Ob du die Beiträge für deine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen kannst, hängt vor allem von ihrer Einordnung als Vorsorgeaufwendung und von deinen bereits berücksichtigten Versicherungsbeiträgen ab. In der Steuererklärung werden die Beiträge grundsätzlich als Sonderausgaben beziehungsweise sonstige Vorsorgeaufwendungen erfasst. Ein Steuervorteil entsteht aber nur, wenn innerhalb der geltenden Höchstgrenzen noch Spielraum besteht.
Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar: Die wichtigsten Punkte
- Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Für Angestellte, Rentner und Beamte nennt der Ausgangstext eine Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr; für Selbstständige und Freiberufler 2.800 Euro.
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung schöpfen den verfügbaren Betrag häufig bereits aus.
- Eine Beitragsbescheinigung des Versicherers und gegebenenfalls Zahlungsnachweise solltest du aufbewahren.
- Selbst getragene Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen sind von den Versicherungsbeiträgen getrennt zu prüfen.
Wie werden die Beiträge steuerlich eingeordnet?
Beiträge zu einer Zahnzusatzversicherung gehören im Ausgangstext zu den Vorsorgeaufwendungen. Zu dieser Gruppe zählen neben Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen unter anderem auch bestimmte Beiträge zur Haftpflicht-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie zur Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge. Genannt werden 1.900 Euro jährlich für Angestellte, Rentner und Beamte sowie 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler. Maßgeblich ist, ob deine anderen berücksichtigungsfähigen Beiträge diesen Betrag bereits erreichen. Ist die Grenze ausgeschöpft, wirken sich die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung steuerlich in der Regel nicht zusätzlich aus.
Die genannten Beträge solltest du immer für das betreffende Steuerjahr prüfen. Auch die steuerliche Behandlung kann von deiner persönlichen Situation abhängen. Das gilt insbesondere, wenn du gesetzlich oder privat krankenversichert bist, Beiträge für Angehörige zahlst oder weitere Vorsorgeaufwendungen geltend machst.
Welche Nachweise brauchst du?
Für die Steuererklärung solltest du eine Beitragsbescheinigung deiner Versicherung aufbewahren. Daraus muss hervorgehen, welche Beiträge du im betreffenden Kalenderjahr gezahlt hast. Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise können zusätzlich hilfreich sein, falls das Finanzamt Rückfragen stellt.
Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Die zuständigen Zeilen können sich von Steuerjahr zu Steuerjahr ändern. Prüfe deshalb die aktuelle Version des Formulars oder die Angaben deiner Steuersoftware, bevor du die Erklärung abgibst.
Warum die Krankenversicherung entscheidend ist
Bei vielen Arbeitnehmern reichen die bereits gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus, um den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen zu erreichen. Dann bleibt für eine zusätzliche Zahnzusatzversicherung kein steuerlich wirksamer Spielraum. Der Abschluss der Versicherung kann sich trotzdem wegen ihres Versicherungsschutzes lohnen; der mögliche Steuervorteil ist davon unabhängig zu betrachten.
Bei privat Krankenversicherten gelten andere Voraussetzungen für die steuerliche Behandlung der Krankenversicherungsbeiträge. Deshalb solltest du nicht automatisch von den Regeln für gesetzlich Versicherte auf deine Situation schließen. Entscheidend ist, welche Beiträge in deiner Steuererklärung bereits berücksichtigt werden und ob der jeweilige Höchstbetrag überschritten wird.
Beiträge für Kinder oder den Ehepartner
Wenn du die Zahnzusatzversicherung für dein Kind oder deinen Ehepartner bezahlst, kann eine Berücksichtigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Entscheidend ist unter anderem, wem die Beiträge steuerlich zugeordnet werden und ob du sie tatsächlich selbst zahlst.
Bei zusammen veranlagten Ehepartnern können die relevanten Beiträge zusammen betrachtet werden. Ob dadurch noch ein zusätzlicher Abzug möglich ist, hängt von den bereits angesetzten Vorsorgeaufwendungen und den geltenden Höchstgrenzen ab. Bewahre auch für mitversicherte Angehörige die Beitragsbescheinigungen auf.
Versicherungsbeiträge und Behandlungskosten nicht verwechseln
Die Beiträge für den Versicherungsschutz werden steuerlich anders behandelt als Kosten für eine konkrete Zahnbehandlung. Bei selbst getragenen Kosten für Zahnersatz, Kieferorthopädie oder andere Behandlungen kann eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die zumutbare Belastung überschritten wird.
Erstattungen der gesetzlichen Krankenkasse, der Zahnzusatzversicherung oder einer anderen Stelle mindern die von dir selbst getragenen Kosten. Deshalb solltest du Rechnungen, Erstattungsabrechnungen und Zahlungsbelege zusammen aufbewahren. Rein kosmetische Leistungen, etwa eine Zahnaufhellung ohne medizinische Notwendigkeit, sind von medizinisch notwendigen Behandlungen abzugrenzen und werden steuerlich nicht automatisch berücksichtigt.
So prüfst du dein mögliches Sparpotenzial
- Beiträge zusammentragen: Sammle die Beitragsbescheinigung deiner Zahnzusatzversicherung sowie Nachweise zu weiteren Vorsorgeaufwendungen.
- Höchstgrenze prüfen: Vergleiche die Summe mit dem für dich und das jeweilige Steuerjahr geltenden Höchstbetrag.
- Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen: Prüfe, ob diese Beiträge den verfügbaren Betrag bereits ausschöpfen.
- Erstattungen berücksichtigen: Ziehe Erstattungen bei der Prüfung selbst getragener Behandlungskosten ab.
- Aktuelles Formular verwenden: Trage die Beiträge in der aktuellen Anlage Vorsorgeaufwand oder in der entsprechenden Eingabemaske deiner Steuersoftware ein.
Steuersoftware kann dich durch die Eingabe führen. Bei einer komplizierten Einkommens- oder Versicherungssituation kann eine steuerliche Beratung klären, ob und in welchem Umfang sich die Beiträge auswirken.
Fazit
Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können in der Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Ob daraus tatsächlich eine Steuerersparnis entsteht, hängt vor allem von deinen übrigen Versicherungsbeiträgen und der geltenden Höchstgrenze ab. Häufig ist diese durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft.
Prüfe deshalb deine Beitragsbescheinigung, bewahre Zahlungs- und Erstattungsnachweise auf und trenne Versicherungsbeiträge von selbst getragenen Behandlungskosten. Die steuerliche Behandlung kann sich je nach Steuerjahr und persönlicher Situation ändern.
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