Bevor du deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kündigst, solltest du die Folgen und mögliche Alternativen prüfen. Mit der Kündigung endet dein bisheriger Versicherungsschutz. Bei einer eigenständigen BU bekommst du die bereits gezahlten Beiträge in der Regel nicht zurück, weil sie vor allem die Absicherung des Versicherungsrisikos finanzieren.
- Kündige nicht, bevor ein neuer BU-Vertrag schriftlich bestätigt ist.
- Prüfe bei finanziellen Problemen zuerst Beitragsfreistellung, Stundung oder eine Beitragsreduzierung.
- Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch Leistung, Ausschlüsse und Vertragsbedingungen.
- Eine neue Gesundheitsprüfung kann wegen inzwischen aufgetretener Beschwerden zu höheren Beiträgen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.
- Bei BUZ- und Rürup-Kombinationen gelten besondere Regeln.
Wann kann die Kündigung sinnvoll sein?
Eine Kündigung kann infrage kommen, wenn dein Tarif nicht mehr zu deiner beruflichen oder persönlichen Situation passt, die versicherte Rente nicht ausreicht oder du einen vergleichbaren Vertrag mit besseren Bedingungen findest. Auch problematische Ausschlüsse oder ungünstige Klauseln können Anlass sein, den bestehenden Schutz überprüfen zu lassen.
Ein Wechsel ist aber nicht automatisch vorteilhaft. Entscheidend ist, ob der neue Tarif bei vergleichbarer Absicherung tatsächlich bessere Bedingungen bietet. Achte unter anderem auf eine ausreichend hohe BU-Rente, den Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine Nachversicherungsgarantie und eine sinnvolle Beitragsdynamik. Prüfe außerdem, welche Ausschlüsse und Leistungsvoraussetzungen gelten.
Wenn sich dein Gesundheitszustand seit dem Abschluss verschlechtert hat, kann der alte Vertrag besonders wertvoll sein. Für einen neuen Vertrag musst du die Gesundheitsfragen erneut vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Neue Erkrankungen oder Behandlungen können den Beitrag erhöhen, zu einem Ausschluss führen oder eine Annahme verhindern.
Alternativen zur Kündigung
Finanzielle Engpässe sind häufig ein Grund, über die Kündigung nachzudenken. In diesem Fall solltest du zuerst beim Versicherer nach Lösungen fragen.
Beitragsfreistellung
Bei einer Beitragsfreistellung zahlst du für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge. Ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz bestehen bleibt, hängt vom Vertrag ab. Die versicherte Leistung kann sich dabei verringern. Lass dir deshalb schriftlich mitteilen, wie lange die Freistellung möglich ist und welche Folgen sie für deine BU-Rente hat.
Stundung
Bei einer Beitragsstundung wird die Zahlung vorübergehend aufgeschoben. Die Beiträge müssen später nachgezahlt werden; Bedingungen und mögliche Kosten ergeben sich aus dem Vertrag oder dem Angebot des Versicherers. Kläre vorab, ob der Schutz während der Stundung unverändert besteht.
Beiträge oder Leistung reduzieren
Je nach Tarif kannst du die versicherte BU-Rente senken und dadurch den Beitrag reduzieren. Auch das Aussetzen der Beitragsdynamik kann vorübergehend entlasten. Dadurch steigen Beitrag und Rente in dieser Zeit nicht automatisch an. Ob Zusatzleistungen entfallen können, ist ebenfalls eine Frage des konkreten Vertrags.
So gehst du bei einem Wechsel vor
Wenn du einen neuen Tarif gefunden hast, stelle zuerst den Antrag und warte die schriftliche Annahme des Versicherers ab. Kündige die alte BU erst, wenn der neue Vertrag bestätigt ist und du die Bedingungen geprüft hast. Sonst riskierst du eine Lücke im Versicherungsschutz.
Vergleiche die Verträge vollständig. Ein niedrigerer Beitrag allein reicht nicht aus, wenn die neue Versicherung beispielsweise eine geringere Rente, ungünstigere Leistungsvoraussetzungen oder zusätzliche Ausschlüsse enthält. Besonders wichtig sind die Höhe und Laufzeit der BU-Rente, die Definition der Berufsunfähigkeit, Nachversicherungsmöglichkeiten, Dynamik und der Umgang mit Ausschlüssen.
