Krankenkasse Kinderleistungen: Das übernimmt die GKV

Europäische Mutter und Kind glücklich im modernen Wohnzimmer

Krankenkasse Kinderleistungen: Das übernimmt die GKV

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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt für Kinder und Jugendliche zahlreiche Leistungen. Dazu gehören die beitragsfreie Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen, Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Impfungen, zahnärztliche Kontrollen und medizinisch notwendige Behandlungen. Zusätzlich kann deine Krankenkasse freiwillige Leistungen anbieten.

Wichtig: Ob eine Leistung tatsächlich übernommen wird, hängt teilweise vom Alter deines Kindes, einer ärztlichen Verordnung, der medizinischen Notwendigkeit und der Satzung deiner Krankenkasse ab. Prüfe die Voraussetzungen deshalb vor einer Behandlung direkt bei der Kasse.

Familienversicherung: Kinder oft beitragsfrei mitversichert

Wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist, kann das Kind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert werden. Das ist insbesondere häufig der Fall, wenn beide Eltern der GKV angehören. Für die Familienversicherung gelten jedoch Bedingungen, etwa zur eigenen Einkommenssituation des Kindes und zur Versicherung sowie zum Einkommen der Eltern.

Ist ein Elternteil privat versichert, kann die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen sein. Das gilt insbesondere, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und sein Einkommen über der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Dann kommt je nach Situation eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder eine private Krankenversicherung für das Kind infrage. Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

U- und J-Untersuchungen

Die GKV übernimmt die regulären Kinder- und Jugenduntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsauffälligkeiten. Die U-Untersuchungen begleiten dein Kind in den ersten Lebensjahren. Für Jugendliche gehören insbesondere die J1 und – je nach Angebot und Anspruch – die J2 zur Vorsorge. Die Termine decken unter anderem körperliche Entwicklung, Motorik, Sprache, Verhalten und den Impfstatus ab.

Halte die empfohlenen Zeitfenster ein und frage deine Kinderarztpraxis oder Krankenkasse, welche Untersuchung in deinem Bundesland und bei deiner Kasse vorgesehen ist. Einige Kassen übernehmen darüber hinaus zusätzliche Untersuchungen oder Screenings als Satzungsleistung.

Schutzimpfungen

Die GKV übernimmt grundsätzlich die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Dazu gehören je nach Alter und Impfplan unter anderem Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hepatitis B sowie Masern, Mumps und Röteln. Auch notwendige Auffrischungen können dazugehören.

Reiseimpfungen oder Impfungen außerhalb der Standardempfehlungen werden nicht von jeder Kasse im gleichen Umfang bezahlt. Manche Krankenkassen erstatten solche Impfungen freiwillig. Informiere dich vor der Impfung über die Erstattungsbedingungen.

Zahnbehandlung und Kieferorthopädie

Zur GKV-Versorgung gehören regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen für Kinder und Jugendliche. Je nach Alter sind außerdem Maßnahmen zur Kariesvorbeugung vorgesehen, etwa Fluoridierungen, Fissurenversiegelungen an geeigneten bleibenden Backenzähnen und Beratungen zur Mundhygiene.

Eine professionelle Zahnreinigung gehört nicht automatisch zum gesetzlichen Leistungskatalog. Einige Krankenkassen bezuschussen sie jedoch über ihre Satzung. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, musst du bei deiner Kasse prüfen.

Kieferorthopädische Behandlung

Die GKV übernimmt eine kieferorthopädische Behandlung, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit vorliegt. Entscheidend ist nicht allein, ob Zähne schief stehen, sondern ob eine behandlungsbedürftige Fehlstellung nach den geltenden Kriterien vorliegt. Rein kosmetische Korrekturen werden in der Regel nicht übernommen.

Bei einer übernommenen Behandlung können zunächst Eigenanteile anfallen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Erstattung nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung möglich sein. Lass dir vor Beginn erklären, welche Leistungen gesetzlich übernommen werden und welche Zusatzkosten entstehen.

Sehhilfen und Hörhilfen

Für Kinder und Jugendliche können medizinisch notwendige Sehhilfen zulasten der GKV verordnet werden. Die Versorgung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der medizinischen Erforderlichkeit. Bei jüngeren Kindern oder bestimmten stärkeren Fehlsichtigkeiten können auch bruchsichere Kunststoffgläser vorgesehen sein. Für Jugendliche gelten besondere Bedingungen, wenn sich die Sehstärke erneut verändert.

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für die gesetzlich vorgesehene Grundversorgung. Ein teureres Gestell, besondere Beschichtungen oder zusätzliche Ausstattungen können Mehrkosten verursachen. Einige Kassen bieten freiwillige Zuschüsse an.

