Zahnzusatzversicherung Arbeitgeber – bekommst du Zuschüsse im Job?

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Ronny Knorr

ISO zertifizierter Sachverständiger & registrierter Versicherungsmakler (IHK)

Strausberg, Deutschland
Tätig seit: 2006
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geprüfter Experte

Zahnzusatzversicherung Arbeitgeber – bekommst du Zuschüsse im Job?

Zahnarzt lächelt in heller Praxis

Du fragst dich, ob dein Arbeitgeber dir bei deiner Zahnzusatzversicherung unter die Arme greift? Das ist eine super Frage, denn viele denken, dass der Arbeitgeberzuschuss nur für die gesetzliche Krankenversicherung gilt. Aber halt, das ist nicht ganz richtig! Dein Chef kann dich auch bei deiner privaten Krankenversicherung unterstützen, und das kann sich echt lohnen. Aber Achtung: Direkt für die Zahnzusatzversicherung gibt’s leider keinen Zuschuss. Wir schauen uns das mal genauer an, wie das mit dem Zuschuss für die Krankenversicherung funktioniert und was das für dich bedeutet.

Key Takeaways

  • Dein Arbeitgeber zahlt keinen direkten Zuschuss für deine Zahnzusatzversicherung. Das ist deine eigene Sache.
  • Wenn du privat krankenversichert bist und über der Versicherungspflichtgrenze verdienst, zahlt dein Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Der Zuschuss entspricht maximal der Hälfte deines Beitrags, aber gedeckelt auf den Höchstbetrag, den der Arbeitgeber auch in der GKV zahlen würde (ca. 471 € für Krankenversicherung, ca. 99 € für Pflegeversicherung pro Monat).
  • Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei und reduziert deine tatsächlichen Kosten für die private Krankenversicherung.
  • In bestimmten Situationen wie Elternzeit oder Bezug von Lohnersatzleistungen entfällt der Zuschuss, da kein beitragspflichtiges Einkommen vorliegt.

Grundlagen des Arbeitgeberzuschusses zur Zahnzusatzversicherung

Wenn du als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze verdienst und dich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheidest, gibt es gute Nachrichten: Dein Arbeitgeber muss dich finanziell unterstützen. Das bedeutet, er zahlt einen Teil deines Beitrags. Aber Achtung: Das gilt nicht für eine Zahnzusatzversicherung direkt. Der Zuschuss bezieht sich auf deine Hauptkrankenversicherung.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es keinen direkten Zuschuss vom Arbeitgeber für reine Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzpolice gibt. Diese Kosten trägst du komplett selbst. Der Arbeitgeberzuschuss ist an deine Mitgliedschaft in der privaten Vollkrankenversicherung gekoppelt. Stell dir das so vor:

  • Grundversicherung: Dein Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten deiner Basis-Krankenversicherung, wenn diese privat ist.
  • Zusatzleistungen: Alles, was darüber hinausgeht – wie eben eine Zahnzusatzversicherung – ist dein eigenes Ding und wird nicht vom Arbeitgeber bezuschusst.

Eine Ausnahme kann es geben, wenn dein Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) auch Zusatzleistungen anbietet. In diesem Fall könnte es sein, dass dein Arbeitgeber auch hier einen Teil der Kosten übernimmt, aber das ist dann eine separate Vereinbarung und nicht der gesetzliche Zuschuss zur PKV.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitgeberzuschusses

Damit du überhaupt einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber für deine private Krankenversicherung (PKV) bekommen kannst, müssen ein paar grundlegende Dinge stimmen. Zuerst einmal ist es wichtig, dass du als Angestellter arbeitest und dein Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze ändert sich jedes Jahr, aber sie ist die Schwelle, ab der du dich theoretisch privat versichern darfst. Wenn du also unter dieser Grenze verdienst, bleibst du in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und bekommst keinen Zuschuss für eine PKV.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist dein Versicherungsstatus. Du musst tatsächlich privat versichert sein, also einen vollwertigen Krankenversicherungstarif abgeschlossen haben. Ein reiner Zusatzschutz, wie eine Zahnzusatzversicherung oder ein Krankentagegeld, reicht nicht aus. Der Arbeitgeber bezuschusst nur die grundlegende Krankenversicherung, wenn du dich dafür entscheidest, aus der GKV in die PKV zu wechseln.

