Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet unaufhaltsam voran und bringt für Versicherte, aber auch für Arbeitgeber und Ärzte, bedeutende Veränderungen mit sich. Im Fokus stehen die sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Beide Elemente sind durch neue gesetzliche Regelungen wie das Digital-Gesetz (DigiG) und Anpassungen im Sozialgesetzbuch noch relevanter für den Alltag vieler Menschen geworden.
Fokus-Keyword: digitale Gesundheitsanwendungen DiGA Anspruch GKV
Suchintention: Informationen über Ansprüche und Änderungen bei DiGA und eAU
Aktualitätsstand: Stand 2025
Inhaltsübersicht
- Einführung in DiGA und eAU
- Digitale Gesundheitsanwendungen: Rechtsrahmen und Anspruch
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Pflichten und Umsetzung
- Zielgruppenspezifische Auswirkungen
- Häufige Irrtümer zu DiGA und eAU
- Lösungen und Handlungsempfehlungen
- Praxisbeispiele
- Verbraucherschutz: Rechte und Fristen
- Zusammenfassung und Fazit
- Grafikkonzepte für die Redaktion
Einführung in DiGA und eAU
Mit dem Digital-Gesetz stehen ab 2025 entscheidende Veränderungen in der Gesundheitsversorgung an. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bieten Patienten innovative und nutzerfreundliche Möglichkeiten zur Unterstützung ihrer gesundheitlichen Versorgung. Gleichzeitig verschlankt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Verwaltungsprozesse erheblich und wurde fester Bestandteil des Auftretens von Krankmeldungen. Die veränderte Gesetzeslage sorgt jedoch auch für Unsicherheiten in der Umsetzung und Nutzung.
Digitale Gesundheitsanwendungen: Rechtsrahmen und Anspruch
DiGA und SGB V
Det digitale Transformationsprozesses wird weiter durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und das Digital-Gesetz (DigiG) vorangetrieben, das seit 2024 in Kraft ist. Nach § 33a SGB V haben Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit DiGA, die im DiGA-Verzeichnis gelistet sind und nachweisliche positive Versorgungseffekte aufweisen.
Erweiterungen durch DigiG
Das DigiG öffnete den Leistungsbereich für DiGA in der Schwangerschaft und Mutterschaft nach §§ 24c, 24e SGB V. Neu hinzu kommt die Erstattungsfähigkeit von DiGA der höheren Risikoklasse IIb. Diese Erweiterungen helfen, Versorgungslücken für spezielle Lebenssituationen und Krankheiten zu schließen, indem wirklich zielführende digitale Angebote bereitgestellt werden.
DiGA-Verzeichnis und Genehmigungsrichtlinie
Das DiGA-Verzeichnis ist für die Erstattung durch die GKV unerlässlich. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überarbeitet regelmäßig, welche Anwendungen auf der Liste stehen dürfen. Außerdem trat am 7. April 2025 eine neue DiGA-Genehmigungsrichtlinie in Kraft, die das Verfahren der Zulassung und Erstattung spezifisch regelt. Versicherte können somit auf klar definierte Prozesse zur Beantragung zählen.
Klassische DiGA-Verordnung und elektronische Einführung
Besonders wichtig ist die im Frühjahr 2024 eingeführte elektronische Verordnung von DiGA. Sie sorgt dafür, dass Ärzte diese Anwendungen direkt über ihre Praxissoftware verordnen können, wodurch die DiGA-Nutzung integriert und vereinfacht wird.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Pflichten und Umsetzung
Stufenweise Einführung
Seit 2021 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen schrittweise digitalisiert. Während Versicherte seit Oktober 2021 ihre Krankmeldungen nicht mehr selbst bei der Krankenkasse einreichen müssen, müssen Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2023 die eAU-Daten verpflichtend elektronisch abrufen.
Praktische Umsetzung und Herausforderungen
Die Verpflichtung zur eAU stellt Arbeitgeber vor Aufgaben der technischen Implementierung und Prozessanpassung. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) kämpfen mit der technischen Umsetzung und den damit verbundenen Kosten, bleiben aber dennoch an die Pflichten gebunden.
Kurzfristige Unterbrechungen oder technische Probleme beim Abruf der eAU können für Arbeitgeber zu Bußgeldern führen oder komplizierte Gehaltsnachforderungen auslösen.
Zielgruppenspezifische Auswirkungen
Arbeitnehmer und Angestellte
Die eAU verschafft insbesondere Angestellten Erleichterung, da die Verwaltung vereinfacht und Fehlerquellen minimiert werden. Ihre DiGA-Ansprüche ermöglichen ihnen damit einen weitreichenden Zugriff auf innovative Therapien für eine Vielzahl von chronischen Leiden.
