GKV 2026: Was sich für Versicherte ändert

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GKV 2026: Was sich für Versicherte ändert

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Unter der Bezeichnung „GKV 2026“ werden im Ausgangstext Reformpläne zusammengefasst, deren zentrale Maßnahmen erst ab 2027 oder 2028 greifen sollen. Für dich geht es vor allem um höhere Eigenanteile, Veränderungen bei Beitragsgrenzen und der Familienversicherung sowie um die Prüfung bestimmter Leistungen. Die folgenden Angaben geben den Stand der beschriebenen Pläne wieder. Ob und wann sie tatsächlich gelten, hängt von der endgültigen gesetzlichen Regelung ab.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Viele Maßnahmen sollen ab 1. Januar 2027 starten, der Zuschlag für bisher beitragsfrei mitversicherte Partner erst 2028.
  • Die Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und häusliche Krankenpflege sollen steigen.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll einmalig um 300 Euro pro Monat angehoben werden. Das belastet vor allem Versicherte mit höherem Einkommen.
  • Für viele mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens vorgesehen. Kinder sollen beitragsfrei bleiben.
  • Leistungen wie Homöopathie, Anthroposophie und Cannabisblüten auf Kassenrezept sollen überprüft oder eingeschränkt werden.
  • Für Arbeitgeber sollen Minijobs durch höhere pauschale Krankenversicherungsbeiträge teurer werden.
  • Die elektronische Patientenakte soll ohne gesonderte Vergütung für ihre Befüllung auskommen.

Höhere Zuzahlungen und Eigenanteile

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sollst du nach den beschriebenen Plänen weiterhin 10 Prozent des Preises zahlen, künftig jedoch mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Im Ausgangstext wird als bisherige Spanne ein Betrag von 5 bis 10 Euro genannt. Wenn du regelmäßig Medikamente benötigst, kann sich die Belastung dadurch erhöhen.

Für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie für häusliche Krankenpflege ist zusätzlich zu 10 Prozent der Kosten eine feste Zuzahlung von 15 Euro je Verordnung vorgesehen. Das kann für dich besonders dann relevant werden, wenn du wegen einer chronischen Erkrankung regelmäßig Verordnungen erhältst. Die jährliche Zuzahlungsgrenze soll bestehen bleiben. Prüfe trotzdem deine Belege und informiere dich bei deiner Krankenkasse, sobald du dich dieser Grenze näherst.

Auch beim Zahnersatz sollen die Kassen Zuschüsse nach den Plänen um 10 Prozent kürzen. Dein Eigenanteil könnte dadurch steigen. Die Härtefallregelungen sollen jedoch fortbestehen. Wenn du die Kosten nachweisen kannst nicht tragen zu können, soll weiterhin ein voller Zuschuss möglich sein. Die Zuzahlungen sollen nach einer einmaligen Anpassung regelmäßig an die Grundlohnrate gekoppelt werden.

Beiträge: Beitragsbemessungsgrenze und Bundeszuschuss

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Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Im Ausgangstext wird ein bisheriger Wert von 5.812,50 Euro im Monat genannt. Geplant ist eine einmalige Erhöhung um 300 Euro monatlich. Verdienst du oberhalb der bisherigen Grenze, wird damit ein größerer Teil deines Einkommens beitragspflichtig. Dein Beitragssatz ändert sich dadurch nicht automatisch, die Berechnungsgrundlage aber schon.

Parallel soll die Versicherungspflichtgrenze steigen. Wer unter der neuen Grenze liegt, bleibt länger in der gesetzlichen Versicherungspflicht. Erst bei einem höheren Einkommen wäre dann eine freiwillige Versicherung in der GKV oder ein Wechsel in die PKV möglich.

Die Reformpläne sollen außerdem den Bundeszuschuss zur GKV ab 2027 jährlich um 2 Milliarden Euro reduzieren. Zweckgebundene Mittel für bestimmte Gruppen oder Projekte können daneben bestehen bleiben. Weniger allgemeine Steuermittel erhöhen jedoch den Druck auf Krankenkassen, Versicherte und Leistungserbringer.

Familienversicherung: Partnerzuschlag ab 2028

Für Kinder soll die beitragsfreie Familienversicherung erhalten bleiben. Für viele Ehe- und Lebenspartner, die bisher ohne eigenen Beitrag mitversichert sind, ist dagegen ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des versicherten Mitglieds vorgesehen. Bei 3.000 Euro Einkommen wären das nach der im Ausgangstext verwendeten Berechnung 75 Euro im Monat, bei 4.000 Euro 100 Euro und bei 5.000 Euro 125 Euro.

Ausgenommen werden sollen unter anderem Eltern, die Kinder unter sieben Jahren betreuen, Eltern von Kindern mit Behinderung, die sich nicht selbst versorgen können, pflegende Angehörige, Partner nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Partner mit voller Erwerbsminderung. Die Regierung rechnet laut Ausgangstext mit Einsparungen von rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Wenn dein Partner bisher beitragsfrei mitversichert ist, solltest du die mögliche Mehrbelastung frühzeitig in eure Haushaltsplanung aufnehmen. Maßgeblich sind die endgültigen Voraussetzungen und Ausnahmen.