Kündigungsfristen und Nachweis
Die Kündigungsfrist steht in deinen Versicherungsbedingungen. Im Ausgangstext wird für viele Verträge eine Frist von 30 Tagen zum Ende der Zahlungsperiode genannt. Das kann bei monatlicher Zahlung einem Monat entsprechen, muss aber anhand deines Vertrags geprüft werden. Maßgeblich ist außerdem, wann die Kündigung beim Versicherer eingeht.
Formuliere die Kündigung eindeutig und nenne deine Vertragsnummer. Bitte um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunkts. Wähle einen Versandweg, mit dem du den Zugang nachweisen kannst, etwa ein Einschreiben oder einen anderen vom Versicherer akzeptierten dokumentierten Übermittlungsweg.
Widerruf statt Kündigung
Bei einem neu abgeschlossenen Vertrag kann ein Widerruf eine Alternative sein. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich erst, wenn dir die erforderlichen Vertragsunterlagen und eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegen. Welche Frist gilt, hängt von der Vertragsart und den Umständen des Abschlusses ab; prüfe deshalb die Belehrung in deinen Unterlagen. Im Ausgangstext werden 14 beziehungsweise 30 Tage genannt.
Zu den wichtigen Unterlagen gehören insbesondere der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und Informationen zum Versicherer. Ein Widerruf muss grundsätzlich nicht begründet werden. Wenn Unterlagen fehlen oder die Belehrung unklar ist, solltest du die Frist rechtlich prüfen lassen, statt dich allein auf eine verlängerte Frist zu verlassen.
Besonderheiten bei BUZ- und Kombiverträgen
Ist die BU als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einer Renten- oder Lebensversicherung verbunden, kannst du die BUZ häufig getrennt von der Hauptversicherung kündigen. Ob das möglich ist und welche Auswirkungen es hat, steht in den Vertragsbedingungen.
Bei solchen Kombiverträgen kann ein Rückkaufswert bestehen. Er entspricht nicht automatisch der Summe deiner Beiträge, da unter anderem Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Kosten für den Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Bei einer reinen Risikolebensversicherung gibt es in der Regel keinen Sparanteil und daher typischerweise keinen Rückkaufswert aus der BU-Komponente.
Besondere Vorsicht gilt bei einer Verbindung mit einer Rürup-Rente. Das angesparte Kapital ist grundsätzlich gebunden und kann nicht wie bei einem frei verfügbaren Sparvertrag vorzeitig ausgezahlt werden. Lass dir vor einer Kündigung die finanziellen und steuerlichen Folgen konkret berechnen.
Sonderkündigung und Kündigung durch den Versicherer
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Bei einer Beitragserhöhung kann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen. Ob das gilt, welche Frist einzuhalten ist und wann sie beginnt, ergibt sich aus dem Schreiben des Versicherers und den Vertragsbedingungen. Häufig ist das Zeitfenster kurz. Eine vertraglich vereinbarte Beitragsdynamik ist dagegen normalerweise keine überraschende Beitragserhöhung, sondern Bestandteil des ursprünglichen Vertrags. Dafür besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht.
Eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer ist bei existenzsichernden Versicherungen grundsätzlich nicht der Regelfall. Ausnahmen können sich beispielsweise aus falschen oder unvollständigen Angaben bei Antragstellung oder anderen vertraglichen Pflichtverletzungen ergeben. Beantworte Gesundheitsfragen deshalb immer vollständig und wahrheitsgemäß. Ob ein Versicherer anfechten, zurücktreten oder kündigen darf, hängt vom Einzelfall und den rechtlichen Voraussetzungen ab.
Was du vor der Kündigung prüfen solltest
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- Lies die Kündigungsfrist, Zahlungsperiode und Kündigungsbedingungen in deiner Police.
- Prüfe, ob du den Schutz durch Beitragsfreistellung, Stundung, eine niedrigere BU-Rente oder das Aussetzen der Dynamik erhalten kannst.
- Vergleiche bei einem Wechsel die Leistungen, Ausschlüsse, Laufzeit und Gesundheitsprüfung des neuen Tarifs.
- Warte die schriftliche Annahme des neuen Vertrags ab, bevor du die alte BU kündigst.
- Fordere bei einem Kombivertrag eine Auskunft zu Rückkaufswert, Vertragsfolgen und gegebenenfalls steuerlichen Auswirkungen an.
- Bewahre Kündigung, Versandnachweis und Bestätigung des Versicherers auf.
Eine BU solltest du nicht allein wegen eines günstigeren Beitrags aufgeben. Wenn du die Auswirkungen deines Vertrags nicht sicher einschätzen kannst, lass dir die Optionen vom Versicherer oder einer unabhängigen fachkundigen Stelle erklären.

