Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar – kannst du sparen?

Zahnarzt lächelt in heller Praxis

Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar – kannst du sparen?

5 Min. Lesezeit
Kontrast
Schrift

Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung können in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben beziehungsweise sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Ob sich dadurch tatsächlich eine Steuerersparnis ergibt, hängt vor allem davon ab, ob du die geltenden Höchstgrenzen bereits mit anderen Versicherungsbeiträgen ausschöpfst.

Wann ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung gehören grundsätzlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen neben der Zahnzusatzversicherung unter anderem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Versicherungen, beispielsweise:

  • Haftpflichtversicherungen
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
  • Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Für diese Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstgrenzen. Im Ausgangstext werden für Angestellte, Rentner und Beamte 1.900 Euro pro Jahr sowie für Selbstständige und Freiberufler 2.800 Euro genannt. Erreichst du diese Grenze bereits mit deinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung oder mit anderen berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, bleibt für die Zahnzusatzversicherung meist kein zusätzlicher steuerlicher Spielraum.

Welche Höchstgrenzen sind entscheidend?

Bei gesetzlich Versicherten sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung häufig bereits so hoch, dass die Grenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft ist. Dann kannst du die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung zwar in der Steuererklärung angeben, sie wirken sich aber möglicherweise nicht mehr steuermindernd aus.

Anders ist die Ausgangslage, wenn die Höchstgrenze noch nicht ausgeschöpft ist. Das kann beispielsweise bei mitversicherten Familienmitgliedern oder Ehepartnern eine Rolle spielen, wenn dort keine oder nur geringe eigene Beiträge anfallen. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern können die jeweiligen Beiträge unter den geltenden Voraussetzungen gemeinsam betrachtet werden.

Bei privat Krankenversicherten ist die steuerliche Behandlung der Krankenversicherungsbeiträge anders als bei gesetzlich Versicherten. Welche Beiträge im Einzelfall bereits berücksichtigt werden und wie viel Spielraum für eine Zahnzusatzversicherung bleibt, hängt von deinem Versicherungsstatus und deiner persönlichen Situation ab.

Welche Nachweise brauchst du?

Für die Steuererklärung solltest du die Beitragsbescheinigung deiner Versicherung aufbewahren. Daraus geht hervor, welche Beiträge du im betreffenden Jahr gezahlt hast. Zusätzlich können Zahlungsnachweise, etwa Kontoauszüge, sinnvoll sein, falls das Finanzamt Rückfragen stellt.

Trage die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Die im Ausgangstext genannten Zeilen – meist Zeile 22 für gesetzlich Versicherte und Zeile 27 für privat Versicherte – können sich je nach Steuerjahr ändern. Prüfe deshalb die aktuelle Version des Formulars oder die Angaben deiner Steuersoftware.

Behandlungskosten und Versicherungsbeiträge unterscheiden

Lächelnder Zahnarzt in heller Praxis

Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung sind von den Kosten einer konkreten Zahnbehandlung zu unterscheiden. Für die Beiträge ist die Einordnung als Vorsorgeaufwendung und der verfügbare Höchstbetrag maßgeblich. Bei Behandlungskosten kann dagegen eine andere steuerliche Regelung greifen.

Selbst getragene Kosten für Zahnersatz oder Kieferorthopädie können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dafür müssen sie deine zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Erstattungen der gesetzlichen Krankenkasse, der Zahnzusatzversicherung oder einer anderen Stelle mindern dabei die Kosten, die du selbst getragen hast.

Rein kosmetische Maßnahmen, etwa eine ausschließlich ästhetische Zahnaufhellung, werden im Ausgangstext als regelmäßig nicht berücksichtigungsfähig beschrieben. Bewahre deshalb Rechnungen, Erstattungsmitteilungen und weitere Nachweise getrennt von der Beitragsbescheinigung auf.

Was gilt bei Familie, Beihilfen und Erstattungen?

Zahlst du die Zahnzusatzversicherung für dein Kind oder deinen Ehepartner, können die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen als deine Vorsorgeaufwendungen gelten. Entscheidend ist insbesondere, wer den Beitrag zahlt und wie die steuerliche Veranlagung erfolgt.