Selbstständige und Privatversicherte
Für diese Gruppe bleiben viele neue Anwendungen der GKV meist verschlossen. Ein Wechsel zur GKV bedeutet mehr Zugang zu den neuen Angeboten, was jedoch oft keine Option ist, ohne signifikante andere Verpflichtungen einzugehen.
Betroffene Arbeitnehmer in der Übergangsphase
Für arbeitende Eltern, Minijobber oder Beamte gestalten sich die Prozesse noch uneinheitlich, wobei es zu Dopplungen beim Abrufen und Übermitteln von Bescheinigungen kommen kann, was die Verwaltungskosten in die Höhe treibt.
Häufige Irrtümer zu DiGA und eAU
- „Alle Gesundheits-Apps sind DiGA“ – Dieses Missverständnis muss korrigiert werden: Nur echte DiGA erfüllen die restriktiven rechtlichen Voraussetzungen und gelten als medizinisch notwendig.
- „Mit einer eAU muss nichts weiter getan werden“ – Auch hier ist es wichtig, dass Arbeitnehmer weiterhin ihre persönlichen Meldepflichten einhalten. Darüber hinaus sollten sie stets über die Verfügbarkeit eines Ausdrucks informiert sein.
- „DiGA ersetzen ärztliche Betreuung vollständig“ – Nein, DiGA sind als Ergänzung gedacht, nicht als Ersatz für die persönliche ärztliche Betreuung. Regelmäßiger ärztlicher Rat bleibt unerlässlich.
Lösungen und Handlungsempfehlungen
Um den maximalen Nutzen aus den neuen GKV-Regelungen zu ziehen, sollten Versicherte und Arbeitgeber gleichermaßen proaktiv die Chancen der Digitalisierung nutzen. Arbeitgeber könnten Schulungen anbieten, um ihren Mitarbeitern die Vorteile und die effiziente Anwendung der eAU näherzubringen. Versicherte sollten ihre Krankenkasse gezielt nach geeigneten DiGA fragen und die Registrierung elektronischer Angebote für Medikamente und Anwendungen in Betracht ziehen.
Praxisbeispiele
Ein Arbeitnehmer mit einer chronischen Erkrankung, der regelmäßig in Behandlung ist, könnte von einer DiGA profitieren, die speziell für das Management seiner Symptome entwickelt wurde. Durch die elektronische Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird gleichzeitig seine Krankenzeit effizient verwaltet, ohne, dass er eine physische AU-Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen muss. Dieses System optimiert die Behandlungsprozesse und spart wertvolle Zeit.
Verbraucherschutz: Rechte und Fristen
Verbraucher sollten auf ihre rechtlichen und vertraglichen Ansprüche achten: Es bleibt Pflicht, am ersten Krankheitstag eine Krankmeldung einzureichen. Auch Fristen für Antragstellung und Meldungen sind strikt, um Ansprüche aufrechtzuerhalten. Über elementare Fehlannahmen und finanzielle Risiken können Broschüren informieren und zielführend verweisen.
Zusammenfassung und Fazit
Die Verknüpfung von DiGA und eAU reflektiert eine notwendige und unabdingbare Modernisierung unserer Gesundheitssysteme. Während DiGA die Tür zu neuartigen Therapieformen öffnet, revolutioniert die eAU den administrativen Bereich der Krankmeldungen. Es liegt an den Akteuren des Gesundheitssystems, diese Entwicklungen optimal zu gestalten und umzusetzen.
Grafikkonzepte für die Redaktion
- Entscheidungsbaum: Soll visualisieren, welche DiGA für welche Krankheitsbilder in Anspruch genommen werden können. Piktogramme von Krankheitsbildern könnten Anschaulichkeit bieten.
- Ablaufdiagramm eAU: Schritte der eAU vom Arztbesuch über die Krankenversicherung zum Arbeitgeber. Ein übersichtliches PDF könnte den vollständigen Prozess abbilden.
- Vergleichstabelle DiGA: Direkter Vergleich der Funktionen und Ansprüche verschiedener DiGA-Anwendungen. Faktoren wie Kosten und therapeutischer Nutzen sollten transparent gemacht werden.
- Zeitleiste: Eine zeitliche Darstellung der Implementierungsschritte von DiGA und eAU von 2021 bis heute gibt Lesern Orientierung und Kontext.
Quellenverzeichnis
- BfArM – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Übersicht über zugelassene DiGA und Kriterien (Stand 2025).
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Informationen zur eAU – Behandlung und Implikationen der eAU für Arbeitgeber (Stand 2024).

