Krankenkasse Kinder: Leistungen für Familien

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Krankenkasse Kinder: Leistungen für Familien

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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für Kinder viele medizinisch notwendige Leistungen. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Impfungen, Behandlungen und verordnete Therapien. Darüber hinaus bieten einzelne Kassen Zusatzleistungen an, etwa Bonusprogramme, Zuschüsse zu Osteopathie oder besondere Beratungsangebote.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und freiwilligen Satzungsleistungen. Die Bedingungen können sich je nach Krankenkasse, Tarif und Region unterscheiden. Kläre deshalb vor einer Behandlung oder einem Antrag, ob die Kosten übernommen werden, ob du eine ärztliche Verordnung brauchst und ob du zunächst selbst zahlen musst.

Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

Die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 begleiten die Entwicklung deines Kindes von der Geburt bis ins Vorschulalter. Je nach Untersuchung werden unter anderem der allgemeine Gesundheitszustand, die körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Verhalten sowie Seh- und Hörvermögen betrachtet. Die regulären Untersuchungen gehören zur vertragsärztlichen Versorgung.

Die empfohlenen Termine stehen im Kinderuntersuchungsheft. Vereinbare sie rechtzeitig mit der Kinderarztpraxis und nimm das Heft zu den Untersuchungen mit. Einige Krankenkassen übernehmen zusätzlich weitere Früherkennungsuntersuchungen oder beteiligen sich an ergänzenden Angeboten. Auch zahnärztliche Vorsorge für Kinder wird von den gesetzlichen Kassen übernommen; Details zu Umfang und Altersgrenzen solltest du bei deiner Kasse oder der Zahnarztpraxis erfragen.

Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen. Dazu zählen je nach Impfplan unter anderem Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Polio, Hib, Pneumokokken, Hepatitis B, Windpocken und Meningokokken. Ob eine Grippeimpfung oder eine Impfung für eine Reise übernommen wird, hängt von der medizinischen Empfehlung und den Regelungen deiner Kasse ab. Bei Reiseimpfungen kann eine vorherige Genehmigung oder spätere Erstattung erforderlich sein.

Frage vor zusätzlichen Impfungen nach, ob Impfstoff, ärztliche Leistung und gegebenenfalls Beratung eingeschlossen sind. Bewahre Rechnungen und Nachweise auf, wenn du die Kosten zunächst selbst tragen musst.

Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Die Krankenkasse unterstützt dich während der Schwangerschaft und nach der Geburt mit gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Dazu zählen Schwangerschaftsvorsorge, Hebammenhilfe, Geburtsvorbereitung und Rückbildung. Hebammen begleiten dich – abhängig von der vereinbarten Leistung – in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Auch Stillberatung kann Teil der Hebammenhilfe sein.

Suche möglichst früh nach einer Hebamme, weil die Kapazitäten regional begrenzt sein können. Bei Kursen für Partner, Hebammenrufbereitschaft oder zusätzlichen Betreuungsangeboten gelten häufig kassenindividuelle Regeln. Lass dir vor der Buchung schriftlich bestätigen, ob und bis zu welcher Höhe die Kasse zahlt.

Nach der Geburt übernimmt die Krankenkasse die medizinisch notwendigen Untersuchungen des Babys, einschließlich der vorgesehenen Kinder-Vorsorge und Impfungen. Bei einer stationären Behandlung können für Eltern und Kind besondere Regelungen gelten, zum Beispiel zur Begleitung des Kindes. Ob Rooming-in, Unterbringung oder Verpflegung einer Begleitperson übernommen werden, hängt von der medizinischen Notwendigkeit und den Vorgaben der Kasse beziehungsweise des Krankenhauses ab.

Behandlung, chronische Erkrankungen und psychische Gesundheit

Ist dein Kind krank, übernimmt die Krankenkasse die medizinisch notwendige Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Versorgung. Verordnete Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie können dazugehören. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung. Für Hilfsmittel wie Inhalationsgeräte, Blutzuckermessgeräte oder orthopädische Versorgung prüft die Kasse die medizinische Notwendigkeit und die vertraglichen Voraussetzungen.

Für Kinder mit chronischen Erkrankungen gibt es je nach Krankheitsbild strukturierte Versorgungsangebote, Schulungen und besondere Betreuungsprogramme. Dazu können Angebote für Asthma oder Diabetes, Facharzt-Netzwerke und telemedizinische Beratung gehören. Ob dein Kind teilnehmen kann und welche Leistungen enthalten sind, klärst du mit der Kinderarztpraxis und deiner Krankenkasse.

Auch psychische Beschwerden können eine Behandlung erforderlich machen. Die Krankenkasse übernimmt eine notwendige Psychotherapie, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Behandlung durch eine zugelassene Praxis erfolgt. Beratungs- und Präventionsangebote sind dagegen häufig freiwillige Zusatzleistungen. Sie können Eltern bei Fragen zu Stress, Entwicklung oder familiären Belastungen unterstützen, ersetzen aber keine erforderliche Diagnostik oder Therapie.