Leistungen, Arzneimittel und Vorsorge

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sollen aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden. Bei Cannabisblüten auf Kassenrezept ist ebenfalls eine Einschränkung vorgesehen. Extrakte, Fertigarzneimittel sowie Präparate mit Dronabinol oder Nabilon sollen nach den beschriebenen Plänen weiterhin möglich bleiben.

Das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren, das bisher alle zwei Jahre angeboten wird, soll überprüft werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll bis Ende 2027 bewerten, ob ein stärker risikobasiertes Verfahren sinnvoll ist. Bis zu einer endgültigen Entscheidung solltest du dich an die jeweils geltenden Informationen deiner Krankenkasse und deiner Arztpraxis halten.

Bei bestimmten planbaren Operationen soll eine ärztliche Zweitmeinung Voraussetzung für die Kostenübernahme werden. Außerdem sollen einige Sondervergütungen für Ärzte entfallen, etwa für bestimmte Vermittlungsfälle oder Leistungen in offenen Sprechstunden. Die Begründung der Pläne lautet, Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen stärker zu berücksichtigen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.

ePA, Teil-Arbeitsunfähigkeit und Minijobs

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Die gesonderte Vergütung für das Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) soll entfallen. Die Tätigkeit wäre dann Teil der allgemeinen ärztlichen Vergütung. Für dich kann eine gut gepflegte ePA hilfreich sein, wenn behandelnde Ärztinnen und Ärzte mit deiner Zustimmung wichtige Informationen schneller abrufen können. Die Krankenkassen bleiben für den Zugang und die technischen Rahmenbedingungen zuständig.

Mit der Teil-Arbeitsunfähigkeit ist ein Modell vorgesehen, das zwischen voller Arbeitsfähigkeit und vollständiger Krankschreibung liegt. Als mögliche Stufen werden 25, 50 und 75 Prozent genannt. Voraussetzung soll sein, dass du und dein Arbeitgeber zustimmen. Der G-BA soll die Kriterien festlegen. Auch die Auswirkungen auf das Krankengeld sind laut Ausgangstext noch nicht abschließend geregelt.

Für Minijobs soll der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung vom bisherigen Modell auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden. Für dich als Minijobber ändert sich der eigene Beitrag dadurch in der Regel nicht unmittelbar. Arbeitgeber müssten jedoch höhere Lohnnebenkosten tragen.

Warum wird die GKV finanziell umgebaut?

Als Begründung nennt der Ausgangstext steigende Gesundheitsausgaben und eine wachsende Finanzierungslücke. Die Ausgaben seien demnach von rund 249 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf etwa 312 Milliarden Euro gestiegen. Für 2027 wird eine Lücke von rund 15,3 Milliarden Euro genannt; ohne Gegenmaßnahmen könnte sie bis 2030 auf mehr als 40 Milliarden Euro wachsen. Das Reformpaket soll die GKV 2027 um rund 16,3 Milliarden Euro entlasten. Diese Werte sind Prognosen aus dem Ausgangstext, keine von uns überprüften Ist-Zahlen.

Zur Kostendämpfung sollen Vergütungssteigerungen bei Ärzten, Kliniken und anderen Leistungserbringern stärker an der Einnahmeentwicklung beziehungsweise an der Grundlohnrate ausgerichtet werden. Bei Krankenhäusern sollen Tarifsteigerungen oberhalb der festgelegten Obergrenze nur zur Hälfte berücksichtigt werden. Arzneimittelhersteller sollen durch einen zusätzlichen dynamischen Abschlag stärker an den Kosten beteiligt werden. Auch Verwaltungsausgaben, Werbung sowie Vorstands- und Führungskräftegehälter der Krankenkassen sollen begrenzt werden.

Was bedeutet das für die PKV?

Für Gutverdiener kann die Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze ein Anlass sein, GKV und PKV zu vergleichen. In der GKV hängt der Beitrag wesentlich vom Einkommen ab. In der PKV richten sich Beitrag und Leistungsumfang unter anderem nach Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und Tarif. Ein Tarif kann für eine bestimmte Lebenssituation zunächst günstiger sein, muss aber langfristig zu dir passen.

Familie, schwankendes Einkommen und die Planung für das Alter sind wichtige Faktoren. Ein Wechsel in die PKV sollte deshalb nicht allein wegen einer möglichen kurzfristigen Beitragsersparnis erfolgen. Lass dir die Kosten und Leistungen individuell gegenüberstellen und prüfe die endgültigen GKV-Regeln, bevor du eine Entscheidung triffst.

Was du jetzt prüfen solltest

  • Ob du von der höheren Beitragsbemessungsgrenze betroffen wärst.
  • Welche Zuzahlungen bei deinen regelmäßigen Medikamenten oder Verordnungen anfallen könnten.
  • Ob dein Partner ab 2028 voraussichtlich unter den Zuschlag fällt oder eine Ausnahme erfüllt.
  • Welche Leistungen deine Krankenkasse bis zu einer endgültigen Reformentscheidung tatsächlich übernimmt.
  • Ob ein Vergleich von GKV und PKV zu deiner persönlichen und familiären Situation passt.

Entscheidend ist der endgültige Gesetzesstand. Prüfe daher die Informationen deiner Krankenkasse und die offiziellen Regelungen, bevor du deine Versicherung wechselst oder mit höheren Kosten rechnest.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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