Garagenversicherung: Was ist versichert?

Garagenversicherung: Was ist versichert?

Welche Versicherung für deine Garage zuständig ist, hängt davon ab, ob es um das Gebäude, ein Fahrzeug oder gelagerte Gegenstände geht. Meist teilen sich Wohngebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherung den Schutz. Eine spezielle Garagenversicherung kann insbesondere für eine Garage an einem anderen Standort oder für ein stillgelegtes Fahrzeug infrage kommen.

Garagenversicherung

Welche Versicherung schützt was?

  • Wohngebäudeversicherung: Sie versichert in der Regel die Garage als Gebäude, sofern sie im Vertrag berücksichtigt ist und sich am versicherten Grundstück befindet.
  • Hausratversicherung: Sie kann bewegliche Gegenstände in der Garage schützen, zum Beispiel Fahrräder, Werkzeuge, Gartengeräte und Sportausrüstung.
  • Kfz-Versicherung: Teilkasko oder Vollkasko übernimmt je nach Vertrag Schäden am in der Garage abgestellten Fahrzeug.
  • Spezielle Garagenversicherung: Sie kann für eine separat stehende Garage oder ein stillgelegtes Fahrzeug angeboten werden.

Entscheidend ist der im Vertrag angegebene Versicherungsort. Befindet sich die Garage nicht auf demselben Grundstück wie dein Wohngebäude, besteht über die dortige Wohngebäude- oder Hausratversicherung häufig kein automatischer Schutz. Prüfe deshalb, ob die Garage ausdrücklich eingeschlossen ist.

Wohngebäudeversicherung für die Garage

Die Wohngebäudeversicherung schützt vor allem die Bausubstanz. Je nach Tarif können unter anderem Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Überspannung versichert sein. Dazu gehören beispielsweise Schäden am Dach, Mauerwerk, Fundament, an der Fassade oder an fest eingebauten Einrichtungen wie einer Heizung.

Eine Garage ist nicht immer automatisch mitversichert. Sie sollte im Versicherungsschein oder in den Vertragsunterlagen aufgeführt sein. Für Garagen an einem anderen Standort kann eine separate Absicherung erforderlich sein.

Elementarschäden und weitere Bausteine

Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsch oder Schneedruck sind nicht in jedem Grundschutz enthalten. Sie lassen sich je nach Anbieter und Tarif möglicherweise über einen Elementarschadenbaustein ergänzen. Auch Glasbruch oder Anlagen wie Photovoltaik können besondere Erweiterungen erfordern.

Hausratversicherung für den Garageninhalt

Die Hausratversicherung kann bewegliches Eigentum in der Garage versichern. Dazu zählen typischerweise Fahrräder, Werkzeuge, Gartengeräte, Regale, Werkbänke und Sportausrüstung. Mögliche versicherte Gefahren sind Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion oder Implosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Bei Sturm gilt je nach Vertrag eine Mindestwindstärke, im Ausgangstext wird Windstärke 8 genannt.

Einbruchdiebstahl und wichtige Grenzen

Wird in eine verschlossene Garage eingebrochen und werden daraus Gegenstände gestohlen, kann die Hausratversicherung leisten. Einfacher Diebstahl, etwa aus einer nicht verschlossenen Garage, ist in der Regel nicht versichert. Auch für Fahrräder kann ein besonderer Baustein oder eine zusätzliche Vereinbarung nötig sein. Achte auf Entschädigungsgrenzen, die vereinbarte Versicherungssumme und mögliche Vorgaben zur Sicherung.

Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld sind in einer Garage häufig ausgeschlossen oder nur begrenzt versichert. Lies deshalb die Versicherungsbedingungen und prüfe, ob der Garageninhalt und sein Wert zum Vertrag passen.

Kfz-Versicherung für das Auto in der Garage

Für das Fahrzeug ist grundsätzlich die Kfz-Versicherung zuständig, nicht die Hausratversicherung. Die Teilkasko kann je nach Vertrag Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Raub, Tierbisse oder Kurzschluss abdecken. Die Vollkasko umfasst zusätzlich zur Teilkasko unter anderem selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismusschäden.

Entsteht in einer Tiefgarage ein Brand durch ein anderes Fahrzeug, kann für den Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung der verursachenden Person zuständig sein. Ob und in welchem Umfang die eigene Kaskoversicherung leistet, hängt vom Schadenhergang und den Vertragsbedingungen ab.

Spezielle Garagenversicherung für stillgelegte Fahrzeuge

Für ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug besteht kein gewöhnlicher Schutz im Straßenverkehr. Einige Versicherer bieten dafür spezielle Garagenversicherungen an. Der Leistungsumfang kann einer Kaskoversicherung ähneln und beispielsweise Diebstahl, Feuer, Vandalismus oder Unwetterschäden umfassen. Der Schutz gilt dann in der Regel nur für den vereinbarten Standort beziehungsweise die Garage. Prämie und Leistungen hängen unter anderem vom Fahrzeugwert und der Lage ab.

Worauf solltest du beim Vertrag achten?

  • Ist die Garage als Gebäude und als Versicherungsort ausdrücklich aufgeführt?
  • Welche Gefahren sind für das Gebäude, den Hausrat und das Fahrzeug jeweils versichert?
  • Welche Deckungssummen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen gelten?
  • Sind Fahrraddiebstahl, Elementargefahren, Glasbruch oder Photovoltaikanlagen eingeschlossen?
  • Welche Sicherungspflichten gelten für Türen, Fenster und Garagentore?
  • Gibt es Ausschlüsse, etwa für vorsätzlich verursachte Schäden, Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie?

Halte die Garage verschlossen, dokumentiere besonders wertvolle Gegenstände und melde Änderungen bei Nutzung, Standort oder Wert dem Versicherer. Sicherheitsmaßnahmen wie stabile Schlösser, Beleuchtung oder eine Alarmanlage können den Schutz verbessern; ob sie den Beitrag beeinflussen, hängt vom Anbieter ab.

Fazit

Die Garage selbst ist meist ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, der gelagerte Hausrat für die Hausratversicherung und das Auto für die Kfz-Versicherung. Eine spezielle Garagenversicherung kann bei einem abweichenden Standort oder einem stillgelegten Fahrzeug sinnvoll sein. Prüfe vor dem Abschluss, welche Risiken und Gegenstände tatsächlich versichert sind und ob die Garage im Vertrag genannt wird.

Modern garage with car in new house

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Steven

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