BU Versicherung Wartezeit Krankheiten – Was gilt hier?

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

BU Versicherung Wartezeit Krankheiten – Was gilt hier?

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Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist entscheidend, ab wann dein Schutz gilt. Eine Wartezeit kann dazu führen, dass du trotz Vertragsabschluss zunächst keine BU-Leistung erhältst. Ob das bei einer Krankheit der Fall ist, hängt von den Bedingungen deines Tarifs ab. Deshalb solltest du Wartezeit, Karenzzeit und Gesundheitsprüfung klar voneinander unterscheiden.

Was bedeutet die Wartezeit in der BU-Versicherung?

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro.

Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruchs. Sie läuft grundsätzlich ab dem Datum, das in deinen Unterlagen als Versicherungsbeginn genannt wird. Tritt die Berufsunfähigkeit während dieser Zeit ein, kann der Versicherer die Leistung aufgrund der vereinbarten Wartezeit ablehnen.

Ob ein Tarif eine Wartezeit vorsieht und wie lange sie dauert, steht in den Versicherungsbedingungen. Manche Angebote verzichten auf eine allgemeine Wartezeit. Andere sehen sie nur für bestimmte Leistungen oder Vertragserweiterungen vor. Bei einzelnen Sonderaktionen oder Lösungen zur Beitragsbefreiung einer Altersvorsorge können ebenfalls besondere Fristen gelten.

Die Wartezeit soll unter anderem verhindern, dass ein Vertrag erst abgeschlossen wird, wenn eine Berufsunfähigkeit bereits absehbar ist. Sie ist jedoch nicht mit einer Gesundheitsprüfung gleichzusetzen: Auch bei einer Wartezeit musst du die Fragen zu deiner Krankengeschichte korrekt beantworten.

Was gilt bei einer Krankheit während der Wartezeit?

Wenn du während der Wartezeit erkrankst oder berufsunfähig wirst, kommt es auf die Vertragsklausel und den Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit an. Enthält dein Vertrag eine allgemeine Wartezeit, besteht für einen während dieser Frist eintretenden Leistungsfall möglicherweise kein Anspruch auf die BU-Rente. Bei einem Unfall kann die Wartezeit entfallen, sofern der Tarif das ausdrücklich vorsieht.

Eine Krankheit, die schon vor dem Antrag bestand, ist davon zu unterscheiden. Sie kann für die Risikoprüfung relevant sein und zu einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss, einer Zurückstellung oder einer Ablehnung führen. Maßgeblich ist, was der Versicherer im Antrag abgefragt hat und welche Regelungen im Vertrag stehen.

Wartezeit und Karenzzeit: Der Unterschied

Die Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen aber verschiedene Zeiträume:

  • Wartezeit: Sie beginnt mit dem Versicherungsbeginn. Erst nach ihrem Ablauf kann der vereinbarte Schutz vollständig greifen.
  • Karenzzeit: Sie beginnt erst, wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Die BU-Rente wird dann erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit gezahlt.

Eine Karenzzeit kann beispielsweise sechs, zwölf, 18 oder 24 Monate betragen. Je länger sie ist, desto länger musst du deine laufenden Kosten im Leistungsfall selbst überbrücken. Eine längere Karenzzeit kann den Beitrag senken, vergrößert aber zugleich die finanzielle Lücke. Prüfe deshalb, ob deine Rücklagen oder andere Leistungen für diesen Zeitraum ausreichen.

Gesundheitsfragen statt oder neben einer Wartezeit

Bei einer klassischen BU stellst du deinen Gesundheitszustand im Antrag anhand von Gesundheitsfragen dar. Gefragt werden kann unter anderem nach Krankheiten, Beschwerden, Behandlungen, Operationen, Krankenhausaufenthalten oder Arbeitsunfähigkeitszeiten. Die abgefragten Zeiträume unterscheiden sich je nach Versicherer und Fragebogen; teilweise reichen sie mehrere Jahre zurück.

Beantworte jede Frage vollständig und wahrheitsgemäß. Auch Beschwerden, die dir inzwischen unwichtig erscheinen, können relevant sein, wenn sie vom Fragebogen erfasst werden. Falsche oder unvollständige Angaben können später zu Problemen führen, etwa zu einer Kündigung, einem Rücktritt oder einer Leistungsverweigerung. Im Leistungsfall kann der Versicherer die Angaben mit den maßgeblichen Unterlagen prüfen.

Vereinfachte Gesundheitsfragen

Einige Tarife oder Sonderaktionen arbeiten mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Das kann den Antrag erleichtern, gilt aber häufig nur für bestimmte Personengruppen, Versicherungssummen oder Zeiträume. Mitunter wird der vereinfachten Prüfung eine Wartezeit gegenübergestellt. Entscheidend ist daher nicht nur, wie kurz der Fragebogen ist, sondern auch, wann und unter welchen Voraussetzungen der Schutz beginnt.

Lies dir die Fragen genau durch und beantworte sie nicht pauschal. Wenn du unsicher bist, welche Behandlung oder Diagnose anzugeben ist, solltest du vor dem Antrag die Unterlagen deiner Ärzte und Krankenkasse prüfen oder fachkundige Beratung nutzen. Eine anonyme Risikovoranfrage kann bei bestehenden Vorerkrankungen zeigen, wie verschiedene Versicherer deinen Fall voraussichtlich bewerten, ohne sofort einen regulären Antrag zu stellen.