Auch Beihilfen vom Dienstherrn oder Erstattungen aus anderen Versicherungen solltest du dokumentieren. Sie können beeinflussen, welche Behandlungskosten tatsächlich bei dir verbleiben. Außerdem musst du prüfen, ob andere Vorsorgeaufwendungen die jeweilige Höchstgrenze bereits ausschöpfen.

So gibst du die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung an

  1. Beitragsbescheinigung prüfen: Notiere den im Steuerjahr tatsächlich gezahlten Beitrag.
  2. Weitere Vorsorgeaufwendungen berücksichtigen: Beziehe insbesondere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie weitere relevante Versicherungen ein.
  3. Höchstgrenze prüfen: Ermittle, ob bei dir noch ein anrechenbarer Betrag frei ist.
  4. Aktuelle Anlage verwenden: Trage die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand in das passende Feld ein.
  5. Unterlagen aufbewahren: Halte Beitragsbescheinigung, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Erstattungsunterlagen bereit.

Steuersoftware kann dich bei der Zuordnung und der Prüfung der Höchstgrenzen unterstützen. Bei einer komplexen Einkommens- oder Versicherungssituation kann auch eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.

Lohnt sich die Versicherung wegen des Steuervorteils?

Die steuerliche Absetzbarkeit sollte nicht das wichtigste Kriterium für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sein. Wenn deine übrigen Vorsorgeaufwendungen die Höchstgrenze bereits erreichen, entsteht durch die Beiträge möglicherweise kein zusätzlicher Steuervorteil. Der finanzielle Nutzen der Versicherung hängt dann vor allem von ihrem Leistungsumfang, ihrem Beitrag und den tatsächlich versicherten Risiken ab.

Prüfe bei einem Tarif deshalb nicht nur den Beitrag, sondern auch die Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie sowie einen möglichen Selbstbehalt. Ein Selbstbehalt kann den Beitrag senken, vergrößert aber nicht automatisch den steuerlich berücksichtigungsfähigen Betrag.

Häufige Irrtümer

  • „Jeder Beitrag wird erstattet“: Die Angabe in der Steuererklärung führt nicht automatisch zu einer Rückzahlung. Maßgeblich sind die verfügbaren Höchstgrenzen und deine persönliche Steuerbelastung.
  • „Die Versicherung ist immer zusätzlich absetzbar“: Sind die Höchstgrenzen durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft, bleibt häufig kein Spielraum.
  • „Behandlungskosten und Beiträge sind dasselbe“: Versicherungsbeiträge werden als Vorsorgeaufwendungen behandelt. Selbst getragene Behandlungskosten können unter anderen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen relevant sein.
  • „Die alten Formularzeilen gelten immer“: Die Zeilennummern können sich mit dem Steuerjahr ändern.

Fazit

Du kannst die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen in deiner Steuererklärung angeben. Ob sie deine Steuerlast tatsächlich senken, hängt davon ab, ob nach deinen übrigen Kranken-, Pflege- und Vorsorgeaufwendungen noch Spielraum innerhalb der geltenden Höchstgrenze bleibt. Sammle die Beitragsbescheinigung und Zahlungsnachweise, berücksichtige Erstattungen und prüfe die aktuellen Formulare für dein Steuerjahr.

Für die steuerliche Einordnung deiner konkreten Situation solltest du bei Unsicherheit die Hinweise des Finanzamts, eine aktuelle Steuersoftware oder eine steuerliche Beratung heranziehen.

Weitere Informationen zu verwandten Versicherungen findest du bei der Pflegeversicherung und zur ambulanten Zusatzversicherung.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

Tipp: Tarife ohne Gesundheitsfragen

Schnell abgesichert – auch mit Vorerkrankungen. Erfahre, welche Lösungen wirklich Sinn machen.

Befristete Aktionen

Sichere dir Mega-Rabatte, Sonderdeals und vieles mehr. Jetzt zuschlagen

Kostenlose Finanz-App

Starte jetzt mit der Finanzapp und behalte einen Überblick über deine Verträge.

Steven

Wendewerk Support