BGH-Urteil zur Grundfähigkeitsversicherung: Was Vermittler jetzt wissen müssen

Lawyer in a bright office reviewing insurance documents.

BGH-Urteil zur Grundfähigkeitsversicherung: Was Vermittler jetzt wissen müssen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Dezember 2024 sorgt für Diskussionen in der Versicherungsbranche. Es geht um die Einstufung von Grundfähigkeitsversicherungen (GFV) und die daraus resultierenden Kündigungsmöglichkeiten für Versicherer. Das Urteil, das aus einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Axa entstand, könnte weitreichende Folgen für die Beratung und Produktgestaltung haben.

Kernpunkte des BGH-Urteils

  • Grundfähigkeitsversicherungen und Dread-Disease-Policen knüpfen nicht unmittelbar an eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit an.
  • Daher könnten für sie nicht die besonderen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gelten, wie es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Fall ist.
  • Dies könnte bedeuten, dass solche Verträge auch ordentlich gekündigt werden könnten.

Hintergrund des Verfahrens

Der Fall betraf die Kündigung von Unfall-Kombirentenverträgen durch die Axa. Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass diese Verträge BU-Komponenten enthielten und daher nicht ohne besonderen Grund hätten gekündigt werden dürfen. Der BGH entschied jedoch, dass die gekündigten Verträge einer Sachversicherung unterliegen und somit ein ordentliches Kündigungsrecht besteht. Dies gelte laut BGH auch für Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherungen.

Reaktionen der Versicherer und Experten

Die Reaktionen der Versicherer fallen unterschiedlich aus. Einige, wie die Versicherungskammer Bayern und die DEVK, betonen, dass ihre GFV-Produkte als Lebensversicherungen konzipiert seien und daher den strengeren Regeln für Lebensversicherungen unterlägen, was eine ordentliche Kündigung ausschließe. Andere, wie Swiss Life, Allianz und Hannoversche, prüfen die Auswirkungen noch.

Experten wie Matthias Helberg und Guido Lehberg sind sich uneinig über die Tragweite des Urteils. Während Helberg auf die Notwendigkeit von Rechtssicherheit und klaren Erklärungen der Versicherer pocht, hält Lehberg die Aufregung für übertrieben, da das Urteil sich auf eine spezifische Unfallversicherung beziehe und GFV, die als Lebensversicherung konzipiert sind, nicht betreffe.

Was Vermittler jetzt tun sollten

Versicherungsrechtler raten Vermittlern, die Produkte genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtsverbindliche Erklärungen von den Anbietern einzufordern, dass bestehende und neue Verträge wie Lebensversicherungen behandelt werden. Es wird empfohlen, GFV nicht mit BU gleichzusetzen oder als reine Arbeitskraftabsicherung zu bewerben. Bei Unsicherheiten sollten Kunden informiert und gegebenenfalls alternative Absicherungen angeboten werden.

Die klare Einordnung der GFV als Lebens- oder Sachversicherung bleibt entscheidend. Versicherer, die ihre GFV als Lebensversicherung anbieten, sehen sich durch das Urteil nicht direkt betroffen, da hier ein ordentliches Kündigungsrecht nicht vorgesehen ist. Es bleibt jedoch die Notwendigkeit für Transparenz und klare Kommunikation seitens der Versicherer, um Unsicherheiten bei Vermittlern und Kunden auszuräumen.

Quellen

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.

Persönlicher Ansprechpartner

verfügbar
Ronny Knorr

ISO zertifizierter Sachverständiger & Versicherungsmakler

Jetzt Angebot anfordern

Wir freuen uns, dass du unser Angebot anfordern möchtest – fülle einfach das Formular aus, teile uns deine Wünsche und Anforderungen mit, und wir erstellen dir schnellstmöglich ein individuelles, unverbindliches Angebot, das perfekt zu dir passt.

Angebotsformular

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Ronny Knorr
Ronny Knorr

Versicherungsmakler (IHK)
geprüfter Sachverständiger

verschlüsselte Anfragen
DSGVO Konform
Deutsche Server
Expertenservice
Nach oben scrollen