Als Arbeitnehmer zahlst du in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie hoch dein eigener Anteil ausfällt, hängt vor allem von deinem beitragspflichtigen Bruttogehalt und dem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ab. Dein Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten. Außerdem kannst du deine Krankenkasse grundsätzlich frei wählen und dabei Beitrag, Leistungen und Service vergleichen.
Wie setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen?
Der Beitrag zur GKV besteht aus zwei Teilen:
- Allgemeiner Beitragssatz: Er beträgt 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
- Kassenindividueller Zusatzbeitrag: Jede Krankenkasse legt diesen Beitrag selbst fest. Deshalb unterscheiden sich die Gesamtkosten je nach Kasse.
Beide Bestandteile werden bei versicherungspflichtig Beschäftigten grundsätzlich zwischen dir und deinem Arbeitgeber geteilt. Dein eigener Krankenversicherungsanteil beträgt daher die Hälfte aus allgemeinem Beitragssatz und Zusatzbeitrag. Die Beiträge werden direkt über die Lohnabrechnung abgeführt.
Für eine überschlägige Berechnung gilt:
Dein Anteil = beitragspflichtiges Arbeitsentgelt × (14,6 Prozent + Zusatzbeitrag) ÷ 2
Die tatsächliche Berechnung kann abweichen, wenn zum Beispiel nicht das gesamte Einkommen beitragspflichtig ist oder besondere Beschäftigungsformen vorliegen.
Wie viel zahlt der Arbeitgeber?
Dein Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags. Das gilt auch für die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Wählst du also eine Krankenkasse mit einem höheren Zusatzbeitrag, steigt nicht nur dein Anteil, sondern auch der Arbeitgeberanteil.
Die Beteiligung ist auf das Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze fallen in der GKV keine weiteren Krankenversicherungsbeiträge an. Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig angepasst. Deshalb solltest du für eine konkrete Abrechnung immer den aktuell geltenden Jahreswert prüfen.
Die Pflegeversicherung wird ebenfalls über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Auch dort teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag grundsätzlich. Der Zuschlag für Kinderlose wird jedoch allein von den betroffenen Arbeitnehmern getragen. Für Sachsen gelten bei der Pflegeversicherung besondere Regelungen.
Welche Einkünfte zählen?
Grundlage für deinen Krankenversicherungsbeitrag ist in der Regel dein sozialversicherungspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt. Nicht jeder Bestandteil deiner Vergütung wird jedoch automatisch gleich behandelt. Bestimmte steuerfreie Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, können unter den jeweiligen Voraussetzungen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören.
Wenn du mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen hast, werden die Arbeitsentgelte grundsätzlich zusammen betrachtet. Beiträge fallen insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Die Aufteilung zwischen den Arbeitgebern erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Bei einem Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung gelten Sonderregeln; für den Minijob fallen dann in der Regel keine zusätzlichen eigenen Krankenversicherungsbeiträge an. Ob das in deinem Fall so ist, hängt von deiner gesamten Beschäftigungssituation ab.
Warum lohnt sich der Vergleich der Krankenkassen?
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Sparpotenzial und Leistungsunterschiede ergeben sich vor allem beim Zusatzbeitrag und bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Schon ein kleiner Unterschied beim Zusatzbeitrag kann sich über das Jahr bemerkbar machen, insbesondere bei höherem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Da dein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt, trägst du zwar nicht die gesamten Mehrkosten, aber die Differenz wirkt sich trotzdem auf deinen Nettolohn aus.
Achte beim Vergleich nicht nur auf den Beitrag. Relevant sind auch:
- Bonusprogramme und Zuschüsse, etwa für bestimmte Vorsorge- oder Gesundheitsangebote
- zusätzliche Satzungsleistungen, beispielsweise in einzelnen Bereichen der Vorsorge
- digitale Services, Erreichbarkeit und Bearbeitungszeiten
- Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Unterstützung im Arbeitsalltag
Prüfe die Angaben direkt bei der Krankenkasse oder nutze eine aktuelle, möglichst neutrale Vergleichsübersicht. Beitragssätze und Leistungen können sich ändern. Entscheidend ist daher, dass du nicht nur einen alten Vergleichswert übernimmst, sondern die aktuellen Bedingungen kontrollierst.
