Was ist eine Reiseausfallversicherung?
Eine Reiseausfallversicherung schützt dich vor finanziellen Verlusten, wenn du eine gebuchte Reise aus einem versicherten, unerwarteten Grund nicht antreten kannst. Je nach Tarif umfasst der Schutz auch den vorzeitigen Abbruch einer bereits begonnenen Reise. Erstattet werden können beispielsweise vertraglich anfallende Stornokosten oder nicht genutzte Reiseleistungen. Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, steht in den Versicherungsbedingungen.
Abgrenzung zur Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung
Die Begriffe werden teilweise unterschiedlich verwendet. Eine Reiserücktrittsversicherung bezieht sich grundsätzlich auf den Zeitraum vor Reisebeginn. Eine Reiseabbruchversicherung greift bei einem versicherten Ereignis während der Reise. Manche Tarife verbinden beide Bausteine unter einer umfassenderen Reiseausfallversicherung.
Eine Reisekrankenversicherung ist davon zu unterscheiden: Sie deckt medizinische Behandlungskosten im Ausland, sofern die Vertragsbedingungen das vorsehen. Eine Reiseausfallversicherung übernimmt solche Kosten nicht automatisch. Auch Gepäck- und Haftpflichtschäden benötigen in der Regel eigene Versicherungsbausteine.
Welche Ereignisse können versichert sein?
Typische versicherte Gründe sind:
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eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein Unfall,
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der Tod einer nahestehenden Person,
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unvorhergesehene erhebliche Schäden am eigenen Eigentum, etwa durch Feuer oder Einbruch,
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ein unerwarteter und unfreiwilliger Arbeitsplatzverlust, sofern der Tarif dies einschließt,
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bestimmte Schwangerschaftskomplikationen oder eine ärztlich bestätigte Reiseunfähigkeit.
Bei chronischen oder psychischen Erkrankungen kommt es besonders auf die Vertragsbedingungen und den konkreten Krankheitsverlauf an. Eine bestehende Erkrankung ist nicht automatisch versichert. Entscheidend kann sein, ob eine Verschlechterung bei Buchung oder Versicherungsabschluss vorhersehbar war und ob eine ärztliche Reiseunfähigkeit vorliegt.
Versicherte Leistungen
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Bei Nichtantritt der Reise
Kannst du aus einem versicherten Grund nicht reisen, ersetzt der Versicherer je nach Tarif die erstattungsfähigen Stornokosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu können bereits bezahlte Flüge, Unterkünfte, Mietwagen oder gebuchte Aktivitäten gehören. Nicht jeder Reisepreis ist automatisch vollständig versichert; prüfe deshalb, ob die Versicherungssumme den gesamten Reisepreis abdeckt.
Bei Reiseabbruch
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Wenn du die Reise wegen Krankheit, Unfall, eines Todesfalls oder eines erheblichen Schadens zu Hause vorzeitig beenden musst, kann der Tarif folgende Kosten vorsehen:
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zusätzliche Kosten für die Rückreise oder eine notwendige Umbuchung,
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anteilige Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen,
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gegebenenfalls Kosten für eine Zwischenübernachtung oder die Fortsetzung einer unterbrochenen Rundreise.
Der Reiseabbruch ist häufig ein eigener Baustein. Prüfe daher ausdrücklich, ob er in deinem Vertrag enthalten ist.
Bei verspätetem Reiseantritt
Einige Tarife leisten auch bei einem verspäteten Reiseantritt, etwa wenn du einen Anschluss verpasst. Möglich sind dann die Übernahme notwendiger Umbuchungs- oder Übernachtungskosten. Flugverspätungen, Streiks und andere Ursachen sind jedoch nicht automatisch versichert. Maßgeblich sind die vereinbarten Auslöser, Fristen und Höchstbeträge.
Schutz für Mitreisende
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Familienmitglieder und andere Mitreisende können einbezogen sein, wenn sie im Tarif als versicherte Personen oder Risikopersonen genannt werden. Für Familien, Paare und Gruppen gelten teilweise eigene Regelungen. Prüfe insbesondere, ob bei einem versicherten Ereignis einer Person auch die Stornokosten der übrigen Mitreisenden oder deren Rückreise übernommen werden.