Das Ganze gilt übrigens nur für Angestellte. Wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, bist du dein eigener Chef und bekommst keinen Arbeitgeberzuschuss. Da gibt es dann keine Ausnahme, es sei denn, du bist beispielsweise über die Künstlersozialkasse versichert, wo der Staat einspringt. Aber für die meisten Selbstständigen gilt: Du zahlst deine Beiträge komplett selbst.

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung

Wenn du als Angestellter in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert bist und dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, beteiligt sich dein Arbeitgeber an den Kosten. Das Ganze funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines Beitrags, aber maximal bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Dieser Höchstbetrag orientiert sich daran, was dein Arbeitgeber auch zahlen müsste, wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wärst.

Die Berechnungsgrundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze. Für das Jahr 2025 liegt diese bei 5.512,50 Euro im Monat. Dein Arbeitgeber zahlt dann 50 Prozent dieses Betrags, was einem maximalen Zuschuss von 471,32 Euro pro Monat für die Krankenversicherung entspricht. Wichtig ist dabei: Dein Arbeitgeber zahlt nie mehr als die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags. Kostet deine PKV also weniger als das Doppelte des Höchstbetrags, zahlt er auch nur die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags. Ist deine PKV teurer, bekommst du trotzdem nur den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.

Das Ganze gilt übrigens auch für die Pflegepflichtversicherung, die du als privat Versicherter ebenfalls abschließen musst. Hier zahlt der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte deines Beitrags, maximal bis zu einem festgelegten Betrag. Dieser berechnet sich ebenfalls anhand der Beitragsbemessungsgrenze und liegt 2025 bei bis zu 99,23 Euro im Monat.

Der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung

Wenn du in der privaten Krankenversicherung (PKV) bist, brauchst du auch eine private Pflegepflichtversicherung. Die Leistungen sind im Grunde die gleichen wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, nur eben privat organisiert. Und das Gute ist: Auch hierfür bekommst du einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber.

Der Zuschuss zur Pflegeversicherung funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie bei der Krankenversicherung. Dein Arbeitgeber zahlt dir 1,8 Prozent deines Bruttolohns dazu. Das gilt neutral davon, ob du Kinder hast oder nicht. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 61 SGB XI.

Aber Achtung, auch hier gibt es eine Obergrenze. Für das Jahr 2025 liegt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze bei 5.512,50 €. Rechnest du 1,8 Prozent davon aus, kommst du auf einen maximalen Arbeitgeberzuschuss von etwa 99,23 € pro Monat. Eine Ausnahme gibt es für dich, wenn du in Sachsen arbeitest. Dort fällt der Zuschuss wegen besonderer Regelungen beim Beitragssatz etwas geringer aus, maximal etwa 71,66 €.

Damit du diesen Zuschuss bekommst, musst du natürlich ein paar Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst angestellt sein und dein Einkommen muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
  • Du musst tatsächlich privat versichert sein.
  • Dein Arbeitgeber zahlt maximal 50 % deines tatsächlichen Beitrags zur Pflegeversicherung, aber eben nicht mehr als die gesetzliche Höchstgrenze.

Situationen, in denen kein Arbeitgeberzuschuss gewährt wird

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Es gibt bestimmte Situationen, in denen du als Arbeitnehmer keinen Zuschuss von deinem Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung (PKV) erhältst, selbst wenn du grundsätzlich anspruchsberechtigt wärst. Das ist wichtig zu wissen, um deine finanzielle Planung korrekt vorzunehmen.

Kein Zuschuss in folgenden Fällen:

  • Elternzeit und Bezug von Lohnersatzleistungen: Wenn du dich in Elternzeit befindest oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld beziehst, entfällt der Arbeitgeberzuschuss. In dieser Zeit trägst du deine Versicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst. Die Rechtsgrundlage hierfür besagt im Grunde: Kein beitragspflichtiges Einkommen bedeutet auch keinen Zuschuss.
  • Kurzarbeit ohne beitragspflichtige Vergütung: Bist du von Kurzarbeit betroffen und erhältst in dieser Zeit keine beitragspflichtige Vergütung mehr, fällt der Zuschuss ebenfalls weg. Das gilt auch, wenn dein Arbeitsverhältnis formal weiterbesteht, du aber aufgrund der Kurzarbeit kein Einkommen mehr erzielst, das zur Beitragsbemessung herangezogen wird.
  • Status als Selbstständiger oder Freiberufler: Wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, erhältst du per Definition keinen Arbeitgeberzuschuss. Da du dein eigener Chef bist, musst du deine Versicherungsbeiträge komplett selbst tragen. Eine Ausnahme kann hier die Künstlersozialkasse (KSK) darstellen, die unter bestimmten Umständen den Arbeitgeberanteil übernimmt.

