Krankenkasse Studenten: Das Wichtigste zur GKV

Lächelnder Student in heller Universitätsumgebung

Krankenkasse Studenten: Das Wichtigste zur GKV

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Als Student brauchst du in Deutschland eine Krankenversicherung. Welche Lösung für dich passt, hängt vor allem von deinem Alter, deinem Einkommen, der Art deines Studiums und deinen Plänen nach dem Abschluss ab. Meist kommen die Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung in der GKV oder eine private Krankenversicherung infrage.

Familienversicherung: meist bis zum 25. Geburtstag

Wenn deine Eltern gesetzlich versichert sind, kannst du bis zu deinem 25. Geburtstag in der Regel beitragsfrei familienversichert bleiben. Dafür musst du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere, dass dein eigenes regelmäßiges Einkommen eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Auch ein Nebenjob oder ein Minijob kann deshalb Auswirkungen haben.

Die Einkommensgrenzen ändern sich. Außerdem gelten für einen Minijob andere Regeln als für sonstige Einkünfte. Prüfe deshalb vor einer Gehaltserhöhung oder einem neuen Job bei deiner Krankenkasse, ob die Familienversicherung bestehen bleibt. Endet sie, brauchst du eine eigene Versicherung.

Studentische Krankenversicherung in der GKV

Nach dem Ende der Familienversicherung ist die studentische Krankenversicherung, kurz KVdS, für viele Studierende die naheliegende Lösung. Sie setzt normalerweise voraus, dass du an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist und dein Studium im Vordergrund steht.

Die KVdS bietet einen vergünstigten Beitrag im Vergleich zur regulären freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Die gesetzlichen Grundleistungen entsprechen im Wesentlichen denen anderer GKV-Versicherter. Dazu gehören unter anderem ärztliche und stationäre Behandlung, verschreibungspflichtige Medikamente, Vorsorge und notwendige Rehabilitationsleistungen. Je nach Krankenkasse kommen Präventionskurse, Bonusprogramme, digitale Angebote oder zusätzliche Impfleistungen hinzu.

Welche Altersgrenze gilt?

Die studentische Krankenversicherung gilt normalerweise bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Eine Verlängerung über diese Grenze hinaus kann möglich sein, wenn besondere Gründe dein Studium verzögert haben. Genannt werden beispielsweise eine längere Erkrankung, die Geburt eines Kindes oder der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg. Die Krankenkasse verlangt dafür Nachweise. Auch mit Verlängerung gilt grundsätzlich eine Höchstgrenze von 37 Jahren.

Wenn du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst, endet der günstige Studententarif. Dann kommen je nach Situation eine freiwillige gesetzliche Versicherung, eine Pflichtversicherung über ein Beschäftigungsverhältnis oder eine private Krankenversicherung infrage.

Was kostet die studentische Krankenversicherung?

Der Beitrag zur studentischen GKV besteht aus dem Krankenversicherungsbeitrag, dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und dem Beitrag zur Pflegeversicherung. Die Berechnung erfolgt nicht einfach anhand deines tatsächlichen Nebenjobverdienstes, sondern auf Grundlage einer gesetzlich festgelegten Bemessungsgrundlage. Beitragssätze und Bemessungsgrundlagen können sich ändern.

Für die Pflegeversicherung gelten abhängig von Alter, Kindern und weiteren Voraussetzungen unterschiedliche Beitragssätze. Kinderlose Studierende ab einem bestimmten Alter zahlen dabei mehr als jüngere Studierende oder Studierende mit Kindern. Die konkrete monatliche Belastung erfährst du zuverlässig bei der jeweiligen Krankenkasse.

Auch wenn sich die Grundleistungen der gesetzlichen Kassen ähneln, unterscheiden sich die Zusatzbeiträge und freiwilligen Zusatzleistungen. Ein Vergleich kann sich deshalb lohnen. Achte nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf Leistungen, die du tatsächlich nutzen möchtest, etwa Reiseimpfungen, Präventionskurse, psychologische Beratungsangebote, Bonusprogramme oder digitale Services.

Nebenjob, Werkstudententätigkeit und Kleingewerbe

Ein Nebenjob beendet die studentische Krankenversicherung nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem die regelmäßige Arbeitszeit, die Lage der Arbeitszeiten und die Frage, ob dein Studium oder die Beschäftigung im Vordergrund steht.

Für Werkstudenten ist die 20-Stunden-Regel während der Vorlesungszeit besonders wichtig. Arbeitest du regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bleibt der Studentenstatus in der Sozialversicherung häufig erhalten. Mehrarbeit kann in bestimmten zeitlich begrenzten Fällen möglich sein, etwa während der Semesterferien. Dafür gelten jedoch weitere Voraussetzungen und zeitliche Grenzen. Bei regelmäßiger Überschreitung kann eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer entstehen.

Pflichtpraktika werden sozialversicherungsrechtlich anders behandelt als freiwillige Praktika. Auch ein duales oder berufsbegleitendes Studium kann zu einer Versicherung über das Beschäftigungsverhältnis führen. Bei einem Kleingewerbe prüft die Krankenkasse, ob die selbstständige Tätigkeit nebenberuflich bleibt oder bereits den Schwerpunkt bildet. Lass die Einstufung vor Beginn oder Ausweitung der Tätigkeit schriftlich klären.

