Au Pair Versicherung: Definition, Umfang und versicherte Leistungen

Au Pair Versicherung: Definition, Umfang und versicherte Leistungen

Eine Au-pair-Versicherung schützt dich während deines Aufenthalts im Ausland vor finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall und Schäden gegenüber Dritten. Je nach Anbieter und Tarif können außerdem Reiserücktritt, Reisegepäck und Notfallhilfe eingeschlossen sein. Für Au-pairs und Gastfamilien ist besonders wichtig, den Versicherungsschutz vor der Einreise zu prüfen und die Anforderungen des Gastlandes zu erfüllen.

Was ist eine Au-pair-Versicherung?

Die Au-pair-Versicherung ist auf den vorübergehenden Aufenthalt eines Au-pairs in einer Gastfamilie zugeschnitten. Anders als eine reine Reiseversicherung berücksichtigt sie auch Risiken aus dem Alltag und der Tätigkeit als Au-pair, etwa Unfälle während der Kinderbetreuung oder Schäden im Haushalt. Typische Bestandteile sind Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Versicherungsnehmer kann die Person sein, die den Vertrag abschließt, häufig die Gastfamilie. Versicherte Person ist das Au-pair. Die Prämie bezeichnet den zu zahlenden Beitrag; die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den der Versicherer für einen versicherten Schaden übernimmt.

Welche Leistungen sind versichert?

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung kann ambulante und stationäre Behandlungen, Operationen, verschreibungspflichtige Medikamente sowie zahnmedizinische Notfallbehandlungen umfassen. Je nach Tarif kommen psychologische Betreuung, Direktabrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern oder die Organisation eines medizinisch notwendigen Rücktransports hinzu. Prüfe vor dem Abschluss, ob Vorerkrankungen, Wartezeiten und die Kostenübernahme für Zahnbehandlungen ausdrücklich geregelt sind.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung leistet je nach Vertrag bei dauerhafter Invalidität oder im Todesfall. Möglich sind außerdem Bergungs- und Rettungskosten, Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall sowie eine Progression bei Vollinvalidität. Im Ausgangsangebot werden beispielsweise eine Todesfallleistung von 5.000 Euro, eine Grundsumme von 50.000 Euro und bei 350 Prozent Progression bis zu 210.000 Euro genannt. Diese Beträge gelten nicht allgemein, sondern müssen im jeweiligen Tarif geprüft werden.

Haftpflichtversicherung

Verursachst du während deines Aufenthalts einen Personen- oder Sachschaden, kann die private Haftpflichtversicherung die berechtigten Ansprüche Dritter übernehmen und unberechtigte Ansprüche abwehren. Je nach Tarif sind auch Mietsachschäden an Wohnräumen oder Gegenständen der Gastfamilie eingeschlossen. Im Ausgangstext werden pauschale Deckungssummen von etwa 1 bis 2,6 Millionen Euro genannt. Einzelne Tarife können zusätzlich Abschiebekosten und eine Nachhaftung für Schäden vorsehen, die während des Aufenthalts entstanden sind.

Reiserücktritt und Reiseabbruch

Eine optionale Reiserücktrittsversicherung kann greifen, wenn du eine Reise aus einem versicherten, unvorhersehbaren Grund nicht antreten kannst. Genannt werden unter anderem Krankheit, Unfall, der Tod naher Angehöriger, Arbeitsplatzverlust, unerwartete Prüfungen und Naturkatastrophen. Je nach Vertrag werden Stornokosten und bei einem vorzeitigen Abbruch zusätzliche Rückreisekosten übernommen. Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse, etwa bei Vorerkrankungen, Kriegen, Unruhen oder Streiks, sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

Reisegepäck

Die Reisegepäckversicherung kann persönliche Gegenstände wie Kleidung, elektronische Geräte und Dokumente gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung absichern. Bei einem Schaden solltest du ihn unverzüglich melden, bei Diebstahl eine polizeiliche Anzeige erstatten und Nachweise wie Fotos, Kaufbelege oder eine Verlustbescheinigung aufbewahren. Die Erstattung ist auf die vereinbarte Summe begrenzt; im Ausgangstext werden je nach Tarif 1.000 bis 3.000 Euro genannt.

Au Pair Versicherung: Umfassender Schutz

Geltungsbereich und Dauer

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich im Gastland und kann je nach Vertrag auch weltweiten Schutz oder Schutz bei Reisen in andere Länder umfassen. Für Urlaubsreisen während des Au-pair-Aufenthalts kann der Schutz bis zu sechs Wochen bestehen. Prüfe deshalb, welche Länder eingeschlossen sind und ob für bestimmte Reiseziele oder Aktivitäten eine Erweiterung erforderlich ist.

Der Schutz beginnt in der Regel mit der Ausreise aus dem Heimatland und der direkten Reise ins Gastland. Für notwendige Transitländer kann Versicherungsschutz während der Durchreise bestehen. Der Beginn setzt jedoch frühestens den im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn, den Eingang des Antrags, den Zahlungseingang des ersten Beitrags und den Ablauf möglicher Wartezeiten voraus.