Antragstellung und Bescheinigungspflichten

Wenn du einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber für deine private Krankenversicherung (PKV) erhalten möchtest, ist ein klar definierter Prozess zu befolgen. Dieser Prozess stellt sicher, dass sowohl du als auch dein Arbeitgeber die notwendigen Informationen haben, um den Zuschuss korrekt zu beantragen und zu gewähren.

Erforderliche Bescheinigung vom Versicherer

Zuerst benötigst du eine offizielle Bescheinigung von deinem privaten Krankenversicherer. Dieses Dokument ist das A und O für deinen Antrag. Es bestätigt, dass du tatsächlich privat versichert bist und welche Leistungen dein Tarif umfasst. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für deinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Ohne sie kann dein Arbeitgeber den Zuschuss nicht auszahlen, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden können.

Einreichung beim Arbeitgeber

Sobald du die Bescheinigung vom Versicherer erhalten hast, reichst du diese bei deinem Arbeitgeber ein. Meistens geschieht dies über die Personalabteilung oder die Buchhaltung. Dort wird geprüft, ob alle Angaben korrekt sind und ob du die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllst. Es ist wichtig, dass du die Bescheinigung vollständig und gut lesbar übergibst. Manchmal gibt es interne Formulare des Arbeitgebers, die du zusätzlich ausfüllen musst.

Aktualisierung bei Änderungen von Beitrag oder Leistung

Die Bescheinigung vom Versicherer ist in der Regel für eine bestimmte Zeit gültig, oft bis zu drei Jahre. Allerdings gibt es Situationen, in denen du eine neue Bescheinigung beantragen und deinem Arbeitgeber vorlegen musst. Dazu gehören:

  • Änderungen deines monatlichen Beitrags zur PKV.
  • Veränderungen im Leistungsumfang deines Versicherungstarifs.
  • Wenn sich die Anzahl der mitversicherten Familienmitglieder ändert.

Es liegt in deiner Verantwortung, deinen Arbeitgeber über solche Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Bescheinigung einzureichen, damit der Zuschuss weiterhin korrekt berechnet und ausgezahlt wird.

Steuerliche Behandlung des Arbeitgeberzuschusses

Wenn dein Arbeitgeber dir einen Zuschuss zur Zahnzusatzversicherung zahlt, ist das in der Regel steuerfrei. Das ist eine feine Sache, denn so kommt das Geld direkt bei dir an, ohne dass der Fiskus einen Anteil abbekommt. Die meisten Zuschüsse, die dein Arbeitgeber dir für deine Kranken- oder Pflegeversicherung gewährt, sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei. Das bedeutet, dass diese Beträge nicht als steuerpflichtiges Einkommen auf deiner Lohnabrechnung auftauchen.

Es gibt aber ein paar Dinge zu beachten, damit das auch wirklich so bleibt:

  • Gesetzlicher Zuschuss: Der übliche Zuschuss, den dein Arbeitgeber zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zahlt (also die Hälfte deines Beitrags, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze), ist immer steuerfrei. Das ist gesetzlich so geregelt.
  • Freiwillige Zusatzleistungen: Wenn dein Arbeitgeber dir freiwillig mehr zahlt, als er eigentlich müsste, kann das anders aussehen. Solche freiwilligen Extras können unter Umständen als geldwerter Vorteil gelten und somit steuerpflichtig werden. Das ist aber eher die Ausnahme, besonders wenn es um die Krankenversicherung geht.
  • Sachbezüge: Manchmal werden Zuschüsse auch als Sachbezüge gewährt, zum Beispiel über eine Firmen-Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Jobticket. Hier gibt es oft eigene Freigrenzen (z.B. 50 Euro im Monat für Sachbezüge). Wenn diese Grenzen eingehalten werden, bleiben auch diese Leistungen steuerfrei.