Vorerkrankungen: Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Eine Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch, dass du keine BU abschließen kannst. Der Versicherer bewertet jedoch, ob und in welchem Umfang sie das Risiko einer späteren Berufsunfähigkeit beeinflusst. Je nach Ergebnis sind unterschiedliche Reaktionen möglich:

  • Risikozuschlag: Du zahlst einen höheren Beitrag, erhältst dafür aber grundsätzlich den vereinbarten Schutz.
  • Leistungsausschluss: Bestimmte Ursachen oder Erkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wird deine Berufsunfähigkeit darauf zurückgeführt, kann die BU-Rente entfallen.
  • Zurückstellung: Der Versicherer entscheidet erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa nach einer Behandlung oder einer beschwerdefreien Phase.
  • Ablehnung: Ein Vertrag kommt zu den angefragten Bedingungen nicht zustande.

Ein Ausschluss kann günstiger sein als ein Zuschlag, schützt dich aber gerade in dem ausgeschlossenen Bereich nicht. Vergleiche deshalb nicht nur den Beitrag, sondern auch die konkreten Einschränkungen. Bei einem Zuschlag oder Ausschluss kann es außerdem auf die Vertragsbedingungen ankommen, ob und wann eine spätere Überprüfung möglich ist.

Welche Ausnahmen von der Wartezeit gibt es?

Eine Wartezeit gilt nicht immer uneingeschränkt. Häufig genannte Ausnahmen betreffen Unfälle. Ob ein Unfall unabhängig vom Ablauf der allgemeinen Wartezeit versichert ist, muss ausdrücklich im Tarif geregelt sein.

Auch bei Nachversicherungen oder der Erhöhung des Versicherungsschutzes können eigene Fristen und Bedingungen gelten. Das betrifft insbesondere die Frage, ob erneut Gesundheitsfragen gestellt werden und ab wann der zusätzliche Schutz gilt. Bei Beitragsbefreiungen für Altersvorsorgeverträge oder besonderen Angeboten können ebenfalls abweichende Wartezeiten vorgesehen sein. Verlass dich deshalb nicht auf Werbeaussagen, sondern prüfe die konkrete Klausel im Antrag und im Versicherungsschein.

BU trotz Vorerkrankungen: Was du beachten solltest

Wenn du bereits gesundheitliche Einschränkungen hast, solltest du nicht vorschnell mehrere formelle Anträge stellen. Eine anonyme Risikovoranfrage über eine fachkundige Beratung kann helfen, die Einschätzung verschiedener Versicherer zu vergleichen. Dabei müssen deine Gesundheitsangaben trotzdem vollständig und korrekt sein.

Je nach Ergebnis kann ein Tarif mit Zuschlag sinnvoller sein als ein Ausschluss. Manchmal ist es auch ratsam, einen späteren Antrag nach einer abgeschlossenen Behandlung zu prüfen. Eine Garantie für die Annahme oder bessere Bedingungen gibt es jedoch nicht. Die Entscheidung trifft der jeweilige Versicherer anhand seiner Risikoprüfung.

Alternativen zur BU

Wenn eine BU wegen Vorerkrankungen nicht zustande kommt, sehr teuer ist oder wesentliche Risiken ausschließt, kommen ergänzende oder alternative Versicherungen infrage:

  • Grundfähigkeitsversicherung: Sie leistet, wenn bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten im vereinbarten Umfang verloren gehen. Die Leistung ist nicht unmittelbar an die Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf gekoppelt.
  • Dread-Disease-Versicherung: Sie zahlt bei bestimmten, im Vertrag genannten schweren Krankheiten meist eine einmalige Versicherungssumme.
  • Unfallversicherung: Sie leistet bei einer dauerhaften Beeinträchtigung infolge eines Unfalls. Krankheiten sind grundsätzlich nicht versichert.

Diese Produkte haben andere Voraussetzungen und leisten nicht automatisch bei jeder beruflichen Einschränkung. Sie ersetzen eine BU daher nicht vollständig. Vergleiche genau, welches Ereignis die Leistung auslöst und welche Ausschlüsse gelten.

Darauf solltest du beim Vertrag achten

  • Prüfe, ob eine allgemeine Wartezeit vereinbart ist und wann sie beginnt.
  • Lies die Ausnahmen, insbesondere für Unfälle, Nachversicherungen und Zusatzleistungen.
  • Unterscheide die Wartezeit von der Karenzzeit und kalkuliere mögliche finanzielle Lücken.
  • Beantworte alle Gesundheitsfragen anhand deiner Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß.
  • Vergleiche bei Vorerkrankungen Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse.
  • Stelle Alternativen nur als Ergänzung oder nach einem Vergleich ihrer Leistungsvoraussetzungen gegenüber der BU dar.

Ob deine BU bei einer Krankheit während einer Wartezeit leistet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind der Versicherungsbeginn, die vereinbarte Wartezeit, der Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit und die konkreten Vertragsbedingungen. Prüfe diese Punkte vor dem Abschluss sorgfältig und lasse Vorerkrankungen korrekt in die Risikoprüfung einfließen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

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Steven

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