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Das Ende der 99,99-Prozent-Regel: Was arbeitende Rentner ab 2027 wissen müssen

Arbeitender Rentner im sonnigen Büro am Schreibtisch.

Das Ende der 99,99-Prozent-Regel: Was arbeitende Rentner ab 2027 wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine Neuregelung in Kraft, die das Krankengeld für arbeitende Teilrentner betrifft. Bisher beliebte Gestaltungsmodelle, bei denen Rentner durch eine minimale Teilrente ihren Krankengeldanspruch sicherten, verlieren ihre Wirkung. Wendewerk zeigt Ihnen, warum diese Änderung für Ihre finanzielle Absicherung entscheidend ist und wie Sie reagieren können.

Wichtige Änderungen auf einen Blick

  • Krankengeldanspruch entfällt ab 2027 bei Teilrenten, die mehr als zwei Drittel der Vollrente betragen.
  • Das bisher verbreitete 99,99-Prozent-Modell verliert seinen Vorteil für den Erhalt des Krankengeldschutzes.
  • Eine Teilrente bis maximal zwei Dritteln der Vollrente kann den Anspruch unter weiteren Voraussetzungen weiterhin sichern.
  • Versicherte sollten ihre individuelle Situation rechtzeitig prüfen, um Einkommenslücken bei längerer Krankheit zu vermeiden.

Hintergrund der Gesetzesänderung

Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten. Ein zentraler Punkt ist die Anpassung des Paragrafen 50 SGB V. Bisher konnten Versicherte durch den Bezug einer Teilrente von 99,99 Prozent rechtlich als Teilrentner gelten und so den Krankengeldanspruch aus ihrem Arbeitsverhältnis aufrechterhalten. Die Bundesregierung stuft dies als systemwidrigen Mitnahmeeffekt ein und zieht nun eine klare Grenze bei zwei Dritteln der Vollrente.

Auswirkungen auf Ihre Absicherung

Ab 2027 führt eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente automatisch zum Ausschluss vom Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit über die sechswöchige Entgeltfortzahlung hinausgeht. Dies betrifft nicht nur das 99,99-Prozent-Modell, sondern auch Rentenanteile von beispielsweise 70 oder 80 Prozent. Wer weiterhin auf Krankengeld angewiesen ist, muss die Wahl seiner Teilrente kritisch hinterfragen. Bei Wendewerk empfehlen wir, nicht nur auf den Rentenbetrag zu schauen, sondern den gesamten Versicherungsstatus zu analysieren.

So reagieren Sie jetzt richtig

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie Ihre Planung für 2027 frühzeitig angehen. Prüfen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse, welche Auswirkungen eine Reduzierung der Teilrente auf maximal zwei Drittel der Vollrente auf Ihre Finanzen hätte. Der Verzicht auf einen Teil der Rente muss gegen das Risiko eines längeren krankheitsbedingten Einkommensausfalls abgewogen werden. Nutzen Sie unsere Tools bei Wendewerk, um einen neutralen Überblick über Ihre Absicherung zu erhalten und sicherzustellen, dass Sie keine Leistungen verschenken. Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Krankenkasse ist dabei unerlässlich, um Klarheit über Ihren individuellen Schutzstatus zu gewinnen.

Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.

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