Kann der Arbeitgeber die Krankenkasse bestimmen?
Nein. Du hast grundsätzlich das Recht, deine gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen. Dein Arbeitgeber muss diese Entscheidung respektieren und darf dich nicht zu einer bestimmten Kasse drängen oder dir wegen deiner Wahl Nachteile androhen.
Der Arbeitgeber kann dir neutrale Informationen zur Verfügung stellen oder auf betriebliche Angebote hinweisen. Die Entscheidung bleibt aber bei dir. Teile deiner Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung rechtzeitig mit, bei welcher Krankenkasse du versichert bist, damit die Beiträge korrekt abgeführt werden können.
Was bietet eine betriebliche Krankenversicherung?
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Zusatzabsicherung, die dein Arbeitgeber für dich abschließen kann. Sie ersetzt nicht deine gesetzliche Krankenversicherung, sondern ergänzt deren Leistungen. Je nach Vertrag können beispielsweise Zuschüsse für Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorge oder bestimmte Krankenhausleistungen enthalten sein.
Ob du selbst Beiträge zahlen musst, hängt vom Modell deines Arbeitgebers ab. Manche Unternehmen übernehmen die Prämie vollständig, bei anderen ist eine eigene Zuzahlung möglich. Auch die Mitversicherung von Partnern oder Kindern kann vorgesehen sein, ist aber nicht automatisch Bestandteil jedes Vertrags. Informiere dich deshalb im Mitarbeiterportal, bei der Personalabteilung oder direkt in den Versicherungsunterlagen über Leistungsumfang, Voraussetzungen und mögliche Kosten.
Auch Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung können einen zusätzlichen Vorteil darstellen. Krankenkassen unterstützen Unternehmen zum Beispiel bei Kursen zur Stressbewältigung, Rückengesundheit, Bewegung oder Ernährung. Welche Angebote du nutzen kannst, hängt von deiner Krankenkasse und vom Konzept deines Arbeitgebers ab.
Ist die private Krankenversicherung eine Alternative?
Für bestimmte Arbeitnehmer kann die private Krankenversicherung (PKV) eine Alternative zur GKV sein. Ob du wechseln darfst, hängt unter anderem von deinem Einkommen und deiner persönlichen Versicherungssituation ab. Maßgeblich ist dabei nicht einfach die Beitragsbemessungsgrenze, sondern die jeweils geltende Versicherungspflichtgrenze. Diese Werte ändern sich regelmäßig.
Ein Wechsel sollte nicht allein anhand des aktuellen Monatsbeitrags entschieden werden. In der PKV hängen die Kosten unter anderem vom Tarif und persönlichen Merkmalen ab. Auch die langfristige Entwicklung, mögliche Familienplanung, Tarifleistungen und die Rückkehrmöglichkeiten in die GKV solltest du berücksichtigen. Der Arbeitgeberzuschuss ist außerdem begrenzt und orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. Lass dich vor einem Wechsel individuell beraten.
Deine Checkliste für die Kassenwahl
- Prüfe deinen aktuellen Zusatzbeitrag und vergleiche ihn mit anderen geöffneten Krankenkassen.
- Vergleiche Leistungen, Bonusprogramme, Gesundheitsangebote und Service.
- Berechne die mögliche Differenz für deinen eigenen Anteil, nicht nur für den Gesamtbeitrag.
- Kontrolliere, ob die Angaben aktuell sind und ab welchem Zeitpunkt ein Wechsel möglich ist.
- Informiere deinen Arbeitgeber über die gewählte Krankenkasse.
![]()
Eine günstige Krankenkasse ist nicht automatisch die beste Wahl. Entscheidend ist, ob Zusatzbeitrag, Leistungen und Service zu deiner Situation passen. Wenn du deine Abrechnung und die Konditionen regelmäßig prüfst, erkennst du Änderungen schneller und kannst deine Entscheidung bei Bedarf anpassen.
![]()