Behinderung, Hilfsmittel und Pflege

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Bei einer Behinderung können medizinisch notwendige Hilfsmittel und Therapien zur Versorgung deines Kindes gehören. Häufig brauchst du dafür ein Rezept oder eine ärztliche Verordnung. Die Kasse kann Vertragspartner wie Sanitätshäuser einbinden. Prüfe vor der Bestellung, ob eine Genehmigung erforderlich ist und welcher Anbieter genutzt werden darf. Reparaturen und Anpassungen, etwa bei wachsenden Kindern, sollten ebenfalls vorher abgestimmt werden.

Rehabilitationsleistungen und die Kosten für eine Begleitperson können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Die Zuständigkeit hängt vom Ziel der Maßnahme und vom Einzelfall ab. Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind grundsätzlich Leistungen der Pflegekasse. Deine Krankenkasse kann dich an die zuständige Pflegeberatung weiterleiten; den Antrag auf einen Pflegegrad stellst du bei der Pflegekasse.

Alternative Behandlungsmethoden und Zahnversorgung

Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur und andere Naturheilverfahren gehören nicht automatisch zum gesetzlichen Pflichtumfang. Einige Krankenkassen bezuschussen solche Leistungen als Satzungsleistung. Dabei können eine bestimmte Qualifikation der behandelnden Person, eine ärztliche Bescheinigung, eine zugelassene Praxis, eine begrenzte Zahl von Sitzungen oder ein jährlicher Höchstbetrag vorgeschrieben sein.

Informiere dich vor der Behandlung über die Bedingungen. Wenn du die Rechnung zunächst selbst bezahlst, reiche sie nur nach vorheriger Klärung des Erstattungsverfahrens ein. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht garantiert.

Zur zahnmedizinischen Versorgung gehören regelmäßige Kontrolluntersuchungen und Maßnahmen zur Vorbeugung. Je nach Alter und Befund können weitere Leistungen hinzukommen. Zahnversiegelungen und kieferorthopädische Behandlungen werden nicht pauschal für alle Kinder übernommen, sondern richten sich nach medizinischen Voraussetzungen und den gesetzlichen Regelungen. Zusatzangebote wie professionelle Zahnreinigung oder Zuschüsse zu Zahnpflege können freiwillige Leistungen der Kasse sein.

Haushaltshilfe, Krankenhaus und Familienalltag

Wenn du wegen einer Erkrankung, einer Behandlung oder eines Krankenhausaufenthalts den Haushalt nicht führen kannst und keine andere Person im Haushalt einspringen kann, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe infrage. Das kann besonders wichtig sein, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Meistens brauchst du eine ärztliche Bescheinigung und musst die Leistung vorab bei der Krankenkasse beantragen. Umfang, Dauer und mögliche Zuzahlungen hängen vom Einzelfall und der Kasse ab.

Bei einem Krankenhausaufenthalt deines Kindes können Begleitregelungen gelten, insbesondere wenn die Anwesenheit medizinisch notwendig ist. Lass dir vom Krankenhaus bestätigen, welche Unterbringungs- und Verpflegungskosten entstehen und wer die Kostenübernahme beantragt. Bei schweren oder länger andauernden Erkrankungen kann die Kasse außerdem bei der Koordination von Behandlung, Rehabilitation oder Beratungsangeboten unterstützen.

Bonusprogramme und digitale Services

Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Präventionskurse oder sportliche Aktivitäten an. Manche Programme beziehen Kinder und Eltern gemeinsam ein. Die Prämie kann als Geldbetrag, Gutschein oder Zuschuss ausgezahlt werden. Die Teilnahmebedingungen sind unterschiedlich: Häufig musst du Nachweise einreichen und Fristen beachten. Prüfe deshalb, welche Untersuchungen und Aktivitäten anerkannt werden und wie du den Bonus beantragst.

Digitale Kundenportale und Apps ermöglichen bei vielen Kassen das Hochladen von Rechnungen, den Versand von Anträgen und die Verwaltung von Bonusnachweisen. Manche bieten digitale Impf- oder Vorsorgeübersichten, Gesundheitsinformationen, Video- oder Chatberatung. Diese Services sind freiwillige Angebote und ersetzen keine notwendige Untersuchung in der Kinderarztpraxis.

So vergleichst du Krankenkassen für deine Familie

Die gesetzlichen Grundleistungen sind weitgehend vorgegeben. Unterschiede findest du vor allem bei Zusatzleistungen, Bonusprogrammen, Erstattungsgrenzen, regionalen Verträgen und der Erreichbarkeit des Kundenservice. Vergleiche insbesondere:

  • zusätzliche Vorsorge- und Impfangebote,
  • Zuschüsse zu Osteopathie, Hebammenrufbereitschaft oder Präventionskursen,
  • Regelungen zu Haushaltshilfe, Krankenhausbegleitung und Reha,
  • Bonusprogramm, Fristen und Nachweispflichten,
  • digitale Antragstellung sowie telefonische und persönliche Beratung.

Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Bildungs- und Teilhabeleistungen gehören nicht zu den Krankenkassenleistungen. Für diese Hilfen sind andere Behörden oder Stellen zuständig. Deine Krankenkasse kann dir teilweise Anlaufstellen nennen, die Entscheidung trifft sie jedoch nicht.

Bewahre Verordnungen, Bescheide und Rechnungen auf und beantrage genehmigungspflichtige Leistungen vor Beginn. So erfährst du rechtzeitig, welche Voraussetzungen gelten und ob deine Familie mit Eigenanteilen rechnen muss.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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