Der Vertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt, bei der Rückkehr ins Heimatland, bei Nichtzahlung der Beiträge oder mit dem Ende des Aufenthaltszwecks, etwa der Au-pair-Tätigkeit. Bei vorzeitiger Heimreise, Auszug aus der Gastfamilie oder Verweigerung des Visums kann der Vertrag taggenau beendet werden, jedoch nicht rückwirkend.

Tarife und Zusatzleistungen

Im Ausgangstext werden vier Tarifoptionen genannt:

  • BASIC PLUS: Grundabsicherung mit Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
  • PREMIUM: erweitert den Schutz unter anderem um höhere Deckungssummen sowie Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung.
  • PREMIUM PLUS: umfasst zusätzlich umfangreichere Notfallleistungen und höhere Deckungssummen.
  • HAFTPFLICHT/UNFALL: konzentriert sich auf Haftpflicht- und Unfallversicherung, wenn bereits ein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht.

Je nach Anbieter können erweiterter Diebstahlschutz, zusätzliche Unfallleistungen, höhere Haftpflichtdeckung, Tagesprämien oder eine Beitragsrückvergütung angeboten werden. Im Ausgangstext ist eine Rückvergütung von bis zu zwei Monatsbeiträgen genannt, wenn du mindestens zwölf Monate versichert warst und keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Ob eine solche Regelung gilt, ergibt sich ausschließlich aus dem gewählten Tarif.

Notfallhilfe und Abrechnung

Zu den möglichen Notfallservices gehören eine rund um die Uhr erreichbare Notfallhotline, medizinische Beratung, die Organisation eines Rücktransports, Krisenmanagement bei Naturkatastrophen oder politischen Unruhen sowie rechtliche, sprachliche und psychologische Unterstützung. Welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, steht in der Leistungsübersicht und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Im Schadensfall solltest du den Versicherer umgehend kontaktieren und die geforderten Unterlagen einreichen. Dazu zählen je nach Fall die Schadensmeldung, Rechnungen und Quittungen, ärztliche Bescheinigungen, eine polizeiliche Anzeige oder eine Verlustbescheinigung. In den Tarifen BASIC PLUS, PREMIUM und PREMIUM PLUS ist laut Ausgangstext keine Vorleistungspflicht für Gasteltern und Au-pairs vorgesehen; die Abrechnung kann direkt mit Ärzten oder Krankenhäusern erfolgen.

Versicherung für Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Au pair with host family in a cozy living room.

Für ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung kann ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz erforderlich sein. Die Anforderungen unterscheiden sich nach Land. Für ein Schengen-Visum nennt der Ausgangstext mindestens 30.000 Euro für medizinische Behandlungen und Rücktransporte. Für Deutschland und Österreich werden ambulante und stationäre Leistungen sowie ein Rücktransport im Krankheitsfall als relevante Anforderungen genannt.

Halte den Versicherungsschein, die Leistungsübersicht, die Deckungssummen und die Bestätigung über die Gültigkeit für den gesamten Aufenthalt bereit. Prüfe die aktuellen Vorgaben der zuständigen Behörde, bevor du den Antrag einreichst. Eine Versicherung, die einzelne Anforderungen nicht erfüllt, kann für das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung ungeeignet sein.

Worauf du beim Abschluss achten solltest

  • Schließe die Versicherung vor der Einreise und vor Beginn der Au-pair-Tätigkeit ab.
  • Vergleiche nicht nur den Beitrag, sondern auch Deckungssummen, Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und Wartezeiten.
  • Prüfe den Geltungsbereich, die maximale Dauer von Urlaubsreisen und Regelungen für Extremsportarten.
  • Lies die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Leistungsübersicht vollständig.
  • Bewahre Versicherungsschein, Notfallnummer und wichtige Nachweise digital und griffbereit auf.

Besonders häufig eingeschränkt oder ausgeschlossen sind Vorerkrankungen, gefährliche Aktivitäten ohne passende Erweiterung sowie Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Maßgeblich ist immer der konkrete Versicherungsvertrag.

Wer kann versichert werden?

Laut den vorliegenden Angaben können Personen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres versichert werden, die vorübergehend als Au-pair in Deutschland oder Österreich bei einer Gastfamilie leben und mindestens zwei Jahre vor der Einreise keinen ständigen Wohnsitz im jeweiligen Gastland hatten. Die individuellen Voraussetzungen und aktuellen Behördenanforderungen solltest du vor dem Abschluss prüfen.

Eine passende Au-pair-Versicherung verbindet damit medizinischen Schutz, Unfall- und Haftpflichtleistungen und kann je nach Tarif um Reise- und Notfallleistungen ergänzt werden. Entscheidend ist, dass der Vertrag zu deinem Gastland, deiner Aufenthaltsdauer und den Anforderungen für Visum oder Aufenthaltsgenehmigung passt.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

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Steven

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