Auch Hörhilfen gehören zur Versorgung, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dafür brauchst du in der Regel eine ärztliche Verordnung; die Versorgung erfolgt häufig über Vertragspartner der Krankenkasse. Für höherwertige Modelle oder zusätzliche Ausstattungen kann eine private Zuzahlung entstehen. Kläre vorab, welche Geräte und Leistungen vom Vertrag umfasst sind.

Behandlung im Krankenhaus

Bei einer stationären Behandlung übernimmt die GKV die Kosten im zugelassenen Krankenhaus im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Kinder gelten besondere Schutz- und Versorgungsbedürfnisse. Eine Begleitperson kann unter bestimmten Voraussetzungen mit aufgenommen werden, insbesondere wenn dies medizinisch notwendig oder für die Betreuung des Kindes erforderlich ist. Das sogenannte Rooming-in hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der Krankenkasse beziehungsweise des Krankenhauses ab.

Die gesetzliche Versorgung umfasst grundsätzlich die medizinisch notwendige Behandlung und die übliche Unterbringung. Wahlleistungen wie ein Ein- oder Zweibettzimmer sind nicht automatisch enthalten. Manche Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen oder Programme für Familien an.

Kinderkrankengeld und Freistellung

Wenn dein gesetzlich versichertes Kind krank ist und Betreuung benötigt, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Kinderkrankengeld erhalten. Dafür muss unter anderem eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, und du darfst die Betreuung nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person sicherstellen können. Der Anspruch gilt grundsätzlich für Kinder unter zwölf Jahren; für Kinder mit Behinderung können besondere Regeln gelten.

Die Anspruchsdauer und die geltenden Höchstgrenzen richten sich nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Für Alleinerziehende gelten teilweise abweichende Regelungen. Kinderkrankengeld ist eine Leistung der GKV und nicht mit einer allgemeinen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gleichzusetzen.

Ist dein Kind privat versichert, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kinderkrankengeld aus der GKV des Kindes. Eine Freistellung von der Arbeit oder eine Lohnfortzahlung kann sich dann aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlichen arbeitsrechtlichen Regelungen ergeben. Kläre die konkrete Situation mit deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse.

Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe

Frau mit Baby in hellem Zuhause

Häusliche Krankenpflege kann verordnet werden, wenn sie medizinisch erforderlich ist, die ärztliche Behandlung zu Hause sicherstellt oder einen Krankenhausaufenthalt vermeidet beziehungsweise verkürzt. Sie kann beispielsweise Wundversorgung oder Medikamentengabe umfassen. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse.

Eine Haushaltshilfe kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen infrage, wenn du wegen einer Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen kannst und ein Kind im Haushalt lebt, das betreut werden muss. Alter des Kindes, Familienkonstellation und die konkrete Situation spielen eine Rolle. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei besonderen Belastungen können weitere Regelungen greifen. Beantrage die Leistung möglichst vor Beginn und kläre den Umfang mit deiner Krankenkasse.

Prävention und Zusatzleistungen

Viele Krankenkassen bieten Leistungen an, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Dazu gehören je nach Satzung beispielsweise:

  • zusätzliche Kinder- und Jugenduntersuchungen oder Screenings,
  • weitere Impfungen, etwa bestimmte Reiseimpfungen,
  • Ernährungsberatung und Programme zur Vorbeugung von Übergewicht,
  • Gesundheitskurse zu Bewegung, Entspannung oder Stressbewältigung,
  • Patientenschulungen für chronisch kranke Kinder und ihre Eltern,
  • zusätzliche Zuschüsse zu Sehhilfen, Hörhilfen oder Zahnleistungen.

Diese Angebote sind nicht bei jeder Krankenkasse gleich. Prüfe die Satzung, die Leistungsübersicht oder die Teilnahmebedingungen deiner Kasse. Bei genehmigungspflichtigen Leistungen solltest du die Zusage einholen, bevor Kosten entstehen.

Was du vor der Behandlung prüfen solltest

  • Ist die Leistung gesetzlich vorgesehen oder handelt es sich um eine freiwillige Satzungsleistung?
  • Brauchst du eine ärztliche Verordnung oder eine vorherige Genehmigung?
  • Gibt es Altersgrenzen, Eigenanteile oder besondere Fristen?
  • Welche Versorgung ist durch die Krankenkasse abgedeckt und welche Extras musst du selbst bezahlen?

Die GKV bietet Kindern einen umfangreichen Grundschutz. Besonders wichtig sind die Familienversicherung, Vorsorge, Impfungen, Zahnbehandlung, medizinisch notwendige Hilfsmittel und Unterstützung bei Krankheit. Da Zusatzleistungen und einzelne Voraussetzungen von Kasse zu Kasse abweichen können, solltest du die konkrete Kostenübernahme immer vorab bestätigen lassen.

Glückliches Kind in heller Umgebung

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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