Grenzen und Ausschlüsse
Eine Reiseausfallversicherung zahlt nur, wenn der Grund im Vertrag als versichert gilt. Häufige Einschränkungen betreffen:
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bei Abschluss bekannte oder nicht ausreichend berücksichtigte Vorerkrankungen,
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selbst verschuldete Ereignisse sowie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,
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Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
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Extremsportarten, wenn sie nicht ausdrücklich eingeschlossen sind,
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Reisewarnungen, politische Unruhen sowie Pandemien oder allgemeine Reisebeschränkungen.
Eine allgemeine Angst vor einer Pandemie oder eine bloße Änderung der Reisepläne reicht normalerweise nicht als Versicherungsgrund. Auch Lockdowns oder behördliche Beherbergungsverbote sind häufig nicht Bestandteil des Schutzes. Ob eine persönliche Erkrankung, Quarantäne oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport versichert ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Abschluss, Laufzeit und Kosten
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Schließe die Versicherung möglichst unmittelbar nach der Reisebuchung ab. Viele Anbieter setzen dafür Fristen, beispielsweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Buchung. Bei kurzfristig gebuchten Reisen können andere Regeln gelten. Tritt der Rücktrittsgrund bereits vor Vertragsabschluss ein, besteht dafür in der Regel kein nachträglicher Schutz.
Eine Einzelreiseversicherung gilt für eine bestimmte Reise. Eine Jahrespolice kann mehrere Reisen innerhalb eines Jahres abdecken, oft mit zusätzlichen Vorgaben zur maximalen Reisedauer. Die Prämie hängt unter anderem vom Reisepreis, der Zahl und dem Alter der versicherten Personen, der Deckungssumme, dem Leistungsumfang und der Selbstbeteiligung ab.
Mit Selbstbeteiligung ist dein eigener Kostenanteil im Versicherungsfall gemeint. Tarife mit Selbstbeteiligung können günstiger sein, führen aber zu einer geringeren Erstattung. Vergleiche deshalb nicht nur den Preis, sondern auch Stornokosten, Ausschlüsse, Personenkreis, Geltungsbereich und die Frage, ob Reiseabbruch und verspäteter Reiseantritt eingeschlossen sind.
Was du im Versicherungsfall tun solltest
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Melde den Versicherungsfall so schnell wie möglich dem Versicherer.
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Storniere die Reise unverzüglich, sobald ein versicherter Grund feststeht, damit die Kosten nicht unnötig steigen.
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Sammle die Buchungsbestätigung, den Versicherungsschein, die Stornierungsrechnung und Zahlungsnachweise.
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Reiche je nach Grund geeignete Nachweise ein, etwa ein ärztliches Attest, einen Krankenhausbericht, eine Sterbeurkunde, ein Kündigungsschreiben oder einen Polizeibericht.
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Bewahre alle Belege für zusätzliche Ausgaben auf und halte die Fristen des Versicherers ein.
Ein ärztliches Attest sollte die Erkrankung und die daraus folgende Reiseunfähigkeit nachvollziehbar dokumentieren. Eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht zwingend. Welche Unterlagen verlangt werden, ergibt sich aus den AVB und den Angaben des Versicherers.
Rechtlicher Rahmen
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bilden den rechtlichen Rahmen. Die AVB legen insbesondere versicherte Ereignisse, Ausschlüsse, Obliegenheiten, Fristen und Höchstbeträge fest. Prüfe die Unterlagen vor dem Abschluss sorgfältig. Für Versicherungsverträge kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen; Fristbeginn und Voraussetzungen solltest du den Vertragsunterlagen entnehmen. Bei Streitigkeiten kommen neben dem Versicherer unter anderem der Versicherungsombudsmann, die BaFin oder eine Verbraucherzentrale als Anlaufstellen infrage.
Darauf kommt es beim Vergleich an
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Deckt die Versicherung den vollständigen Reisepreis ab?
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Sind Reiseabbruch und verspäteter Reiseantritt eingeschlossen?
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Welche Angehörigen, Mitreisenden und Risikopersonen gelten als versichert?
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Welche Regeln gelten für Vorerkrankungen, Schwangerschaft, Pandemien und Arbeitsplatzverlust?
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Wie hoch sind Selbstbeteiligung, Deckungssumme und mögliche Einzelhöchstbeträge?
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Welche Melde- und Nachweispflichten musst du einhalten?
Die passende Reiseausfallversicherung richtet sich damit nicht allein nach dem günstigsten Beitrag. Entscheidend ist, ob der Tarif die Risiken deiner konkreten Reise abdeckt und die Bedingungen für dich nachvollziehbar sind.