Es ist also wichtig zu wissen, wie der Zuschuss genau strukturiert ist. Im Zweifel frag einfach bei deiner Personalabteilung nach, wie der Zuschuss auf deiner Lohnabrechnung behandelt wird. So bist du auf der sicheren Seite und weißt genau, was Sache ist.

Familienmitglieder und Zuschussberechtigung

Wenn du als Angestellter privat versichert bist und die Versicherungspflichtgrenze überschreitest, beteiligt sich dein Arbeitgeber an deinen Kosten. Aber wie sieht es mit deiner Familie aus? Können deine Angehörigen auch von diesem Zuschuss profitieren?

Möglichkeit der Einbeziehung von Familienangehörigen

Grundsätzlich ist es möglich, dass dein Arbeitgeberzuschuss auch für deine Familienmitglieder verwendet wird. Das ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Stell dir vor, dein eigener Zuschuss ist noch nicht komplett ausgeschöpft. Dann kann der verbleibende Betrag unter Umständen auf deine Familienangehörigen übertragen werden. Das gilt aber nur, wenn diese ebenfalls privat versichert sind und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Außerdem müssen sie im Grunde genommen familienversicherungsberechtigt in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, wenn sie nicht privat versichert wären.

Voraussetzungen für die Zuschussgewährung

Damit deine Familienmitglieder vom Zuschuss profitieren können, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Private Versicherung: Sie müssen selbst eine private Kranken- und Pflegepflichtversicherung haben.
  • Einkommensgrenzen: Ihr eigenes Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Für Minijobber liegt diese Grenze beispielsweise bei 535 Euro im Monat (Stand 2025). Bei einem normalen Arbeitsverhältnis ist die Grenze etwas höher angesetzt.
  • Familienversicherungsgleichheit: Sie müssten, wenn sie nicht privat versichert wären, in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherungsberechtigt sein. Das trifft in der Regel auf Ehepartner ohne eigenes Einkommen oder auf Kinder zu.

Anrechnung auf den maximalen Zuschussbetrag

Der entscheidende Punkt ist, dass der Zuschuss für deine Familie nicht zusätzlich zum deinem eigenen Zuschuss gewährt wird. Vielmehr wird er auf den maximalen Betrag angerechnet, den dein Arbeitgeber insgesamt für dich zahlen darf. Nehmen wir an, dein monatlicher Beitrag zur privaten Krankenversicherung beträgt 400 Euro und dein Arbeitgeber zahlt dir davon 200 Euro. Wenn der gesetzlich vorgesehene Höchstzuschuss (der sich nach der Beitragsbemessungsgrenze richtet) beispielsweise 471,32 Euro beträgt, hast du noch eine „Luft“ von 271,32 Euro. Diesen Restbetrag könntest du theoretisch für die Beiträge deiner privat versicherten Familienmitglieder nutzen, sofern diese die genannten Voraussetzungen erfüllen. Es ist also wichtig, die eigenen Beiträge und die des Arbeitgebers im Blick zu behalten, um das Maximum herauszuholen.

Vergleich der Kosten: GKV versus PKV mit Zuschuss

Wenn du angestellt bist und über der Versicherungspflichtgrenze verdienst, kann dein Arbeitgeber dich bei den Kosten deiner privaten Krankenversicherung (PKV) unterstützen. Das ist ein wichtiger Punkt, der oft den Ausschlag für einen Wechsel in die PKV gibt. Stell dir vor, dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines Beitrags, genau wie bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Das Prinzip ist hier dasselbe: Dein Arbeitgeber übernimmt bis zu 50 % deines Beitrags, aber maximal bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.

Für das Jahr 2025 liegt dieser Höchstbetrag bei etwa 471,32 € für die Krankenversicherung und zusätzlich bis zu 99,23 € für die Pflegepflichtversicherung. Voraussetzung ist natürlich, dass dein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, die 2025 bei 73.800 € brutto liegt. Liegst du darunter, bleibst du in der GKV und bekommst keinen Zuschuss für die PKV.

Die Berechnung des Zuschusses ist ziemlich klar geregelt. Sie orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Diese liegt 2025 bei 5.512,50 € pro Monat. Dein Arbeitgeber zahlt dann 8,55 % dieses Betrags (das sind 50 % des vollen GKV-Beitragssatzes inklusive Zusatzbeitrag), was eben jene 471,32 € ergibt. Das Gleiche gilt für die Pflegeversicherung, wo der Zuschuss 1,8 % der Beitragsbemessungsgrenze beträgt.

