Seit Oktober 2020 profitieren gesetzlich Krankenversicherte von höheren Zuschüssen für Zahnersatz. Die Krankenkassen übernehmen nun 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung, eine Erhöhung von 50 Prozent. Dies bedeutet eine spürbare finanzielle Entlastung für viele Patienten, die auf Kronen, Brücken oder Prothesen angewiesen sind.
Wichtige Neuerungen im Überblick
- Der Festzuschuss für Zahnersatz wurde von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht.
- Bonusheft-Inhaber profitieren von zusätzlichen prozentualen Erhöhungen.
- Auch in begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auf 75 Prozent angehoben werden.
- Die Festzuschüsse werden ab 2026 weiter angepasst.
Was ist die Regelversorgung?
Die Regelversorgung bezeichnet die Basisversorgung, die von allen gesetzlichen Krankenkassen vereinbart wurde und alle notwendigen Leistungen abdeckt – von der Lücke eines einzelnen Zahns bis hin zur Vollprothese. Zusätzliche Wünsche, wie beispielsweise Keramikverblendungen bei Kronen oder Brücken oder die Verwendung von Edelmetallen, müssen weiterhin privat bezahlt werden.
Bonusheft zahlt sich aus
Wer sein Bonusheft regelmäßig pflegt und jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen nachweist, erhält höhere Zuschüsse. Bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft steigt der Zuschuss von 60 auf 70 Prozent. Bei einer Führung über zehn Jahre erhöht sich der Zuschuss von 65 auf 75 Prozent. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse den Zuschuss auf 75 Prozent erhöhen, selbst wenn eine Kontrolluntersuchung in den letzten zehn Jahren einmal versäumt wurde.
Zukünftige Anpassungen und Kostenbeispiele
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Festzuschüsse um weitere 4,34 Prozent gegenüber dem Vorjahr angehoben. Ein Beispiel: Für eine Brücke im Seitenzahnbereich, deren Regelversorgungskosten bei rund 922 Euro liegen, steigt der Zuschuss seit 2021 von 450 auf 553 Euro. Mit einem über zehn Jahre geführten Bonusheft kann der Zuschuss bis zu 691 Euro betragen. Geringverdiener haben die Möglichkeit, auf Antrag die Regelversorgung ohne Eigenanteil zu erhalten. Bei höherwertigen Versorgungen wie Keramikbrücken oder Implantaten erhöht sich der Eigenanteil erheblich, da der Zuschuss gleich bleibt, die Gesamtkosten jedoch auf etwa 1.500 bis 3.500 Euro steigen können.
Wichtigkeit des Heil- und Kostenplans
Ein Heil- und Kostenplan ist für sechs Monate gültig. Sollte sich die Behandlung verzögern, muss der Plan innerhalb dieser Frist zur Verlängerung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Patienten sollten sich vor Behandlungsbeginn ausführlich über die Leistungen der Regelversorgung informieren und sich stets einen Kostenvoranschlag geben lassen. Bei größeren Eingriffen ist es ratsam, eine zweite Meinung einzuholen.
Quellen
- Mehr Zuschuss beim Zahnersatz | Verbraucherzentrale.de, Verbraucherzentrale.de.
