Wenn ein Kind krank wird, stehen Eltern oft vor der schwierigen Entscheidung zwischen Arbeit und Pflege. Das Kinderkrankengeld bietet hier eine wichtige finanzielle und rechtliche Entlastung, damit Eltern sich um die Genesung ihres Kindes kümmern können, ohne sofort um ihren Arbeitsplatz oder Lohn fürchten zu müssen. Die Regelungen und Ansprüche rund um das Kinderkrankengeld sind jedoch komplex und erfordern genaue Kenntnis.
Wichtige Eckpunkte zum Kinderkrankengeld
- Anspruchsberechtigung: Gesetzlich versicherte Elternteile, deren Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist und ärztliche Betreuung benötigt.
- Anzahl der Tage: Für 2024 und 2025 sind es 15 Tage pro Kind und Elternteil (30 Tage für Alleinerziehende). Es gibt Jahresobergrenzen von 35 bzw. 70 Tagen.
- Höhe der Leistung: In der Regel 90 % des Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt auf einen Tageshöchstbetrag.
- Antragstellung: Erfordert eine ärztliche Bescheinigung und Einreichung bei der Krankenkasse.
- Besonderheiten: Keine Altersgrenze für Kinder mit Behinderung; Homeoffice-Arbeit schließt Anspruch nicht aus.
Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Elternteile Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ihr gesetzlich versichertes Kind krank ist, zu Hause betreut werden muss und niemand anderes im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann. Dies gilt in der Regel bis zum 12. Geburtstag des Kindes. Für Kinder mit Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze.
Auch wenn Eltern theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten, haben sie Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die Betreuung des kranken Kindes dies erfordert. Privatversicherte Eltern erhalten in der Regel kein gesetzliches Kinderkrankengeld; hier kommt es auf die jeweilige private Police an.
Wie viele Kinderkrankentage stehen zur Verfügung?
Für die Jahre 2024 und 2025 sind pro Kind und Elternteil 15 Kinderkrankentage vorgesehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage pro Kind. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Obergrenze auf 35 Tage pro Elternteil bzw. 70 Tage für Alleinerziehende. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis Ende 2026.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld ersetzt in der Regel 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, das während der Freistellung ausgefallen ist. Es gibt jedoch eine gesetzliche Tages-Höchstgrenze (für 2025: 128,63 Euro pro Tag). Wenn in den letzten zwölf Monaten vor dem Ausfall Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geleistet wurden, kann das Kinderkrankengeld bis zu 100 Prozent des entgangenen Nettoentgelts betragen.
So beantragen Sie Kinderkrankengeld
Der Prozess zur Beantragung von Kinderkrankengeld umfasst drei wesentliche Schritte:
- Ärztliche Bestätigung einholen: Sie benötigen die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“, oft Teil der Kinder-AU.
- Bei der Krankenkasse einreichen: Die ausgefüllte Bescheinigung muss bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Viele Kassen bieten hierfür Online-Anträge über ihre Apps oder Servicebereiche an.
- Arbeitgeber informieren: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Freistellung zur Kinderbetreuung. Ein Recht auf unbezahlte Freistellung besteht, solange die Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld erfüllt sind.
Mögliche Fallstricke und deren Vermeidung
- Übertragung von Tagen: Eine automatische Übertragung von Kinderkrankentagen zwischen den Eltern ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Übertragung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Eine vorausschauende Planung und Absprache sind daher ratsam.
- Minijob: Geringfügig Beschäftigte haben zwar Anspruch auf Freistellung, erhalten aber in der Regel kein Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Alternativen sollten mit dem Arbeitgeber geprüft werden.
- § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (bezahlte Freistellung): Manche Arbeits- oder Tarifverträge regeln eine bezahlte Freistellung für kurze Zeit oder schließen sie aus. Ist § 616 BGB ausgeschlossen, greift die Krankenkasse mit Kinderkrankengeld ein. Eine Prüfung des Vertrags und der Betriebsvereinbarung ist hier wichtig.
- Steuerliche Folgen: Aufgrund des Progressionsvorbehalts kann es trotz steuerfreier Leistung zu Steuernachzahlungen kommen. Leistungsnachweise der Krankenkasse sollten aufbewahrt und die Beträge in der Steuererklärung angegeben werden.
Ausblick für 2027
Die aktuell erhöhten Kinderkrankentage sind bis Ende 2026 befristet. Ob diese Regelung darüber hinaus Bestand haben wird, ist noch unklar. Eine Finanzkommission prüft derzeit Einsparpotenziale im Gesundheitswesen, was eine Rückkehr zu den früheren, niedrigeren Ansprüchen für 2027 zur Folge haben könnte.
Quellen
- Was Eltern wissen sollten – ING, ING Deutschland.
- Kinderkrankengeld: Was Eltern darüber wissen sollten, aktiv – Meine Arbeit. Mein Leben. Meine Zukunft..
- 15 Krankentage 2026 aber Ende des Jahres läuft diese Regel ersatzlos aus, Gegen Hartz IV.
- Was berufstätige Eltern wissen müssen – ZWP online – das Nachrichtenportal für die Dentalbranche, ZWP online.
- Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage: Das gilt 2026, Deutsche Handwerks Zeitung.
