondern auch freie Arztwahl, Erstattung nach der GOÄ, Transportleistungen und mögliche Begrenzungen.

Besonderheiten für Kinder

Bei Kindern kann ein Krankenhaustagegeld eine flexible Ergänzung sein. Im Ausgangstext wird der DKV-Tarif KKHT genannt. Bei Kindern bis 14 Jahren kann sich die Leistung bei Mitaufnahme einer erwachsenen Begleitperson verdoppeln. Bei anderen Tarifen gelten möglicherweise andere Altersgrenzen und Bedingungen.

Rooming-in bedeutet, dass eine erwachsene Begleitperson mit dem Kind im Krankenhaus aufgenommen wird. Manche Tarife übernehmen die Kosten dafür nur bis zu einem bestimmten Alter und für eine begrenzte Zahl von Tagen. Für AXA-Tarife werden im Ausgangstext beispielsweise Leistungen bis zum 16. Geburtstag und bis zu fünf Tage genannt. Maßgeblich bleibt der jeweilige Vertrag.

Für gesunde Kinder und Jugendliche können auch umfassendere stationäre Tarife mit wahlärztlichen Leistungen infrage kommen. Wenn Vorerkrankungen bestehen, kann ein Tarif ohne Gesundheitsfragen oder ein reines Krankenhaustagegeld leichter zugänglich sein, bietet aber möglicherweise weniger Leistungen.

Beamte und Heilfürsorgeberechtigte

Für Beamte mit Beihilfeanspruch und für Heilfürsorgeberechtigte gelten besondere Voraussetzungen. Wahlleistungstarife sind nicht in jeder Versicherungskonstellation abschließbar, weil Beihilfe, Heilfürsorge und bestehende private Ergänzungstarife bereits Leistungen enthalten können.

Das Krankenhaustagegeld, etwa DKV KKHT, wird im Ausgangstext als häufig leichter zugängliche Alternative genannt. Es ist nicht an eine bestimmte Zimmerkategorie gebunden und kann zur Finanzierung von Komfortleistungen verwendet werden. Auch das Krankenhaustagegeld kann je nach Vertrag unabhängig von der Vorleistung der GKV vereinbart werden. Prüfe vor dem Abschluss, ob eine Doppelversicherung oder eine Anrechnung von Leistungen vorgesehen ist.

Wartezeiten und Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn steht im Versicherungsschein. Die Leistung kann trotzdem erst nach einer Wartezeit einsetzen. Für Ein- oder Zweibettzimmer werden im Ausgangstext häufig drei Monate genannt. Bei Unfällen kann eine Ausnahme gelten. Für Entbindungen oder Psychotherapie können längere Wartezeiten, beispielsweise acht Monate, vorgesehen sein.

Schließe den Vertrag daher nicht erst ab, wenn ein Krankenhausaufenthalt bereits absehbar ist. Entscheidend sind die Regelungen zu Wartezeiten, bereits eingetretenen Versicherungsfällen und geplanten Behandlungen. Lies außerdem nach, ob für die Leistung eine Vorleistung der GKV oder ein Nachweis des Krankenhauses erforderlich ist.

Vertrag ergänzen, wechseln oder kündigen

Eine bestehende Zweibettzimmerabsicherung lässt sich je nach Anbieter möglicherweise um einen Einbettzimmerbaustein oder ein Krankenhaustagegeld ergänzen. Bei einer Leistungserhöhung können erneut Gesundheitsfragen verlangt werden. Eine Ablehnung des Änderungsantrags lässt den bisherigen Schutz nach den jeweiligen Bedingungen grundsätzlich bestehen; prüfe das aber genau.

Für DKV UZ1 und UZ2 wird im Ausgangstext eine Mindestvertragslaufzeit von zwei vollen Kalenderjahren genannt. Danach soll eine Kündigung bis zum 30. September zum Jahresende möglich sein. Für AXA KH EASY wird eine Kündigung nach zwei vollen Vertragsjahren mit 15 Tagen zum Monatsende beschrieben. Bei Beitragserhöhungen kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Fristen und Voraussetzungen ergeben sich aus deinem Vertrag.

Darauf solltest du beim Vergleich achten

  • Ist ein Einbettzimmer, ein Zweibettzimmer oder beides versichert?
  • Werden nur Komfortzuschläge oder auch wahlärztliche Leistungen übernommen?
  • Gilt die Erstattung nur bei Vorleistung der GKV?
  • Was wird gezahlt, wenn kein Komfortzimmer verfügbar ist oder du darauf verzichtest?
  • Welche Wartezeiten, Altersgrenzen und Leistungshöchstbeträge gelten?
  • Gibt es Leistungen für Kinder, Rooming-in, Familienzimmer oder Krankenhaustagegeld?
  • Wie entwickeln sich die Beiträge im Alter und sind Alterungsrückstellungen vorgesehen?

Wenn du statt einer konkreten Zimmerleistung mehr finanzielle Flexibilität möchtest, kann ein Krankenhaustagegeld eine Alternative oder Ergänzung sein. Für Kinder kann auch der Hinweis auf Rooming-in entscheidend sein. Bei Transporten solltest du außerdem prüfen, welche Leistungen der Tarif tatsächlich vorsieht und wie sie sich von einem medizinisch notwendigen Krankentransport unterscheiden.

Berater und Klient im Gespräch im Büro

Eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen kann den Zugang erleichtern, ersetzt aber nicht den Vergleich der Bedingungen. Entscheidend ist, ob der Tarif deine gewünschte Zimmerkategorie absichert, wann der Schutz beginnt und welche Kosten du im Ernstfall tatsächlich erstattet bekommst.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

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Steven

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