Die Gesundheitsreform 2026 soll die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stabilisieren. Für dich als GKV-versicherte Person bedeutet das vor allem Änderungen bei Familienversicherung, Beiträgen, Zuzahlungen, Zahnersatz, Krankengeld und einzelnen Leistungen. Die wichtigsten Maßnahmen sind für 2027 und 2028 vorgesehen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Familienversicherung: Für viele beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner soll ab 2028 ein Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten anfallen.
- Beitragsbemessungsgrenze: Die Grenze soll 2027 zusätzlich zur regulären Anpassung um 300 Euro im Monat steigen.
- Zuzahlungen: Für Medikamente und Heilmittel ist eine Erhöhung um 50 Prozent vorgesehen. Genannt wird künftig eine Spanne von 7,50 bis 15 Euro.
- Zahnersatz: Der Festzuschuss der Krankenkasse soll ohne Bonusheft von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung sinken.
- Krankengeld: Der Satz soll von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts sinken. Die Begrenzung auf 90 Prozent des Nettogehalts bleibt laut vorliegendem Inhalt bestehen.
- Psychotherapie: Die Leistungen sollen budgetiert werden. Fachverbände erwarten dadurch ein geringeres Angebot.
- Weitere Leistungen: Homöopathie und Cannabisblüten sollen nicht mehr beziehungsweise nicht mehr in der bisherigen Form erstattet werden. Das Hautkrebs-Screening steht auf dem Prüfstand.
- Zuckersteuer: Für zuckergesüßte Erfrischungsgetränke ist ab 2028 eine gestaffelte Abgabe vorgesehen.
Was die Reform für dich konkret bedeutet
Familienversicherung wird für viele Partner kostenpflichtig
Ab dem 1. Januar 2028 soll für viele bisher beitragsfrei mitversicherte Partner ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten fällig werden. Für Rentner soll die Regelung ab dem 1. Juli 2028 gelten.
Beitragsfrei bleiben nach dem vorliegenden Inhalt unter anderem Partner, die Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung betreuen, voll erwerbsgemindert sind, mindestens Pflegegrad 3 haben, Angehörige zu Hause pflegen oder selbst die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder bleibt bestehen.
Für eine Familie mit 3.500 Euro Bruttoeinkommen des Hauptverdieners entsprächen 2,5 Prozent 87,50 Euro im Monat. Ob und in welcher Höhe der Beitrag im Einzelfall anfällt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem finalen Gesetzestext ab.
Gutverdienende zahlen wegen der höheren BBG mehr
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge berechnet werden. Für 2027 wird im Ausgangstext neben der regulären Anpassung eine zusätzliche Erhöhung um 300 Euro im Monat genannt. Als voraussichtlicher neuer Wert werden 6.112,50 Euro monatlich angegeben.
Wer oberhalb der bisherigen Grenze verdient, müsste dadurch auf weitere 300 Euro Beiträge zahlen. Bei einem angenommenen Gesamtbeitrag von 16,3 Prozent wären das 48,90 Euro monatlich insgesamt. Arbeitnehmer würden davon rechnerisch etwa die Hälfte tragen; Selbstständige in der freiwilligen GKV tragen den Beitrag grundsätzlich selbst.
Zuzahlungen steigen, die Belastungsgrenze bleibt
Die Zuzahlung für Medikamente soll von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro steigen. Für Heilmittel wie Physiotherapie und für häusliche Krankenpflege werden künftig 15 Euro je Verordnung genannt. Zusätzlich soll die Zuzahlung künftig automatisch mit der allgemeinen Lohnentwicklung steigen.
Die Belastungsgrenze soll bei 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens bleiben, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. Sammle deshalb Quittungen aus Apotheke und Praxis und prüfe, ob du die Befreiungsgrenze erreichst. Bei chronischen Erkrankungen solltest du außerdem klären, ob der entsprechende Status nachgewiesen ist.
Zahnersatz wird ohne Bonusheft teurer
Ab 2027 soll der Festzuschuss für die Regelversorgung ohne lückenloses Bonusheft 50 Prozent betragen. Mit fünf Jahren Bonusheft werden 55 Prozent, mit zehn Jahren 60 Prozent genannt. Die Härtefallregelung für Geringverdiener soll bestehen bleiben.
Bei einer Regelversorgung von 1.000 Euro würde ein Zuschuss von 50 statt 60 Prozent den Eigenanteil rechnerisch um 100 Euro erhöhen. Achte deshalb darauf, dass deine Vorsorge im Bonusheft dokumentiert ist. Eine Zahnzusatzversicherung kann Leistungen ergänzen, ersetzt aber keine individuelle Prüfung von Wartezeiten, Ausschlüssen und bereits angeratenen Behandlungen.
Krankengeld und Teilkrankschreibung
Das Krankengeld soll ab 1. Januar 2027 von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts sinken. Die Deckelung auf 90 Prozent des Nettogehalts soll bestehen bleiben. Wie stark sich die Änderung auswirkt, hängt deshalb von deinem Brutto- und Nettoeinkommen ab.
Ab Juli 2028 ist außerdem eine Teilkrankschreibung zu 25, 50 oder 75 Prozent vorgesehen. Du würdest dann anteilig arbeiten sowie Gehalt und Krankengeld beziehen. Eine solche Regelung sollte nur nach medizinischer Einschätzung und ohne Druck des Arbeitgebers genutzt werden.