Aber wie sieht das im direkten Vergleich zur GKV aus? Hier ein paar Gedanken dazu:

  • Beispielrechnung für Angestellte: Nehmen wir an, dein PKV-Beitrag liegt bei 600 € im Monat. Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte, also 300 €. Dein Eigenanteil beträgt dann nur noch 300 €. In der GKV zahlst du vielleicht 800 € Beitrag, wovon der Arbeitgeber 350 € übernimmt. Dein Eigenanteil wären dann 450 €. In diesem Fall sparst du mit der PKV und dem Zuschuss 150 € im Monat.
  • Vorteile der PKV mit Zuschuss: Durch den Zuschuss sinkt dein tatsächlicher finanzieller Aufwand für die Krankenversicherung. Wenn die Leistungen der PKV besser zu deinen Bedürfnissen passen, kann das eine attraktive Option sein.
  • Bedeutung der Tarifwahl: Die Höhe deines Eigenanteils hängt stark vom gewählten PKV-Tarif ab. Ein günstigerer Tarif bedeutet weniger Kosten, aber achte darauf, dass die Leistungen trotzdem ausreichen. Ein höherer Beitrag kann sich lohnen, wenn dafür die Leistungen deutlich besser sind. Es ist ein Abwägen zwischen Kosten und dem, was du an Absicherung brauchst.

Bedeutung der Zahnzusatzversicherung im Kontext des Arbeitgeberzuschusses

Wenn du über eine Zahnzusatzversicherung nachdenkst, ist es wichtig zu wissen, dass dein Arbeitgeber hierfür in der Regel keinen direkten Zuschuss zahlt. Das ist eine private Absicherung, die du selbst finanzierst. Anders sieht es aus, wenn du eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) hast, die vom Arbeitgeber angeboten wird. Manchmal sind darin auch Leistungen für Zahnersatz enthalten, die dann indirekt bezuschusst werden könnten. Aber Achtung: Das ist nicht die Regel und hängt stark vom jeweiligen bKV-Tarif ab.

Die Bedeutung der Zahnzusatzversicherung im Kontext des Arbeitgeberzuschusses liegt also eher darin, dass sie eine Lücke schließt, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offenlässt. Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich, wie wir besprochen haben, primär auf deine Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Wenn du also privat versichert bist und einen Zuschuss erhältst, hilft dir das indirekt, die Gesamtkosten deiner Absicherung zu senken. Das schafft finanziellen Spielraum, den du dann für zusätzliche Leistungen wie eine Zahnzusatzversicherung nutzen kannst.

Hier sind ein paar Punkte, die du dir merken solltest:

  • Kein direkter Zuschuss: Dein Arbeitgeber zahlt nicht extra für deine Zahnzusatzversicherung.
  • Indirekte Entlastung: Ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) kann dir helfen, die Kosten insgesamt zu stemmen, sodass mehr Geld für Zusatzleistungen übrig bleibt.
  • Betriebliche Krankenversicherung: Prüfe, ob dein Arbeitgeber eine bKV anbietet, die eventuell auch Zahnleistungen abdeckt.
  • Eigenverantwortung: Die Entscheidung für oder gegen eine Zahnzusatzversicherung und die Wahl des passenden Tarifs liegt bei dir.

Zusammenfassend: Dein Zuschuss vom Arbeitgeber

Also, wenn du als Angestellter über der Grenze verdienst und dich für die private Krankenversicherung entscheidest, dann winkt da ein Zuschuss vom Chef. Das ist im Grunde dasselbe, was dein Arbeitgeber auch für dich zahlen würde, wenn du in der gesetzlichen Kasse wärst. Aber Achtung: Das gilt nur für die echte Kranken- und Pflegeversicherung, nicht für Zusatzkram wie die Zahnzusatzversicherung. Da musst du selbst schauen. Wichtig ist auch, dass du die richtigen Papiere beim Arbeitgeber einreichst, damit das Geld auch wirklich fließt. Und denk dran, wenn sich was ändert, musst du Bescheid geben. So kannst du dir jeden Monat ein bisschen was sparen und hast deine Kosten besser im Griff.

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