BAföG-Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn du BAföG erhältst und deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst zahlst, kannst du unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen. Er wird nicht automatisch ausgezahlt. Reiche den Antrag beim BAföG-Amt ein und lege die verlangten Nachweise über deine Versicherung und Beiträge vor.

Die Höhe des Zuschusses und die maßgeblichen BAföG-Sätze können sich ändern. Informiere das Amt außerdem, wenn du die Krankenkasse wechselst oder sich deine Beiträge ändern. Bist du noch familienversichert, fallen für dich in der Regel keine eigenen Beiträge an; ein Zuschuss zur eigenen Versicherung ist dann normalerweise nicht erforderlich.

GKV oder PKV?

Die GKV ist für viele Studierende die planbarere Wahl. Ihre Beiträge richten sich im Studententarif nach gesetzlich festgelegten Grundlagen, und die Familienversicherung kann vor dem 25. Geburtstag beitragsfrei möglich sein. Die Leistungen sind weitgehend gesetzlich bestimmt.

In der PKV hängen Beitrag und Leistungsumfang unter anderem vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Tarif ab. Private Tarife können zusätzliche Leistungen wie freie Arztwahl, höhere Erstattungen oder Komfort im Krankenhaus enthalten. Dafür sind die Beiträge nicht einkommensabhängig, und wichtige Leistungen sind an den konkreten Vertrag gebunden.

Wenn du dich als Student von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lässt, ist diese Entscheidung oft für die Dauer des Studiums bindend. Eine Rückkehr in die GKV ist während des Studiums meist schwierig und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Prüfe deshalb vor dem Abschluss einer PKV die langfristigen Folgen, insbesondere für Berufseinstieg, Familienplanung und spätere Versicherungszeiten.

Auslandsemester und Praktikum im Ausland

Die GKV kann innerhalb der EU und in bestimmten weiteren Staaten über die Europäische Krankenversicherungskarte beziehungsweise entsprechende Abkommen Leistungen ermöglichen. Der Schutz gilt jedoch nicht automatisch für alle Kosten und Situationen. Außerhalb Europas reicht die GKV häufig nicht aus. Auch bei längeren Aufenthalten, unbezahlten Praktika oder besonderen Versicherungsbedingungen der Hochschule kann zusätzlicher Schutz erforderlich sein.

Prüfe vor der Abreise das Zielland, die Aufenthaltsdauer, den Zweck deines Aufenthalts und mögliche Vorgaben der Hochschule. Eine Auslandskrankenversicherung kann je nach Tarif Behandlungskosten, Medikamente und einen medizinisch notwendigen Rücktransport abdecken. Frage außerdem rechtzeitig nach empfohlenen oder vorgeschriebenen Impfungen und einer möglichen Kostenübernahme durch deine Krankenkasse.

Nachweis, Wechsel und Immatrikulation

Lächelnder Student in heller Umgebung

Die Immatrikulationsbescheinigung weist gegenüber der Krankenkasse nach, dass du studierst und für welches Semester deine Einschreibung gilt. Reiche sie fristgerecht ein, meist für jedes Semester. Ohne aktuellen Nachweis kann die Kasse deinen Studententarif nicht weiterführen oder Rückfragen zu deinem Versicherungsstatus stellen.

Wenn du die Krankenkasse wechseln möchtest, vergleichst du zunächst Zusatzbeitrag, Leistungen und Service. Die neue Kasse übernimmt in der Regel die organisatorischen Schritte. Für den Antrag brauchst du meist deine persönlichen Daten und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Beachte die geltenden Bindungs- und Wechselregeln und halte Fristen der Hochschule ein.

Versicherung nach dem Studium

Student immatrikuliert sich und schließt Krankenversicherung ab.

Mit der Exmatrikulation oder dem Ende des Studiums endet der Studententarif nicht immer sofort. Maßgeblich ist in der Regel das Ende des Semesters, in dem dein Studium endet. Danach richtet sich deine Versicherung nach deiner nächsten Situation:

  • Angestelltenverhältnis: Bei einem versicherungspflichtigen Job wirst du über den Arbeitgeber gesetzlich versichert.
  • Hohes Einkommen: Liegt dein Arbeitsentgelt über der jährlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze, kannst du dich unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
  • Selbstständigkeit: Für Selbstständige gelten andere Regeln; eine freiwillige GKV oder PKV kann infrage kommen.
  • Arbeitslosigkeit oder Übergangsphase: Die zuständige Stelle und deine bisherige Versicherung klären, wie der Schutz fortgeführt wird.

Melde dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse, damit nach dem Ende des Studiums keine ungeklärte Versicherungssituation entsteht.

Welche Krankenkasse passt zu dir?

Vergleiche zunächst die Punkte, die für deinen Alltag wichtig sind:

  • Höhe des Zusatzbeitrags
  • Erreichbarkeit, Geschäftsstellen und digitale Angebote
  • Präventions- und Bonusprogramme
  • Reiseimpfungen und Leistungen bei Auslandsaufenthalten
  • Beratungsangebote für Studierende und psychische Belastungen
  • Regelungen bei Nebenjob, Praktikum, BAföG und Studienende

Die gesetzlich festgelegten Grundleistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen weitgehend vergleichbar. Unterschiede liegen vor allem beim Zusatzbeitrag, bei Satzungsleistungen und beim Service. Bei Sonderfällen wie PKV, dualem Studium, Selbstständigkeit, Altersgrenzen oder einem Auslandssemester solltest du deine Situation direkt mit der Krankenkasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle klären.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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