Psychotherapie und weitere Leistungen
Psychotherapeutische Leistungen sollen budgetiert werden. Nach Angaben aus dem Ausgangstext erwartet die Bundespsychotherapeutenkammer beziehungsweise erwarten Fachleute einen Rückgang des Angebots um bis zu 25 Prozent. Laufende Therapien sollen nach der dort genannten Einschätzung fortgesetzt werden können; die konkrete Umsetzung muss am finalen Recht geprüft werden.
Homöopathische und anthroposophische Leistungen sollen nicht mehr als freiwillige Satzungsleistungen der Kassen angeboten werden. Cannabisblüten sollen aus der Erstattung fallen, während Extrakte und Fertigarzneimittel wie Dronabinol weiterhin genannt werden. Das Hautkrebs-Screening ab 35 steht laut Ausgangstext bis Ende 2027 auf dem Prüfstand.
Wer besonders betroffen ist
- Einverdiener-Familien: Prüfe, ob für deinen mitversicherten Partner ab 2028 der Beitrag von 2,5 Prozent anfällt. Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei versichert.
- Gutverdienende Arbeitnehmer: Liegt dein Einkommen über der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze, kann die zusätzliche Anhebung deine Arbeitnehmerbeiträge erhöhen.
- Selbstständige: Du trägst den GKV-Beitrag ohne Arbeitgeberanteil. Außerdem solltest du prüfen, wie du eine längere Arbeitsunfähigkeit finanziell absicherst.
- Rentner: Höhere Zuzahlungen können besonders relevant sein, wenn du regelmäßig Medikamente oder Heilmittel benötigst. Prüfe die Belastungsgrenze frühzeitig.
- Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Therapiebedarf: Für dich sind Zuzahlungen, die 1-Prozent-Belastungsgrenze und mögliche Engpässe bei Psychotherapie besonders wichtig.
Was du jetzt prüfen solltest
- Vergleiche den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und prüfe regelmäßig deinen Lohn- oder Rentenbescheid.
- Sammle alle Zuzahlungsbelege und beantrage eine Befreiung, sobald du die Belastungsgrenze erreichst.
- Führe dein Zahnbonusheft lückenlos und lass Vorsorgetermine dokumentieren.
- Berechne, ob dein Einkommen im Krankheitsfall ausreicht, um laufende Kosten zu decken. Prüfe bei Bedarf eine Krankentagegeldabsicherung.
- Wenn du über einen Wechsel in die PKV nachdenkst, lasse dich unabhängig beraten. Die Entscheidung hängt nicht nur vom aktuellen Beitrag, sondern auch von Einkommen, Familienplanung, Gesundheitszustand und langfristiger Beitragsentwicklung ab.
- Nutze vorgesehene Vorsorge- und Zweitmeinungsangebote, bevor sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.
Zeitplan
| 1. Januar 2027 | Höhere Beitragsbemessungsgrenze, höhere Zuzahlungen, geringerer Zahnersatz-Zuschuss, niedrigeres Krankengeld, Änderungen bei Homöopathie und Cannabisblüten sowie Beginn der Psychotherapie-Budgetierung. |
| Ende 2027 | Entscheidung über die Zukunft des Hautkrebs-Screenings. |
| 1. Januar 2028 | Zuckersteuer und Beitrag für viele mitversicherte Partner. |
| 1. Juli 2028 | Teilkrankschreibung und Beitrag für bestimmte mitversicherte Rentner-Partner. |
Die Reform betrifft nicht alle Versicherten gleich. Besonders wichtig sind dein Einkommen, dein Familienstatus, regelmäßige Zuzahlungen und die Frage, wie du längere Krankheit oder Zahnersatz absicherst. Prüfe diese Punkte anhand des endgültigen Gesetzestextes und deiner persönlichen Unterlagen.
Quellen
Bundesgesundheitsministerium: Finanzielle Entwicklung der GKV 2025
FinanzKommission Gesundheit: Erster Bericht vom 30.03.2026
FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BMG, Juli 2026
Bericht der Expertenkommission zur GKV-Finanzierung
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Gesetzestext und Änderung des § 10 SGB V
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland
Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10.07.2026
Institut der Deutschen Wirtschaft: Beschäftigte und Unternehmen zahlen mehr
Änderung des § 61 SGB V – Zuzahlungen
Änderung des § 55 SGB V – Zahnersatz
Änderung des § 44 SGB V – Krankengeld
Zeit Online: Gesundheitsreform – Was jetzt auf Patienten zukommt
MDR: Die wichtigsten Punkte der geplanten Gesundheitsreform
Tagesschau: Was sich mit dem Sparpaket für Versicherte ändert
Tagesschau: Stabile Beiträge bei Krankenkassen – auf wessen Kosten?
Bundesgesundheitsministerium: Pressemitteilung zum Gesetz
Tagesschau: Bundestag und Bundesrat stimmen für Sparpaket
VdK-Stellungnahme zu Ausnahmeregelungen der Familienversicherung
GKV-Spitzenverband: Kennzahlen und Finanzdaten
Tagesschau: Folgen der Kürzungen für Psychotherapien

