Ein spektakulärer Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen hat die Sicherheit von Bankschließfächern in den Fokus gerückt. Unbekannte Täter drangen mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum ein und brachen zahlreiche Schließfächer auf. Erste Schätzungen gehen von einer Beute in Millionenhöhe aus, was bei Kunden zu großer Verunsicherung führt und die Frage aufwirft, wie sicher ihre Wertgegenstände in Banken tatsächlich sind.
Die Tat und ihre Folgen
Der Einbruch ereignete sich im Stadtteil Buer. Die Täter nutzten offenbar einen Spezialbohrer, um sich Zugang zum Tresorraum zu verschaffen, nachdem sie sich zunächst durch mehrere Türtendurchgearbeitet hatten. Fast alle der rund 3.250 Kunden-Schließfächer wurden aufgebrochen. Die genaue Höhe der Beute ist noch unklar, wird aber auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, was diesen Vorfall zu einem der größten Banküberfälle der deutschen Kriminalgeschichte machen könnte. Mehr als 2.500 Personen sind von dem Einbruch betroffen. Vor der Filiale kam es zu aufgebrachten Szenen, als Kunden Informationen von der Bank forderten.
Wie sicher sind Bankschließfächer?
- Die Banken haften nicht automatisch für den gesamten Inhalt eines Schließfachs.
- Die im Mietvertrag vereinbarten Deckungssummen sind oft gering und im Kleingedruckten versteckt.
- Kunden sollten sich über die Haftungsgrenzen ihrer Bank informieren.
Versicherung von Bankschließfächern
Viele Kunden gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Bank für alle Verluste haftet. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die tatsächlichen Deckungssummen, die durch den Mietpreis abgedeckt sind, sind oft begrenzt und im Mietvertrag detailliert aufgeführt. Fachanwalt für Bankenrecht, Guido Lenné, betont, dass eine zusätzliche Versicherung dringend empfohlen wird.
Möglichkeiten der Zusatzversicherung:
- Bankeigene Zusatzversicherungen: Diese sind kostenpflichtig und orientieren sich am Wert der eingelagerten Wertsachen. Sie decken in der Regel Schäden durch Einbruch, Feuer oder Wasser ab.
- Policen von Versicherungsgesellschaften: Unabhängige Versicherer bieten oft eigene Schließfach-Policen an, die möglicherweise bessere Konditionen bieten.
- Hausratversicherung: Eine kostengünstigere Option kann ein Zusatztarif zur eigenen Hausratversicherung sein. Hierbei sind jedoch die Versicherungssummen oft gedeckelt, und Bargeld ist meist nicht mitversicherbar.
Aufklärungspflicht der Banken und Nachweispflicht des Kunden
Banken sind nicht verpflichtet, Kunden proaktiv auf mögliche Versicherungslücken hinzuweisen, es sei denn, der Kunde teilt explizit mit, dass er sehr wertvolle Gegenstände deponiert. In einem solchen Fall könnte ein Beratungsfehler vorliegen, wenn die Bank nicht auf die unzureichende Versicherung hinweist. Kunden wird geraten, den Mietvertrag genau zu prüfen und bei Unklarheiten das Gespräch mit der Bank zu suchen.
Im Schadensfall liegt die Beweislast beim Kunden. Es wird empfohlen, eine ständig aktualisierte Bestandsliste zu führen, Wertgegenstände zu fotografieren und Kaufbelege sowie Expertisen außerhalb des Schließfachs aufzubewahren. Bei Bargeld sollten Betrag, Stückelung und Zeitpunkt der Einlagerung dokumentiert werden. Zeugen können ebenfalls hilfreich sein.
Der Einbruch im Detail
Der Einbruch wurde am frühen Montagmorgen nach einem Alarm der Brandmeldeanlage entdeckt. Die Täter hatten sich durch mehrere Türen in einen Archivraum vorgearbeitet und von dort aus mit einem Spezialbohrer ein Loch in die Wand zum Tresorraum gebohrt. Zeugen hatten in der Nacht zuvor verdächtige Personen mit großen Taschen in einem angrenzenden Parkhaus beobachtet. Überwachungskameras erfassten zudem einen schwarzen Wagen mit gefälschtem Kennzeichen, in dem maskierte Personen saßen. Ein Brandmeldealarm am Samstagmorgen, bei dem die Polizei und Feuerwehr vor Ort waren, konnte den Einbruch offenbar nicht verhindern, da zunächst kein Schaden festgestellt wurde.

