Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine Neuregelung in Kraft, die das Krankengeld für arbeitende Teilrentner betrifft. Bisher beliebte Gestaltungsmodelle, bei denen Rentner durch eine minimale Teilrente ihren Krankengeldanspruch sicherten, verlieren ihre Wirkung. Wendewerk zeigt Ihnen, warum diese Änderung für Ihre finanzielle Absicherung entscheidend ist und wie Sie reagieren können.
Wichtige Änderungen auf einen Blick
- Krankengeldanspruch entfällt ab 2027 bei Teilrenten, die mehr als zwei Drittel der Vollrente betragen.
- Das bisher verbreitete 99,99-Prozent-Modell verliert seinen Vorteil für den Erhalt des Krankengeldschutzes.
- Eine Teilrente bis maximal zwei Dritteln der Vollrente kann den Anspruch unter weiteren Voraussetzungen weiterhin sichern.
- Versicherte sollten ihre individuelle Situation rechtzeitig prüfen, um Einkommenslücken bei längerer Krankheit zu vermeiden.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten. Ein zentraler Punkt ist die Anpassung des Paragrafen 50 SGB V. Bisher konnten Versicherte durch den Bezug einer Teilrente von 99,99 Prozent rechtlich als Teilrentner gelten und so den Krankengeldanspruch aus ihrem Arbeitsverhältnis aufrechterhalten. Die Bundesregierung stuft dies als systemwidrigen Mitnahmeeffekt ein und zieht nun eine klare Grenze bei zwei Dritteln der Vollrente.
Auswirkungen auf Ihre Absicherung
Ab 2027 führt eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente automatisch zum Ausschluss vom Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit über die sechswöchige Entgeltfortzahlung hinausgeht. Dies betrifft nicht nur das 99,99-Prozent-Modell, sondern auch Rentenanteile von beispielsweise 70 oder 80 Prozent. Wer weiterhin auf Krankengeld angewiesen ist, muss die Wahl seiner Teilrente kritisch hinterfragen. Bei Wendewerk empfehlen wir, nicht nur auf den Rentenbetrag zu schauen, sondern den gesamten Versicherungsstatus zu analysieren.
So reagieren Sie jetzt richtig
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie Ihre Planung für 2027 frühzeitig angehen. Prüfen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse, welche Auswirkungen eine Reduzierung der Teilrente auf maximal zwei Drittel der Vollrente auf Ihre Finanzen hätte. Der Verzicht auf einen Teil der Rente muss gegen das Risiko eines längeren krankheitsbedingten Einkommensausfalls abgewogen werden. Nutzen Sie unsere Tools bei Wendewerk, um einen neutralen Überblick über Ihre Absicherung zu erhalten und sicherzustellen, dass Sie keine Leistungen verschenken. Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Krankenkasse ist dabei unerlässlich, um Klarheit über Ihren individuellen Schutzstatus zu gewinnen.
Quellen
- Krankengeld wird bei Teilrente ab 2027 gestrichen, Gegen Hartz IV.
- Das Ende der 99,99-Prozent-Teilrente für arbeitende Rentner rentenbescheid24.de, rentenbescheid24.de.
- Anspruchsberechtigte verlieren jetzt ab 2027 Krankengeld-Wochen, Gegen Hartz IV.
- Ab 2027 soll Krankengeld für diese Betroffenen ganz wegfallen, Gegen Hartz IV.
- Krankengeld fällt bei Teilrente ab 2027 weg, Gegen Hartz IV.

