News & Aktuelles

BGH-Urteil zur Grundfähigkeitsversicherung: Was Vermittler jetzt wissen müssen

Lawyer in a bright office reviewing insurance documents.

BGH-Urteil zur Grundfähigkeitsversicherung: Was Vermittler jetzt wissen müssen

2 Min. Lesezeit
Kontrast
Schrift

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Dezember 2024 sorgt für Diskussionen in der Versicherungsbranche. Es geht um die Einstufung von Grundfähigkeitsversicherungen (GFV) und die daraus resultierenden Kündigungsmöglichkeiten für Versicherer. Das Urteil, das aus einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Axa entstand, könnte weitreichende Folgen für die Beratung und Produktgestaltung haben.

Kernpunkte des BGH-Urteils

  • Grundfähigkeitsversicherungen und Dread-Disease-Policen knüpfen nicht unmittelbar an eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit an.
  • Daher könnten für sie nicht die besonderen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gelten, wie es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Fall ist.
  • Dies könnte bedeuten, dass solche Verträge auch ordentlich gekündigt werden könnten.

Hintergrund des Verfahrens

Der Fall betraf die Kündigung von Unfall-Kombirentenverträgen durch die Axa. Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass diese Verträge BU-Komponenten enthielten und daher nicht ohne besonderen Grund hätten gekündigt werden dürfen. Der BGH entschied jedoch, dass die gekündigten Verträge einer Sachversicherung unterliegen und somit ein ordentliches Kündigungsrecht besteht. Dies gelte laut BGH auch für Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherungen.

Reaktionen der Versicherer und Experten

Die Reaktionen der Versicherer fallen unterschiedlich aus. Einige, wie die Versicherungskammer Bayern und die DEVK, betonen, dass ihre GFV-Produkte als Lebensversicherungen konzipiert seien und daher den strengeren Regeln für Lebensversicherungen unterlägen, was eine ordentliche Kündigung ausschließe. Andere, wie Swiss Life, Allianz und Hannoversche, prüfen die Auswirkungen noch.

Experten wie Matthias Helberg und Guido Lehberg sind sich uneinig über die Tragweite des Urteils. Während Helberg auf die Notwendigkeit von Rechtssicherheit und klaren Erklärungen der Versicherer pocht, hält Lehberg die Aufregung für übertrieben, da das Urteil sich auf eine spezifische Unfallversicherung beziehe und GFV, die als Lebensversicherung konzipiert sind, nicht betreffe.

Was Vermittler jetzt tun sollten

Versicherungsrechtler raten Vermittlern, die Produkte genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtsverbindliche Erklärungen von den Anbietern einzufordern, dass bestehende und neue Verträge wie Lebensversicherungen behandelt werden. Es wird empfohlen, GFV nicht mit BU gleichzusetzen oder als reine Arbeitskraftabsicherung zu bewerben. Bei Unsicherheiten sollten Kunden informiert und gegebenenfalls alternative Absicherungen angeboten werden.

Die klare Einordnung der GFV als Lebens- oder Sachversicherung bleibt entscheidend. Versicherer, die ihre GFV als Lebensversicherung anbieten, sehen sich durch das Urteil nicht direkt betroffen, da hier ein ordentliches Kündigungsrecht nicht vorgesehen ist. Es bleibt jedoch die Notwendigkeit für Transparenz und klare Kommunikation seitens der Versicherer, um Unsicherheiten bei Vermittlern und Kunden auszuräumen.

Quellen

Autor & Experte

★★★★★

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

Kassenvergleich

Finde die Krankenkasse, die wirklich zu dir passt.

Vergleiche Beiträge, Bonusprogramme, Zusatzleistungen und exklusive Vorteile – kostenlos, unabhängig und in wenigen Minuten.

Kassenalarm

Bleib uptodate und verpasse keine Änderungen.

Erhalte automatisch eine Nachricht bei Beitragsänderungen, neuen Bonusprogrammen, Satzungsleistungen oder wichtigen Fristen.

Bonusreminder

Verschenke nie wieder bis zu 2.000 € Kassenbonus.

Wir erinnern dich rechtzeitig an alle wichtigen Fristen und Bonusnachweise – kostenlos und automatisch.

Tipp: Tarife ohne Gesundheitsfragen

Schnell abgesichert – auch mit Vorerkrankungen. Erfahre, welche Lösungen wirklich Sinn machen.

Befristete Aktionen

Sichere dir Mega-Rabatte, Sonderdeals und vieles mehr. Jetzt zuschlagen

Kostenlose Finanz-App

Starte jetzt mit der Finanzapp und behalte einen Überblick über deine Verträge.

Wendewerk Support

★★★★★

Schreibe uns!

Bei Fragen kontaktiere unseren kostenlosen Support.

Steven

Wendewerk Support