Cyberversicherungen: Gerichte verschärfen Anforderungen an Unternehmen

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Jüngste Gerichtsurteile in Deutschland beleuchten die kritische Bedeutung wahrheitsgemäßer Angaben beim Abschluss von Cyberversicherungen. Ein Urteil des Landgerichts Kiel, bestätigt durch das OLG Schleswig, unterstreicht, dass falsche oder unzureichende Informationen zur Verweigerung von Versicherungsleistungen führen können. Dies hat weitreichende Implikationen für Unternehmen und Versicherer gleichermaßen.

Cyberversicherungen: Wenn falsche Angaben zum Verhängnis werden

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Kiel (Az: 5 O 128/21 vom 23. Mai 2024), das vom Oberlandesgericht Schleswig (Az.: 16 U 63/24 vom 9. Januar 2025) bestätigt wurde, hat weitreichende Konsequenzen für Versicherungsnehmer von Cyberversicherungen. Im Mittelpunkt stand der Fall eines norddeutschen Holzgroßhandels, der nach einem Cyberangriff Leistungen aus seiner Cyberversicherung forderte. Der Versicherer verweigerte die Zahlung, da der Versicherungsnehmer im Antrag falsche Angaben zu seiner IT-Sicherheit gemacht hatte.

  • Falsche Angaben: Der Versicherungsnehmer hatte Fragen zur Aktualität von Sicherheitssoftware und der Durchführung von Updates mit „Ja“ beantwortet, obwohl dies nicht der Realität entsprach. Insbesondere wurden veraltete Windows-Server (2008 und 2003) ohne aktuelle Sicherheitsupdates und Virenschutz betrieben.
  • Arglistige Täuschung: Das Gericht wertete die falschen Angaben als arglistige Täuschung. Der für die IT zuständige Mitarbeiter hatte die Fragen "ins Blaue hinein" beantwortet, ohne die IT-Systeme ausreichend zu prüfen.
  • Definition von "Arbeitsrechnern": Das Gericht stellte klar, dass unter "Arbeitsrechnern" im Kontext eines vernetzten Unternehmens alle Computersysteme zu verstehen sind, die Funktionen im Betrieb übernehmen, einschließlich Server. Dies grenzt sich von einem früheren Urteil des Landgerichts Tübingen ab, das Server nicht als Arbeitsrechner ansah.

Die Bedeutung des Urteils für Unternehmen

Das Urteil des OLG Schleswig, das voraussichtlich zur Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen wird, setzt einen wichtigen Präzedenzfall. Es verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen bei der Beantwortung von Risikofragen im Versicherungsantrag.

  • Wahrheitsgemäße Angaben sind essenziell: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Angaben im Versicherungsantrag vollständig und korrekt sind. Unzureichende Kenntnisse oder "Antworten auf gut Glück" können als bewusst unrichtige Angaben gewertet werden.
  • Einbindung von Experten: Insbesondere bei komplexen technischen Fragen ist die Einbindung von IT-Experten ratsam, um eine adäquate und wahrheitsgemäße Beantwortung zu gewährleisten.
  • Konsequenzen bei Falschangaben: Falsche Angaben können nicht nur den Vertragsabschluss gefährden, sondern im Schadensfall auch zur vollständigen Verweigerung von Versicherungsleistungen führen.

Herausforderungen und neue Ansätze im Cyberversicherungsmarkt

Die steigende Bedrohung durch Cyberangriffe führt dazu, dass viele Unternehmen aufgrund ihrer angreifbaren IT als kaum versicherbar gelten. Laut GDV-Präsident Norbert Rollinger sind zwei Drittel der deutschen Unternehmen in diesem Zustand. Dennoch gibt es neue Akteure und Ansätze im Markt, die die Versicherbarkeit verbessern sollen:

  • Alternative Risikobewertung: Statt fehleranfälliger Fragebögen setzen neue Assekuradeure auf Oberflächenscans oder stärken die IT-Sicherheit durch Präventionsangebote und Penetrationstests.
  • Managed Detection and Response (MDR): Einige Versicherer bieten den Kauf von MDR-Lösungen an, die als "digitaler Wachschutz" für IT-Systeme fungieren. Unternehmen, die solche Lösungen nutzen, können oft von verkürzten Risikoprüfungen, weniger Auflagen und Prämiennachlässen profitieren.
  • Integrierte Sicherheitslösungen: Unternehmen wie Eye Security und Stoïk bieten Cyberversicherungen gebündelt mit Sicherheitssoftware an, um das Risikoprofil ihrer Kunden aktiv zu verbessern und die Versicherbarkeit zu erhöhen. Diese Ansätze gewinnen zunehmend an Relevanz und machen Cyberversicherungen für Kunden greifbarer.

Quellen

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